Sitzung: 17.05.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2017/103
Beratungsgang:
KOI Bruns
erläutert anfangs die Systematik der versandten Unterlagen zum Jahresabschluss
2016. Des Weiteren berichtet sie zu den Produktgruppen der Schulen, dass die
Haushaltsansätze im Budget bei allen Schulformen, bis auf bei den Gymnasien,
eingehalten wurden. Die Überschreitungen der Haushaltsansätze der Gymnasien
konnten im Gesamtdeckungskreis der Schulen ausgeglichen werden. Im Bereich der
Investitionen lag der Planansatz aller Schulen inkl. Haushaltsresten aus dem
Jahr 2015 bei rd. 3,1 Mio. €. Die tatsächlich verausgabten Mittel inkl. neu
gebildeter Haushaltsreste aus 2016 betrugen rd. 2,5 Mio. €.
Beim Produkt
„Schülerbeförderung“ gab es im Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge eine
nennenswerte Abweichung zum Planansatz. Die Mehreinnahmen in Höhe von rd. 70 T€
resultieren aus dem Rückfluss einer aus 2015 gebildeten Rückstellung, die in
2016 nur zum Teil benötigt wurde.
Beim Produkt
„Schulverwaltung“ gab es drei nennenswerte Planabweichungen. Mindereinnahmen im
Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 40 T€ waren als
Einnahmen des Landes für die Systembetreuung von Schulen beim Produkt
Schulverwaltung geplant, mussten allerdings aufgrund der Kostenstellenrechnung
direkt bei den betreffenden Schulen gebucht werden. Ähnlich verhält es sich mit
den Mindereinnahmen privatrechtlicher Entgelte in Höhe von rd. 4 T€. Auch hier
wurden Einnahmen für außerschulische Nutzungen bei den betreffenden Schulen
verbucht. Daneben resultieren Minderaufwendungen im Bereich Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 61 T€ daraus, dass der Planansatz
für Lizenzupdates von Microsoft ebenfalls bei den betreffenden Schulen zu verbuchen
war. Zukünftig soll das Produkt „Schulverwaltung“ auf die Kosten verursachenden
Bereiche der Schulen sowie der Schülerbeförderung umgelegt und damit aufgelöst
werden. Der Aufteilungsschlüssel wird mit dem Fachbereich Finanzen geklärt.
Abschließend geht KOI
Bruns auf das Produkt „Kreismedienzentrum“ ein. Hier seien keine
nennenswerten Planabweichungen zu nennen. Die Kennzahlen im Bereich der
Onlinemedien nehmen stetig zu wobei die Anzahl der händischen Exemplare abnehmen.
Das Kreismedienzentrum ist seit dem Jahr 2017 der Volkshochschule zugeordnet und
wird von dort beplant und verwaltet.
Auf Nachfrage von KTA
Werner erläutert KOI Bruns, dass sich der Zuschuss pro Schüler und
pro dazugehörige Schule auf die Summe der tatsächlichen Kosten bezieht. Diese
Kosten beinhalten neben den Ein- und Ausgaben des Schulbudgets Personalkosten,
Abschreibungen und interne Leistungsbeziehungen.
Protokollnotiz:
Die unterschiedlichen
Zuschussbeträge pro Schule hängen von div. Kosten ab, die im Rahmen der
Kostenstellenrechnung auf die verursachende Schule umzulegen ist. So kommt es
vor, dass eine auslaufende Schule bei sinkenden Schülerzahlen eher einen
höheren Zuschuss aufweist als eine Bestandsschule. Ebenso unterschiedlich
verhält es sich mit Abschreibungsbeträgen. Noch nicht abgeschriebene
Investitionsgüter aus jüngerer Zeit erhöhen den Zuschuss pro Schüler im
Verhältnis zu einer Schule, deren Investitionen älter als ihre
Abschreibungsdauer sind. Des Weiteren ist die Höhe des Zuschusses auch davon
abhängig, ob eine Schulmensa vorhanden ist oder nicht. Aus den v. g.
beispielhaften Aufzählungen sind die jeweiligen Zuschüsse pro Schüler pro
Schule leider nur wenig miteinander vergleichbar.