Sitzung: 17.05.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2017/088
1. Die 1. Änderungssatzung der Satzung
über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) wird entsprechend
der Anlage 1 beschlossen mit der Maßgabe, dass die Wartezeit gem. § 6 Abs. 1
nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt an der Haltestelle/Schule auf bis zu 30
Minuten festgesetzt wird.
Beratungsgang:
KAR Schulz erläutert den
Sachverhalt zur Drucksache und hebt u. a. hervor, dass die Wahlfreiheit der
Eltern durch Wegfall der Schulbezirke keine kostenlose Schülerbeförderung oder
die Einrichtung von Busverbindungen zu jeder gewünschten Schule beinhalte.
Weiter führt sie aus, dass sich die Schülerzahlen in der mit der Einladung versandten
Anlage auf den Stand Herbst 2016 beziehen würden. Abschließend geht KAR
Schulz auf die drei Änderungsvorschläge in der Schülerbeförderungssatzung ein.
Der erste Vorschlag beinhalte den Zusatzanspruch für den Besuch einer
planerisch vorgesehenen Schule. Um die entstandenen Kreuzverkehre der nunmehr
kaum kalkulierbaren Schülerströme gewährleisten zu können, beinhalte der zweite
Vorschlag die Anpassung der Wartezeiten vor und nach der Unterrichtszeit. Der
dritte Vorschlag beinhalte die Festschreibung des Fahrtenrahmens für die
Sekundarstufe, damit die bisherigen Standards als Klarstellung gegenüber den
Erziehungsberechtigten definiert werden können.
KTA Höper befürwortet die
Festschreibung der genannten Standards, um für alle Betroffenen Klarheit zu
schaffen. Er ist sich sicher, dass die Verwaltung auch weiterhin versuchen
werde, darüber hinaus gehende An- und Abfahrtszeiten zu realisieren.
KTA Kruse verwundert es nicht,
dass der freie Elternwille nach Abschaffung der Schulbezirke zu neuen
Schülerströmen führe. Trotzdem sehe er Schulen durch die Ausweitung der An- und
Abfahrtszeiten benachteiligt.
Erster Kreisrat Klein
versichert, dass der Landkreis als Schulträger seinem gesetzlichen Anspruch
nachkomme, die Schülerbeförderung sicherzustellen. Aus diesem Grund sollen die
planerisch vorgesehenen Schulen nicht benachteiligt werden.
KTA Altmann berichtet im Namen der SPD-Fraktion,
dass es für die Eltern positiv sei, nach Wegfall der Schulbezirke bei ihrer
Entscheidung flexibler zu sein. Auf der anderen Seite ist es ebenfalls
verständlich, dass diese Flexibilität zu gewissen Problemen in der
Schülerbeförderung führe und die Änderung der Anspruchsvoraussetzungen in der
Schülerbeförderungssatzung sinnvoll erscheine. Dem Vorschlag der Verwaltung,
die Wartezeiten nach Unterrichtsende auf bis zu 45 min. zu erhöhen, könne die SPD-Fraktion
nicht Folge leisten. Sie schlägt vor, die Wartezeit auf bis zu 30 min. festzusetzen.
Darüber hinaus ist sie der Auffassung, dass Unterrichtsausfälle verursacht
durch mangelnde Lehrerversorgung von der Schülerbeförderung nicht aufgefangen
werden müssten und begrüßt damit den Vorschlag der Verwaltung, den Fahrtenrahmen
für die Sekundarstufe in der Satzung festzuschreiben.
KTA Kopp vertritt für die CDU-Fraktion
die Auffassung, dass die Fakten nach 3 Jahren Schulentwicklungsplanung anders
aussehen als damals angenommen. Die CDU-Fraktion schlägt für Schüler,
die wegen abweichender Schulwahl weite Schulwege haben, vor, optimalere
Busverbindungen zu schaffen. Der Vorschlag lautet „Besuchen mehr als 20
Schülerinnen und Schüler eine andere als die nach Schulentwicklungsplanung für
sie zuständige Schule, ist dieser Elternwille bei der Planung künftiger Schulbusverkehre
zu berücksichtigen.“. Den beiden Vorschlägen zur Änderung der Wartezeit und
Festschreibung des Fahrtenrahmens von der SPD-Fraktion schließe sich die
CDU-Fraktion an.
KTA Werner spricht sich dafür aus,
Klarheiten im Rahmen der planerisch vorgesehenen Schulen festzuschreiben.
Darüber hinaus ist er der Meinung, die Schülerbeförderung sollte kein
Reparaturbetrieb für die Landesregierung beim Thema Lehrermangel und dem daraus
entstehenden Unterrichtsausfall sein. Er begrüßt daher den
Verwaltungsvorschlag, den Fahrtenrahmen für die Sekundarstufe festzuschreiben.
Zur Änderung der Wartezeiten fragt er, was es weniger kosten würde, wenn die Wartezeit
nach Unterrichtsende auf 45 min. erhöht würde.
KAR Schulz antwortet, dass eine
Einschätzung der Kosten aufgrund des freien Elternwillens unmöglich sei, da
keine verlässlichen Planungen getätigt werden könnten. Die einzige
Planungsgröße böten die Anmeldezahlen der 5. Jahrgänge. Die Abfrage finde kurze
Zeit nach den Anmeldetagen bei den Schulen statt. Darauf aufbauend werde
geplant. Zeitlich gesehen müssten ggf. neue Busverbindungen mind. 6 Wochen
im Vorfeld von den Verkehrsbetrieben bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
beantragt werden, damit die Schülerbeförderung zum nächsten Schuljahresbeginn
Anfang August eingerichtet werden könne. Hierfür sei im Ausnahmefall eine
Wartezeit von bis zu 45 min. nach Unterrichtsende notwendig. Andernfalls
müssten weitere Busse eingesetzt und seitens der Verkehrsunternehmen ggf. neue
Busse beschafft werden.
Vors. KTA Höltke merkt an, dass
die Organisation der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit der beschlossenen
Schulentwicklungsplanung sehr schwierig sei.
Lehrervertreterin Schäfer
führt zu den Wartezeiten vor und nach dem Unterricht aus, dass jede Minute
weniger besser für die Schüler wäre. Die Schülerinnen und Schüler würden
dadurch ihrer Freizeit beraubt. Sie fragt, wer aus rechtlicher Sicht für die
Schüler z. B. nach der 6. Unterrichtsstunde verantwortlich sei. An der
Schloss-Schule Stolzenau sei es durch den Lehrermangel kaum leistbar, eine
Betreuung während der Wartezeit nach der 6. Unterrichtsstunde zu gewährleisten.
Vors. KTA Höltke antwortet, dass
die Schule nach dem Nds. Schulgesetz die Aufsichtspflicht habe und diese
organisatorisch lösen müsse. Das Problem der Lehrerunterversorgung dürfe nicht
dem Landkreis als Schulträger aufgebürdet werden.
Erster Kreisrat Klein
fügt hinzu, dass eine Ausweitung der Wartezeit auf 45 min. nur die Ausnahme
sei. Manche Schulen verkürzen beispielsweise ihre Pausen, damit vorhandene
Busverbindungen von den Schülern genutzt werden können und somit geringere
Wartezeiten entstehen. Der Landkreis bemüht sich ernsthaft, eine reibungslose
und möglichst optimale Schülerbeförderung im ländlichen Raum zu organisieren.
KTA Höper ist der Meinung, dass
die Verwaltung die Chance haben sollte, sich auf die neuen Gegebenheiten durch
den freien Elternwillen einstellen zu können. An vielen Schulen würde der
Umgang mit Unterrichtsausfall aus privater Eigeninitiative gelöst. Er plädiert
für eine klare Rechtslage in der Schülerbeförderung und unterstützt den
Beschlussvorschlag der Verwaltung. Falls es nach dieser Entscheidung zu weiteren
Stellungnahmen kommen sollte, könnten diese nachträglich im Kreisausschuss am
12.06.17 eingebracht werden.
KTA Kruse verdeutlicht, dass der
freie Elternwille den Landkreis vor eine schwierige organisatorische Aufgabe im
Rahmen der Schülerbeförderung stelle. Seiner Meinung nach sollte die Wartezeit
nach Unterrichtsende nur in Ausnahmefällen auf 45 min. erhöht werden.
Elternvertreter Pfleger
zählt die maximalen Wartezeiten, Pendelzeiten sowie die Schulwegzeiten von der
Haustür bis zur Haustür zusammen und fragt sich, wann die Eltern ihre Kinder
noch sehen sollen, wenn diese über zwei Stunden für den Hin- und Rückweg
bräuchten. Die Verdoppelung der Wartezeiten nach Unterrichtsende von 20 min.
auf 45 min. kann er nicht befürworten. Die Schüler sollten ihre freie Zeit seiner
Meinung nach nicht in der Schule „abhängen“ müssen. Er fragt die Verwaltung,
wie viele Schulen im Vorfeld abgefragt wurden, wie viele Schüler zur 1., 2. und
3. sowie nach der 4., 5. und 6. Stunde Unterrichtsbeginn und -ende hätten. Erst
dann wäre seitens des Kreiselternrates eine Stellungnahme möglich.
KAR Schulz macht deutlich, dass
eine Abfrage, wann wie viele Kinder Unterrichtsbeginn oder -ende haben, keine
Aussagekraft hätte, da sich die Stundenpläne zu jedem Halbjahr, teilweise auch
während eines Halbjahres, verändern.
Vors. KTA Höltke fasst zusammen,
die Problematik in der Schülerbeförderung hänge von vielen Faktoren ab. Neben
dem demografischen Wandel und dem unkalkulierbaren Elternwillen erstellen
Schulen für jedes Halbjahr neue Stundenpläne. Eine möglichst flächendeckende
Schülerbeförderung ohne Wartezeiten zu organisieren sei unrealistisch.
Lehrervertreterin Schäfer
bemängelt die schlechte Anbindung der Realschule Stolzenau im Vergleich zum
nahe liegenden Gymnasium. Sie könne ihre Schüler keine 45 min. auf den Bus
warten lassen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Schulen geschlossen und
anschließend Wartezeiten erhöht werden.
Erster Kreisrat Klein
weist diese Äußerung zurück. Bei der Schulentwicklungsplanung habe der Kreistag
eine notwendige, zukunftsweisende Entscheidung getroffen, die wegen der
demografischen Entwicklung notwendig gewesen sei. Bei der Schülerbeförderung
sind nicht nur Bedarfe von einzelnen Schulen, sondern die kreisweiten Belange
zu berücksichtigen
Zum Wortbeitrag von Elternvertreter Pfleger
führt Erster Kreisrat Klein aus, dass seine Aussagen bezogen auf einen
dünn besiedelten Flächenlandkreis von rd. 1.400 qm² nicht vergleichbar mit
anderen Schülerbeförderungen in dichter besiedelten Regionen seien. Die
Verwaltung versuche im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten
sowie den gegebenen Grenzen das Optimale für die Schülerbeförderung zu
erreichen. Er finde es darüber hinaus unfair, wenn sämtliche maximalen unter
Ausnahmebedingungen ausgeschöpften Warte- und Wegezeiten zusammengerechnet und
diese zum Regelfall gemacht würden.
KTA Kretschmer versteht die
Problematik der chaotischen Schülerströme nach Auflösung der Schulbezirke. Sie
fragt sich, aus welchem Grund der Landkreis 45 min. Wartezeit nach
Unterrichtsende vorschlage. Sie stellt eher die Frage, was minimal an Wartezeit
angesetzt werden könne, damit den Schülern nicht zu viel von ihrer Freizeit
geraubt würde. Sie äußert die Befürchtung, dass bei einer Festsetzung von 45 min.
diese Wartezeit oft ausgereizt würde. Sie ist dafür, das bestmögliche in der Satzung
festzulegen. Des Weiteren bemängelt sie fehlende Wetter geschützte Wartebereiche
im Außenbereich der Schulen. Außerdem steige bei höheren Wartezeiten das
Unfallpotential, da die Schüler oft müde, erschöpft und unkonzentriert seien.
Insgesamt sieht sie ein Beschäftigungsproblem der Schüler. Jedoch sollte dieses
Problem nicht allein von der Verwaltung, sondern vielmehr von der Schule selbst
und den Eltern angegangen werden.
KTA Podehl begrüßt die Einigung
von SPD- und CDU-Fraktion, die Wartezeit nach Unterrichtsende auf 30
min. festzusetzen. Er glaubt im Gegensatz zu KTA Kretschmer nicht, dass
die Verwaltung die max. Wartezeit stets ausreizen werde. Seiner Meinung nach
seien Änderungen der Satzung unumgänglich.
KAR Schulz führt ergänzend aus,
dass die Planung von zusätzlichen Buslinien voraussetzt, dass zusätzliche Busse
verfügbar seien und dass die Verkehrsunternehmen für einzelne Fahrtstrecken
überhaupt ein Angebot abgeben.
KTA Kopp kann sich kaum
vorstellen, dass Wartezeiten von 30 statt 20 min. nach Unterrichtsende zu
erheblichen Mehrkosten führen würden.
KTA Werner begrüßt ebenfalls die
Einigung von SPD- und CDU-Fraktion, die Wartezeit nach Unterrichtsende
auf 30 min. festzusetzen. In diesem Zusammenhang schlägt er vor, zwei Monate
nach Einführung einer erhöhten Wartezeit zu prüfen, an welchen Schulen sich
diese in welcher Höhe ausgewirkt habe, um ggf. nachsteuern zu können.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig darüber,
über einen geänderten Beschlussvorschlag abzustimmen.
Erster Kreisrat Klein
schlägt vor, den Wunsch von KTA Kopp im Protokoll aufzunehmen und zu
prüfen, wie er umsetzbar ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 6 Enthaltungen