Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausführung der Maßnahme „Fahrbahnausbau im Zuge der K 10 Rehburg-Winzlar (freie Strecke)“ als eigenfinanzierte Maßnahme wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

FDL Witt erläutert, dass die vielbefahrene K 10 in insgesamt drei Abschnitten ausgebaut werden solle, wovon die OD Rehburg bereits 2015 fertiggestellt worden sei. Als zweiter Abschnitt sei für 2017 der Ausbau der freien Strecke zwischen Rehburg und Winzlar vorgesehen gewesen und im Anschluss daran 2018 der Ausbau der OD Winzlar.

 

Die beantragte Aufnahme des Fahrbahnausbaus auf der freien Strecke zwischen Rehburg und Winzlar in das Jahresbauprogramm 2017 sei jedoch ohne Erfolg geblieben. Von den vier gemeldeten Maßnahmen sei lediglich der Radwegneubau im Zuge der K 29 Pennigsehl -

B 214 für eine Förderung in 2017 in das Jahresbauprogramm aufgenommen worden.

 

Vor dem Hintergrund des Auslaufens des NGVFG und der vom Landkreis Diepholz bereits seit einiger Zeit durchgeführten Praxis gehe die Tendenz bei reinen Fahrbahnausbaumaßnahmen hin zur Eigenfinanzierung. Hierfür sei eine Vergleichsberechnung Fördermaßnahme / eigenfinanzierte Maßnahme aufgestellt worden.

 

Neben der Bauzeit, die als NGFVG-Maßnahme rd. 6 Monate betragen würde, dauere dies bei eigenfinanziertem Ausbau nur rd. 3 Monate und könne anstatt in 2018 bereits in 2017 umgesetzt werden.

 

Bei der Fördermaßnahme entstünden höhere Kosten für die Anpassung der Kurven von 3 % auf 7 %, die Beseitigung von Bäumen, die Aufstellung von Schutzplanken nach RPS (eigenfinanziert nicht erforderlich), die Entsorgung von PAK-haltigem Material und die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (eigenfinanziert nicht erforderlich). Die längere Bauzeit verursache ebenfalls höhere Kosten im Bereich der Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung.

 

Größter Kostenfaktor bei der NGVFG-Maßnahme sei der Tiefeinbau (50 cm) auf fast der halben Strecke während die restliche Strecke im Hocheinbau ausgeführt werden könne. Bei einer eigenfinanzierten Maßnahme müsse lediglich die Deckschicht abgefräst und neu aufgebaut werden, damit würde die Anwendung der RPS hinsichtlich der Aufstellung von Schutzplanken hier entfallen.

 

Bei einer Ausführung als NGVFG-Maßnahme müsse der Landkreis sich mit einem Eigenanteil von insgesamt 738.000 € beteiligen, demgegenüber fiele der eigenfinanzierte Ausbau mit 601.000 € hier um rd. 137.000 € niedriger für den Landkreis aus.

 

Die Empfehlung der Verwaltung laute daher, einen eigenfinanzierten Ausbau in 2017 durchzuführen. Hierbei sei insbesondere die erhebliche Kosteneinsparung hervorzuheben. Aber auch der Aufbau der Asphaltdeckschicht sei nahezu identisch. Unabhängig von der Bauweise sei bei beiden Varianten von einer Nutzungsdauer der Deckschicht von rd. 10 Jahren auszugehen, danach würde in beiden Fällen eine Erhaltungsmaßnahme anstehen.

 

KTA Hille führt aus, dass die Förderkulisse unsicher sei und spricht sich für die wirtschaftlichere Lösung als eigenfinanzierte Maßnahme aus. Er empfiehlt, auch was andere Ausschüsse beträfe, bei Fördermitteln immer zu prüfen, ob es sinnvoll sei, für deren Erlangung immer alle Forderungen einhalten zu müssen. Der Vorschlag, die Maßnahme als eigenfinanzierte Maßnahme auszubauen, werde von der FDP-Fraktion unterstützt.

 

KTA Heckmann erklärt, dass die SPD-Fraktion diesen Vorschlag ebenfalls für sinnvoll halte und daher unterstütze.

 

KTA Plate trägt vor, dass alle von FDL Witt vorgetragenen Fakten im Ergebnis dazu führen würden, dass ein eigenfinanzierter Ausbau eine sehr gute Sache sei. Er sei sich aber nicht sicher, ob die Bauweise bei beiden Varianten die gleiche wäre. Im Ergebnis werde der Vorschlag aber von der CDU-Fraktion unterstützt, weil die Förderung in den nächsten Jahren nicht sicher sei.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister antwortet, dass Tragfähigkeitsmessungen vorgenommen worden seien, wonach der Untergrund ein ausreichendes Tragverhalten aufweise. Man habe besonderen Wert auf die Verstärkung der Tragschicht gelegt, die Deckschicht sei nur eine Schutzschicht. Ein Tiefeinbau könne besser sein, aber bei den heutigen Materialien gehe er davon aus, dass auch bei der hier vorgeschlagenen Variante die Fahrbahn für die nächsten 20 Jahre halten würde.