Sitzung: 04.04.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2017/072
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baudirektor
Wehr erläutert die wesentlichen
Abweichungen des Budgetergebnisses aus dem Ergebnisbericht über den Haushalt
2016 im Fachbereich 55 Umwelt (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) gegenüber
den Haushaltsplanungen.
Das
Budgetergebnis 2016 der Produktgruppe Umweltrecht und Kreisstraßen (FD 551) verringerte
sich im Ergebnis um 64.050 € auf insgesamt 58.350 €.
Im
Produkt 55110 Bodenschutz und Altlasten blieben die Zuweisungen für laufende
Zwecke vom Land um 89.420 € hinter den Planwerten zurück, da die für 2016 eingeplanten
Erstattungen durch das Land für die Durchführung von weiterführenden Untersuchungen
an den Rüstungsaltlasten in Leese und Langendamm erst in 2017 kassenwirksam werden.
Im
Produkt 55150 Labor konnten die Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen um
4.113 € durch geringere Ausgaben für Reparaturen sowie die Ausführung von „Leistungen
externer Labore“ in eigener Verantwortung reduziert werden.
Die
Ausgaben für Investitionen 2016 verringerten sich im Ergebnis um 82.112 € auf
insgesamt 582 €.
Im
Produkt 55130 Umweltrecht wurden die eingeplanten 50.000 € „Zuschüsse für
Investitionen“ zur Co-Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung von Fließ-gewässerentwicklungsmaßnahmen
im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr kassenwirksam abgerufen und in das
Haushaltsjahr 2017 übertragen.
Im
Produkt 55150 Labor werden 21.694 € für die Investitionsmaßnahme „Neuanschaffung
eines TOC-Gerätes (Total Organic Carbon)“ erst in 2017 kassenwirksam.
Das
Budgetergebnis 2016 der Produktgruppe Wasserwirtschaft (FD 552) hat sich im
Ergebnis um 3.745 € auf insgesamt 276.045 € erhöht.
Im
Produkt 55210 Abwasserentsorgung ergaben sich 8.690 € Minderaufwand wegen einer
Gutschrift der Abwasserabgabe.
Im
Produkt 55211 Gewässerbenutzungen und –schutz ergab sich ein Minderertrag für ein
Bußgeld i. H. v. 17.165 €. Aufgrund der Entscheidung des Gerichts war das
Bußgeld nicht zugunsten der Kreiskasse sondern an die Landeskasse zu zahlen.
Investitionsmaßnahmen
des FD 552 Wasserwirtschaft waren in 2016 nicht vorgesehen.
Das
Budgetergebnis 2016 der Produktgruppe Naturschutz (FD 554) hat sich im Ergebnis
um 136.393 € auf insgesamt 172.893 € erhöht.
Im
Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung ergaben sich
108.284 € Minderaufwendungen. U. a. konnten rd. 40.000 € für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
in Schutzgebieten, rd. 2.700 € für Artenschutz-maßnahmen, rd. 15.000 € Kosten
für die Fortschreibung des Landschafts-rahmenplans, rd. 10.000 € Kosten für das geplante NSG im Kernbereich Lichtenmoor
sowie rd. 15.000 € für Ersatzvornahmen eingespart werden. Aus der Förderung des
BUND-Projektes „Klimatools“ wurden zudem im Rahmen der Förderrichtlinie
„Klimaschutz durch Moorentwicklung“ rd. 8.800
€ für das Klimatool Diepholzer Moorniederung abgerufen.
Im
Produkt 55411 Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeit ergab sich ein Minderaufwand
durch die Nichtinanspruchnahme des deklaratorischen Ansatzes für die „Kontrolle
und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen als Projektierung“.
Die
Ausgaben für Investitionen 2016 verringerten sich im Ergebnis um 23.346 € auf
insgesamt 18.514 €.
Im
Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung wurden 17.245 €
für den „Flächenerwerb für Naturschutzbelange“ nicht in 2016 ausbezahlt,
sondern in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Ebenso wurden 2.150 € für
„Nist-bzw. Bruthilfen“ als Haushaltsrest nach 2017 übertragen.
Auf
Nachfrage von KTA Hille, ob dem Urteil des Gerichts in der vorgetragenen
Bußgeldangelegenheit nicht so entgegen gewirkt werden könne, dass das Bußgeld
der Kreiskasse zufließe, antwortet Kreisrat Hoffmann, dass die
Entscheidung hierüber gesetzlich festgelegt sei. Der Landkreis habe dabei keine
Möglichkeit zur Einflussnahme.
Beratungsergebnis:
ohne