Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KOI Bruns erläutert anfangs die Systematik der versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016. Des Weiteren berichtet sie zu den Produktgruppen der Schulen, dass die Haushaltsansätze im Budget bei allen Schulformen, bis auf bei den Gymnasien, eingehalten wurden. Die Überschreitungen der Haushaltsansätze der Gymnasien konnten im Gesamtdeckungskreis der Schulen ausgeglichen werden. Im Bereich der Investitionen lag der Planansatz aller Schulen inkl. Haushaltsresten aus dem Jahr 2015 bei rd. 3,1 Mio. €. Die tatsächlich verausgabten Mittel inkl. neu gebildeter Haushaltsreste aus 2016 betrugen rd. 2,5 Mio. €.

 

Beim Produkt „Schülerbeförderung“ gab es im Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge eine nennenswerte Abweichung zum Planansatz. Die Mehreinnahmen in Höhe von rd. 70 T€ resultieren aus dem Rückfluss einer aus 2015 gebildeten Rückstellung, die in 2016 nur zum Teil benötigt wurde.

 

Beim Produkt „Schulverwaltung“ gab es drei nennenswerte Planabweichungen. Mindereinnahmen im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 40 T€ waren als Einnahmen des Landes für die Systembetreuung von Schulen beim Produkt Schulverwaltung geplant, mussten allerdings aufgrund der Kostenstellenrechnung direkt bei den betreffenden Schulen gebucht werden. Ähnlich verhält es sich mit den Mindereinnahmen privatrechtlicher Entgelte in Höhe von rd. 4 T€. Auch hier wurden Einnahmen für außerschulische Nutzungen bei den betreffenden Schulen verbucht. Daneben resultieren Minderaufwendungen im Bereich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 61 T€ daraus, dass der Planansatz für Lizenzupdates von Microsoft ebenfalls bei den betreffenden Schulen zu verbuchen war. Zukünftig soll das Produkt „Schulverwaltung“ auf die Kosten verursachenden Bereiche der Schulen sowie der Schülerbeförderung umgelegt und damit aufgelöst werden. Der Aufteilungsschlüssel wird mit dem Fachbereich Finanzen geklärt.

 

Abschließend geht KOI Bruns auf das Produkt „Kreismedienzentrum“ ein. Hier seien keine nennenswerten Planabweichungen zu nennen. Die Kennzahlen im Bereich der Onlinemedien nehmen stetig zu wobei die Anzahl der händischen Exemplare abnehmen. Das Kreismedienzentrum ist seit dem Jahr 2017 der Volkshochschule zugeordnet und wird von dort beplant und verwaltet.

 

Auf Nachfrage von KTA Werner erläutert KOI Bruns, dass sich der Zuschuss pro Schüler und pro dazugehörige Schule auf die Summe der tatsächlichen Kosten bezieht. Diese Kosten beinhalten neben den Ein- und Ausgaben des Schulbudgets Personalkosten, Abschreibungen und interne Leistungsbeziehungen.

 

Protokollnotiz:

Die unterschiedlichen Zuschussbeträge pro Schule hängen von div. Kosten ab, die im Rahmen der Kostenstellenrechnung auf die verursachende Schule umzulegen ist. So kommt es vor, dass eine auslaufende Schule bei sinkenden Schülerzahlen eher einen höheren Zuschuss aufweist als eine Bestandsschule. Ebenso unterschiedlich verhält es sich mit Abschreibungsbeträgen. Noch nicht abgeschriebene Investitionsgüter aus jüngerer Zeit erhöhen den Zuschuss pro Schüler im Verhältnis zu einer Schule, deren Investitionen älter als ihre Abschreibungsdauer sind. Des Weiteren ist die Höhe des Zuschusses auch davon abhängig, ob eine Schulmensa vorhanden ist oder nicht. Aus den v. g. beispielhaften Aufzählungen sind die jeweiligen Zuschüsse pro Schüler pro Schule leider nur wenig miteinander vergleichbar.