Sitzung: 17.05.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/089
Als Schwerpunktschulen werden bis 31.7.2024
festgelegt:
Gymnasium Stolzenau (KME, ESE und GE))
Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya (KME, ESE und GE)
OBS Loccum (KME)
OBS Uchte (GE und ESE)
OBS Hoya (KME, ESE und GE)
OBS Steimbke (ESE und GE)
Die OBS Heemsen wird bis zu ihrer Auflösung,
spätestens zum 31.7.2021, als Schwerpunktschule KME festgelegt.
Beratungsgang:
Erster
Kreisrat Klein berichtet zusammenfassend, dass der Landkreis Nienburg/Weser
Schwerpunktschulen gebildet habe, um der gesetzlichen Pflicht einer
inklusionsgerechten Ausstattung an den Schulen bis zum 31.07.2018 nachzukommen.
Die entsprechenden Ausstattungen seien größtenteils erfolgt. Die Verwaltung
schaffe es allerdings zeitlich nicht, alle Schulen flächendeckend entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben auszustatten bzw. zu sanieren. Daher wird empfohlen,
die in 2012 beschlossenen Schwerpunktschulen als solche bis zum 31.07.2024
verlängern zu lassen und sofern sie nicht auslaufen, diese inklusiv auszustatten.
Auf
Nachfrage von KTA Werner teilt KVOR Immel mit, dass z. B.
Schülerzahlen mit dem Förderbedarf ESE aus Stolzenau, die an der OBS Uchte
beschult werden, nicht bekannt seien. Im Einzelfall werde anhand des
Förderbedarfes zusammen mit der Schule und dem Fachdienst Liegenschaften
geprüft, ob eine inklusive Ausstattung zum Schulbeginn möglich sei.
Auf Nachfrage von KTA Werner führt Erster
Kreisrat Klein aus, dass es seitens des Landes keine abstrakte Regelung
gebe, was die inklusive Ausstattung der Schulen angehe. Die Schulträger
orientieren sich u. a. am konkreten Bedarf der Schüler.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen