Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Als Schwerpunktschulen werden bis 31.7.2024 festgelegt:

 

Gymnasium Stolzenau (KME, ESE und GE))

Johann-Beckmann-Gymnasium Hoya (KME, ESE und GE)

OBS Loccum (KME)

OBS Uchte (GE und ESE)

OBS Hoya (KME, ESE und GE)

OBS Steimbke (ESE und GE)

 

Die OBS Heemsen wird bis zu ihrer Auflösung, spätestens zum 31.7.2021, als Schwerpunktschule KME festgelegt.

 


Beratungsgang:

 

Erster Kreisrat Klein berichtet zusammenfassend, dass der Landkreis Nienburg/Weser Schwerpunktschulen gebildet habe, um der gesetzlichen Pflicht einer inklusionsgerechten Ausstattung an den Schulen bis zum 31.07.2018 nachzukommen. Die entsprechenden Ausstattungen seien größtenteils erfolgt. Die Verwaltung schaffe es allerdings zeitlich nicht, alle Schulen flächendeckend entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auszustatten bzw. zu sanieren. Daher wird empfohlen, die in 2012 beschlossenen Schwerpunktschulen als solche bis zum 31.07.2024 verlängern zu lassen und sofern sie nicht auslaufen, diese inklusiv auszustatten.

 

Auf Nachfrage von KTA Werner teilt KVOR Immel mit, dass z. B. Schülerzahlen mit dem Förderbedarf ESE aus Stolzenau, die an der OBS Uchte beschult werden, nicht bekannt seien. Im Einzelfall werde anhand des Förderbedarfes zusammen mit der Schule und dem Fachdienst Liegenschaften geprüft, ob eine inklusive Ausstattung zum Schulbeginn möglich sei.

 

Auf Nachfrage von KTA Werner führt Erster Kreisrat Klein aus, dass es seitens des Landes keine abstrakte Regelung gebe, was die inklusive Ausstattung der Schulen angehe. Die Schulträger orientieren sich u. a. am konkreten Bedarf der Schüler.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    12 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen