1.  Die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen mit der Maßgabe, dass die Wartezeit gem. § 6 Abs. 1 nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt an der Haltestelle/Schule auf bis zu 30 Minuten festgesetzt wird.


Beratungsgang:

 

KAR Schulz erläutert den Sachverhalt zur Drucksache und hebt u. a. hervor, dass die Wahlfreiheit der Eltern durch Wegfall der Schulbezirke keine kostenlose Schülerbeförderung oder die Einrichtung von Busverbindungen zu jeder gewünschten Schule beinhalte. Weiter führt sie aus, dass sich die Schülerzahlen in der mit der Einladung versandten Anlage auf den Stand Herbst 2016 beziehen würden. Abschließend geht KAR Schulz auf die drei Änderungsvorschläge in der Schülerbeförderungssatzung ein. Der erste Vorschlag beinhalte den Zusatzanspruch für den Besuch einer planerisch vorgesehenen Schule. Um die entstandenen Kreuzverkehre der nunmehr kaum kalkulierbaren Schülerströme gewährleisten zu können, beinhalte der zweite Vorschlag die Anpassung der Wartezeiten vor und nach der Unterrichtszeit. Der dritte Vorschlag beinhalte die Festschreibung des Fahrtenrahmens für die Sekundarstufe, damit die bisherigen Standards als Klarstellung gegenüber den Erziehungsberechtigten definiert werden können.

 

KTA Höper befürwortet die Festschreibung der genannten Standards, um für alle Betroffenen Klarheit zu schaffen. Er ist sich sicher, dass die Verwaltung auch weiterhin versuchen werde, darüber hinaus gehende An- und Abfahrtszeiten zu realisieren.

 

KTA Kruse verwundert es nicht, dass der freie Elternwille nach Abschaffung der Schulbezirke zu neuen Schülerströmen führe. Trotzdem sehe er Schulen durch die Ausweitung der An- und Abfahrtszeiten benachteiligt.

 

Erster Kreisrat Klein versichert, dass der Landkreis als Schulträger seinem gesetzlichen Anspruch nachkomme, die Schülerbeförderung sicherzustellen. Aus diesem Grund sollen die planerisch vorgesehenen Schulen nicht benachteiligt werden.

 

KTA Altmann berichtet im Namen der SPD-Fraktion, dass es für die Eltern positiv sei, nach Wegfall der Schulbezirke bei ihrer Entscheidung flexibler zu sein. Auf der anderen Seite ist es ebenfalls verständlich, dass diese Flexibilität zu gewissen Problemen in der Schülerbeförderung führe und die Änderung der Anspruchsvoraussetzungen in der Schülerbeförderungssatzung sinnvoll erscheine. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Wartezeiten nach Unterrichtsende auf bis zu 45 min. zu erhöhen, könne die SPD-Fraktion nicht Folge leisten. Sie schlägt vor, die Wartezeit auf bis zu 30 min. festzusetzen. Darüber hinaus ist sie der Auffassung, dass Unterrichtsausfälle verursacht durch mangelnde Lehrerversorgung von der Schülerbeförderung nicht aufgefangen werden müssten und begrüßt damit den Vorschlag der Verwaltung, den Fahrtenrahmen für die Sekundarstufe in der Satzung festzuschreiben.

 

KTA Kopp vertritt für die CDU-Fraktion die Auffassung, dass die Fakten nach 3 Jahren Schulentwicklungsplanung anders aussehen als damals angenommen. Die CDU-Fraktion schlägt für Schüler, die wegen abweichender Schulwahl weite Schulwege haben, vor, optimalere Busverbindungen zu schaffen. Der Vorschlag lautet „Besuchen mehr als 20 Schülerinnen und Schüler eine andere als die nach Schulentwicklungsplanung für sie zuständige Schule, ist dieser Elternwille bei der Planung künftiger Schulbusverkehre zu berücksichtigen.“. Den beiden Vorschlägen zur Änderung der Wartezeit und Festschreibung des Fahrtenrahmens von der SPD-Fraktion schließe sich die CDU-Fraktion an.

 

KTA Werner spricht sich dafür aus, Klarheiten im Rahmen der planerisch vorgesehenen Schulen festzuschreiben. Darüber hinaus ist er der Meinung, die Schülerbeförderung sollte kein Reparaturbetrieb für die Landesregierung beim Thema Lehrermangel und dem daraus entstehenden Unterrichtsausfall sein. Er begrüßt daher den Verwaltungsvorschlag, den Fahrtenrahmen für die Sekundarstufe festzuschreiben. Zur Änderung der Wartezeiten fragt er, was es weniger kosten würde, wenn die Wartezeit nach Unterrichtsende auf 45 min. erhöht würde.

 

KAR Schulz antwortet, dass eine Einschätzung der Kosten aufgrund des freien Elternwillens unmöglich sei, da keine verlässlichen Planungen getätigt werden könnten. Die einzige Planungsgröße böten die Anmeldezahlen der 5. Jahrgänge. Die Abfrage finde kurze Zeit nach den Anmeldetagen bei den Schulen statt. Darauf aufbauend werde geplant. Zeitlich gesehen müssten ggf. neue Busverbindungen mind. 6 Wochen im Vorfeld von den Verkehrsbetrieben bei der Landesnahverkehrsgesellschaft beantragt werden, damit die Schülerbeförderung zum nächsten Schuljahresbeginn Anfang August eingerichtet werden könne. Hierfür sei im Ausnahmefall eine Wartezeit von bis zu 45 min. nach Unterrichtsende notwendig. Andernfalls müssten weitere Busse eingesetzt und seitens der Verkehrsunternehmen ggf. neue Busse beschafft werden.

 

Vors. KTA Höltke merkt an, dass die Organisation der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit der beschlossenen Schulentwicklungsplanung sehr schwierig sei.

 

Lehrervertreterin Schäfer führt zu den Wartezeiten vor und nach dem Unterricht aus, dass jede Minute weniger besser für die Schüler wäre. Die Schülerinnen und Schüler würden dadurch ihrer Freizeit beraubt. Sie fragt, wer aus rechtlicher Sicht für die Schüler z. B. nach der 6. Unterrichtsstunde verantwortlich sei. An der Schloss-Schule Stolzenau sei es durch den Lehrermangel kaum leistbar, eine Betreuung während der Wartezeit nach der 6. Unterrichtsstunde zu gewährleisten.

 

Vors. KTA Höltke antwortet, dass die Schule nach dem Nds. Schulgesetz die Aufsichtspflicht habe und diese organisatorisch lösen müsse. Das Problem der Lehrerunterversorgung dürfe nicht dem Landkreis als Schulträger aufgebürdet werden.

 

Erster Kreisrat Klein fügt hinzu, dass eine Ausweitung der Wartezeit auf 45 min. nur die Ausnahme sei. Manche Schulen verkürzen beispielsweise ihre Pausen, damit vorhandene Busverbindungen von den Schülern genutzt werden können und somit geringere Wartezeiten entstehen. Der Landkreis bemüht sich ernsthaft, eine reibungslose und möglichst optimale Schülerbeförderung im ländlichen Raum zu organisieren.

 

KTA Höper ist der Meinung, dass die Verwaltung die Chance haben sollte, sich auf die neuen Gegebenheiten durch den freien Elternwillen einstellen zu können. An vielen Schulen würde der Umgang mit Unterrichtsausfall aus privater Eigeninitiative gelöst. Er plädiert für eine klare Rechtslage in der Schülerbeförderung und unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Falls es nach dieser Entscheidung zu weiteren Stellungnahmen kommen sollte, könnten diese nachträglich im Kreisausschuss am 12.06.17 eingebracht werden.

 

KTA Kruse verdeutlicht, dass der freie Elternwille den Landkreis vor eine schwierige organisatorische Aufgabe im Rahmen der Schülerbeförderung stelle. Seiner Meinung nach sollte die Wartezeit nach Unterrichtsende nur in Ausnahmefällen auf 45 min. erhöht werden.

 

Elternvertreter Pfleger zählt die maximalen Wartezeiten, Pendelzeiten sowie die Schulwegzeiten von der Haustür bis zur Haustür zusammen und fragt sich, wann die Eltern ihre Kinder noch sehen sollen, wenn diese über zwei Stunden für den Hin- und Rückweg bräuchten. Die Verdoppelung der Wartezeiten nach Unterrichtsende von 20 min. auf 45 min. kann er nicht befürworten. Die Schüler sollten ihre freie Zeit seiner Meinung nach nicht in der Schule „abhängen“ müssen. Er fragt die Verwaltung, wie viele Schulen im Vorfeld abgefragt wurden, wie viele Schüler zur 1., 2. und 3. sowie nach der 4., 5. und 6. Stunde Unterrichtsbeginn und -ende hätten. Erst dann wäre seitens des Kreiselternrates eine Stellungnahme möglich.

 

KAR Schulz macht deutlich, dass eine Abfrage, wann wie viele Kinder Unterrichtsbeginn oder -ende haben, keine Aussagekraft hätte, da sich die Stundenpläne zu jedem Halbjahr, teilweise auch während eines Halbjahres, verändern.

 

Vors. KTA Höltke fasst zusammen, die Problematik in der Schülerbeförderung hänge von vielen Faktoren ab. Neben dem demografischen Wandel und dem unkalkulierbaren Elternwillen erstellen Schulen für jedes Halbjahr neue Stundenpläne. Eine möglichst flächendeckende Schülerbeförderung ohne Wartezeiten zu organisieren sei unrealistisch.

 

Lehrervertreterin Schäfer bemängelt die schlechte Anbindung der Realschule Stolzenau im Vergleich zum nahe liegenden Gymnasium. Sie könne ihre Schüler keine 45 min. auf den Bus warten lassen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Schulen geschlossen und anschließend Wartezeiten erhöht werden.

 

Erster Kreisrat Klein weist diese Äußerung zurück. Bei der Schulentwicklungsplanung habe der Kreistag eine notwendige, zukunftsweisende Entscheidung getroffen, die wegen der demografischen Entwicklung notwendig gewesen sei. Bei der Schülerbeförderung sind nicht nur Bedarfe von einzelnen Schulen, sondern die kreisweiten Belange zu berücksichtigen

 

Zum Wortbeitrag von Elternvertreter Pfleger führt Erster Kreisrat Klein aus, dass seine Aussagen bezogen auf einen dünn besiedelten Flächenlandkreis von rd. 1.400 qm² nicht vergleichbar mit anderen Schülerbeförderungen in dichter besiedelten Regionen seien. Die Verwaltung versuche im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten sowie den gegebenen Grenzen das Optimale für die Schülerbeförderung zu erreichen. Er finde es darüber hinaus unfair, wenn sämtliche maximalen unter Ausnahmebedingungen ausgeschöpften Warte- und Wegezeiten zusammengerechnet und diese zum Regelfall gemacht würden.

 

KTA Kretschmer versteht die Problematik der chaotischen Schülerströme nach Auflösung der Schulbezirke. Sie fragt sich, aus welchem Grund der Landkreis 45 min. Wartezeit nach Unterrichtsende vorschlage. Sie stellt eher die Frage, was minimal an Wartezeit angesetzt werden könne, damit den Schülern nicht zu viel von ihrer Freizeit geraubt würde. Sie äußert die Befürchtung, dass bei einer Festsetzung von 45 min. diese Wartezeit oft ausgereizt würde. Sie ist dafür, das bestmögliche in der Satzung festzulegen. Des Weiteren bemängelt sie fehlende Wetter geschützte Wartebereiche im Außenbereich der Schulen. Außerdem steige bei höheren Wartezeiten das Unfallpotential, da die Schüler oft müde, erschöpft und unkonzentriert seien. Insgesamt sieht sie ein Beschäftigungsproblem der Schüler. Jedoch sollte dieses Problem nicht allein von der Verwaltung, sondern vielmehr von der Schule selbst und den Eltern angegangen werden.

 

KTA Podehl begrüßt die Einigung von SPD- und CDU-Fraktion, die Wartezeit nach Unterrichtsende auf 30 min. festzusetzen. Er glaubt im Gegensatz zu KTA Kretschmer nicht, dass die Verwaltung die max. Wartezeit stets ausreizen werde. Seiner Meinung nach seien Änderungen der Satzung unumgänglich.

 

KAR Schulz führt ergänzend aus, dass die Planung von zusätzlichen Buslinien voraussetzt, dass zusätzliche Busse verfügbar seien und dass die Verkehrsunternehmen für einzelne Fahrtstrecken überhaupt ein Angebot abgeben.

 

KTA Kopp kann sich kaum vorstellen, dass Wartezeiten von 30 statt 20 min. nach Unterrichtsende zu erheblichen Mehrkosten führen würden.

 

KTA Werner begrüßt ebenfalls die Einigung von SPD- und CDU-Fraktion, die Wartezeit nach Unterrichtsende auf 30 min. festzusetzen. In diesem Zusammenhang schlägt er vor, zwei Monate nach Einführung einer erhöhten Wartezeit zu prüfen, an welchen Schulen sich diese in welcher Höhe ausgewirkt habe, um ggf. nachsteuern zu können.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig darüber, über einen geänderten Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Erster Kreisrat Klein schlägt vor, den Wunsch von KTA Kopp im Protokoll aufzunehmen und zu prüfen, wie er umsetzbar ist.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 6 Enthaltungen