Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Genehmigungsentwurf wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister stellt die geplante Baumaßnahme im Zuge der K 3 in der OD Stöckse vor. Die Strecke sei bei der heutigen Bereisung abgefahren worden. Im 1. Abschnitt sei kein Grunderwerb erforderlich, daher könne hier mit einem Planfeststellungsverzicht gearbeitet werden, der auch bereits vorläge. Für den 2. Abschnitt benötige man Grunderwerb und müsse somit auch ein Planfeststellungsverfahren durchführen.

 

Neben dem im Anschluss an den 1. BA ab Friedhof Stöckse geplanten Radwegbau solle auf der gesamten Strecke der OD Stöckse auch ein Fahrbahnausbau erfolgen. Hierfür sei ein Tiefeinbau erforderlich, wobei leider auch schadstoffbelastetes Material entsorgt werden müsse, weil ein Wiedereinbau nicht mehr zulässig sei. Die Entsorgungskosten würden sich auf rd. 40 € – 50 €/t belaufen.

 

Der Radweg solle eine Breite von 2,50 m (2,00 m Radweg plus 0,50 m Sicherheitsstreifen) erhalten und in Pflasterbauweise erfolgen. Die Fahrbahn habe eine Breite von 5,50 m zuzüglich Rinnen in einer Breite von 0,35 m bzw. 0,50 m. Die Einmündung in die K 5 solle zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einen verkehrsgünstigeren Anschluss erhalten. Im Bereich von größeren Bäumen würden als Ausgleichsmaßnahme Wurzelbrücken gebaut werden.

 

Nach Fertigstellung der Maßnahme habe man dann einen durchgehenden Radweg von Steimbke bis Stöckse.

 

Im Zuge der Baumaßnahme würde auf ganzer Länge auf Wunsch der Gemeinde der Regenwasserkanal zu Lasten der Gemeinde mit erneuert werden. Hinsichtlich der Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel liefen noch Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde bzw. Northern Access.

 

Über einzurichtende Bauabschnitte und die geplante Verkehrsführung solle im Zuge der Ausführungsplanung entschieden werden.

 

Derzeit sei eine Bauausführung etwa in der Zeit von Mai 2018 bis Mai 2019 geplant. Besonders in Ortsdurchfahrten könnten sich oft Verzögerungen durch notwendige Arbeiten der Versorgungsträger ergeben.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme würden knapp 2 Mio. Euro betragen, voran der Landkreis mit knapp 0,8 Mio. Euro beteiligt sei. Die Kosten für die Erneuerung des Regenwasserkanals seien noch nicht bekannt, hierfür erhielte die Gemeinde einen Zuschuss nach den OD-Richtlinien.

 

Der vom Landkreis gebaute Rad-/Gehweg werde dann von der Gemeinde unterhalten, diese führe auch notwendige Erhaltungsmaßnahmen durch. Hierüber werde eine Vereinbarung abgeschlossen.

 

KTA Hustedt erkundigt sich nach den Kosten für 1 km Leerrohr. Diese beliefen sich nach Auskunft von Kreisstraßenmanager Sangmeister auf ca. 30.000 €/km.

 

KTA Kaltofen erklärt, dass es sehr wichtig sei, zu prüfen, ob bei Baumaßnahmen Leerrohre mit verlegt werden sollten.

 

KTA Meyer freut sich, dass diese Maßnahme jetzt gebaut werden solle, ärgerlich sei nur, dass im Bereich der 30 km/h-Strecke Verkehrskontrollen durchgeführt worden seien.

 

Ltd. BD Schindler führt aus, dass über den Führser Mühlweg, durch die Krähe und über die   K 3 touristisch interessante Ziele wie der Stöckser See, der Giebichenstein und die Freilichtbühne Stöckse zu erreichen seien. Die Strecke führe dann weiter nach Steimbke zum Landschaftssee, zur Schule usw.

 

Der Radweg entlang der K 3 sei nötig. Hinsichtlich der Verlegung von Leerrohren sollten die Gemeinden weitreichender überlegen, ob die Möglichkeit bestünde, dieses zu finanzieren.

 

Kreisrat Hoffmann merkt an, dass der Landkreis keine Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der 30 km/h-Zone durchgeführt habe, lediglich die Polizei habe hier kurzzeitig Verkehrskontrollen vorgenommen, dies aber wieder eingestellt.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt, dass der Reparaturzug voraussichtlich in den nächsten 14 Tagen die Schadstellen beseitigen werde und dann die Schilder wieder entfernt werden könnten.

 

KTA Hille stellt fest, dass fast keine Radwege mehr gebaut würden. Hier handele es sich um eine Art Lückenschluss auf einer übersichtlichen Länge. Die Übernahme der Unterhaltungspflicht durch die Gemeinde sei gut.

 

Er fragt, ob bei der Bewertung durch PMS auch dieser Radweg inbegriffen war oder ob nur die Fahrbahn ausgewertet worden sei. Außerdem möchte er wissen, ob die Gelder für den Radwegbau ausreichten.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erläutert, dass die Zustandserfassung sowohl bei Radwegen als auch bei Straßen erfolge. Rad-/Gehwege seien als Radwege erfasst, in Vereinbarungen werde geregelt, wem was gehöre. Bei jeder Maßnahme erfolge eine Prüfung hinsichtlich des zuständigen Baulastträgers. Alle Nebenanlagen seien im PMS erfasst.

 

Die Straßenmeisterei sei für die Pflege zuständig, die bauliche Unterhaltung erfolge durch den Landkreis, während für die betriebliche Unterhaltung (z. B. Reinigungspflicht) die Gemeinde zuständig sei. Der Landkreis bliebe aber Eigentümer und müsse auch notwendige Kompletterneuerungen durchführen.

 

Das Geld für die Unterhaltung/Erhaltung der vorhandenen Radwege reiche derzeit aus. Für die in den Jahren 1990 bis 2000 gebauten Radwege würde er aber prognostizieren, dass etwa ab 2020/2025 ein höherer Bedarf entstehe, der derzeit jedoch noch nicht zu beziffern sei.

 

KTA Kaltofen hält das PMS für eine gute Sache. Hiernach sei die Prioritätenliste aufgestellt worden und die Haushaltslage würde sich daran orientieren. Die Priorisierung über Jahre solle auch weiterhin hiernach erfolgen.

 

KTA Hille erwähnt, dass Wurzelbrücken für ihn neu seien.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister meint, dass in erster Linie das Vermeidungsprinzip zu beachten sei. Wenn es z. B. bei ortsbildprägenden Bäumen keine andere Lösung gäbe, würde dieses Sinn machen.

 

KTA Meyer ist der Ansicht, dass der Kostenfaktor kleiner sei, als der Schaden, der sonst dem Menschen zugefügt werden könne.

 

BD Wehr erklärt, dass es hier um das 1 x 1 des Naturschutzes gehe. Er ruft in Erinnerung, dass z. B. bei der K 34 Krötentunnel angelegt worden seien. Durch diese hochwertige Ersatzmaßnahme sei kein zusätzlicher Flächenbedarf für weitere Ausgleichsmaßnahmen entstanden, sondern in Abstimmung mit den Fachbehörden sei diese Maßnahme als Kompensation für die K 34 anerkannt worden.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Schadstellen wurden inzwischen ausgebessert und die Beschilderung hinsichtlich 30 km/h wurde entfernt, so dass hier wieder mit der üblichen Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden darf.