Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr erläutert die wesentlichen Abweichungen des Budgetergebnisses aus dem Ergebnisbericht über den Haushalt 2016 im Fachbereich 55 Umwelt (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) gegenüber den Haushaltsplanungen.

 

Das Budgetergebnis 2016 der Produktgruppe Umweltrecht und Kreisstraßen (FD 551) verringerte sich im Ergebnis um 64.050 € auf insgesamt 58.350 €.

Im Produkt 55110 Bodenschutz und Altlasten blieben die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um 89.420 € hinter den Planwerten zurück, da die für 2016 eingeplanten Erstattungen durch das Land für die Durchführung von weiterführenden Untersuchungen an den Rüstungsaltlasten in Leese und Langendamm erst in 2017 kassenwirksam werden.

Im Produkt 55150 Labor konnten die Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen um 4.113 € durch geringere Ausgaben für Reparaturen sowie die Ausführung von „Leistungen externer Labore“ in eigener Verantwortung reduziert werden.

 

Die Ausgaben für Investitionen 2016 verringerten sich im Ergebnis um 82.112 € auf insgesamt  582 €.

Im Produkt 55130 Umweltrecht wurden die eingeplanten 50.000 € „Zuschüsse für Investitionen“ zur Co-Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung von Fließ-gewässerentwicklungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr kassenwirksam abgerufen und in das Haushaltsjahr 2017 übertragen.

Im Produkt 55150 Labor werden 21.694 € für die Investitionsmaßnahme „Neuanschaffung eines TOC-Gerätes (Total Organic Carbon)“ erst in 2017 kassenwirksam.

 

Das Budgetergebnis 2016 der Produktgruppe Wasserwirtschaft (FD 552) hat sich im Ergebnis um 3.745 € auf insgesamt 276.045 € erhöht.

Im Produkt 55210 Abwasserentsorgung ergaben sich 8.690 € Minderaufwand wegen einer Gutschrift der Abwasserabgabe.

Im Produkt 55211 Gewässerbenutzungen und –schutz ergab sich ein Minderertrag für ein Bußgeld i. H. v. 17.165 €. Aufgrund der Entscheidung des Gerichts war das Bußgeld nicht zugunsten der Kreiskasse sondern an die Landeskasse zu zahlen.

 

Investitionsmaßnahmen des FD 552 Wasserwirtschaft waren in 2016 nicht vorgesehen.

 

Das Budgetergebnis 2016 der Produktgruppe Naturschutz (FD 554) hat sich im Ergebnis um 136.393 € auf insgesamt 172.893 € erhöht.

Im Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung ergaben sich 108.284 € Minderaufwendungen. U. a. konnten rd. 40.000 € für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten, rd. 2.700 € für Artenschutz-maßnahmen, rd. 15.000 € Kosten für die Fortschreibung des Landschafts-rahmenplans, rd. 10.000 € Kosten für das geplante NSG im Kernbereich Lichtenmoor sowie rd. 15.000 € für Ersatzvornahmen eingespart werden. Aus der Förderung des BUND-Projektes „Klimatools“ wurden zudem im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ rd. 8.800 € für das Klimatool Diepholzer Moorniederung abgerufen.

Im Produkt 55411 Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeit ergab sich ein Minderaufwand durch die Nichtinanspruchnahme des deklaratorischen Ansatzes für die „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen als Projektierung“.

 

Die Ausgaben für Investitionen 2016 verringerten sich im Ergebnis um 23.346 € auf insgesamt  18.514 €.

Im Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung wurden 17.245 € für den „Flächenerwerb für Naturschutzbelange“ nicht in 2016 ausbezahlt, sondern in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Ebenso wurden 2.150 € für „Nist-bzw. Bruthilfen“ als Haushaltsrest nach 2017 übertragen.

 

Auf Nachfrage von KTA Hille, ob dem Urteil des Gerichts in der vorgetragenen Bußgeldangelegenheit nicht so entgegen gewirkt werden könne, dass das Bußgeld der Kreiskasse zufließe, antwortet Kreisrat Hoffmann, dass die Entscheidung hierüber gesetzlich festgelegt sei. Der Landkreis habe dabei keine Möglichkeit zur Einflussnahme.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne