Sitzung: 17.05.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/104
Der Antrag auf Erweiterung des Förderschwerpunktes
der Gutenbergschule um den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird
abgelehnt. Die Entscheidung über die Erweiterung um den Förderschwerpunkt
Emotionale und Soziale Entwicklung wird zurückgestellt bis über die Zukunft der
Förderschulen Lernen im Landkreis Nienburg/Weser abschließend entschieden ist.
Der Bedarf soll bis dahin konkreter ermittelt, ggf. soll eine Befragung der
Erziehungsberechtigten durchgeführt werden.
Beratungsgang:
KVOR
Immel
führt ergänzend zur Drucksache aus, dass die Förderschulen Lernen ab dem
Schuljahr 2017/18 keine Schüler im fünften Jahrgang aufnehmen dürften und die
Schulform bis zum 31.07.2022 regulär auslaufen werde. Bei der Erweiterung von
Förderschwerpunkten im Bereich GE oder ESE seien rechtliche Vorgaben nach dem
Nds. Schulgesetz einzuhalten. Für den Förderschwerpunkt GE reichen die Schülerzahlen
für eine ausreichende 10-Jahresprognose nicht aus, so dass der Erweiterungsantrag
hierfür abzulehnen sei. Für den Förderschwerpunkt ESE könnten noch keine
detaillierten Schülerzahlen ermittelt werden, so dass der Erweiterungsantrag
hierfür zurückgestellt werden solle.
Auf
Nachfrage von KTA Kretschmer teilt KVOR Immel mit, dass sich der
Erweiterungsantrag auf die Aussage der Gutenbergschule beziehe und von dort mit
„steigenden Zahlen“ bei GE- und ESE-Schülern argumentiert wurde.
Elternvertreter Pfleger
findet es unbegreiflich, dass eine 10-Jahresprognose über die Einrichtung eines
Förderschwerpunktes entscheide. Seiner Meinung nach sollten genügend
Förderschulen vorgehalten werden, damit die Schüler nicht zu lange Schulwege
haben.
Erster Kreisrat Klein
ist der Auffassung, dass gerade bei den Förderschulen Rahmenbedingungen wichtig
seien, um durch solche Prognosen eine gewisse Qualität an den Schulen
sicherstellen zu können.
Entsprechend der Geschäftsordnung beschließt der
Ausschuss, den Elternvertreter der Gutenbergschule Hoya zum Beratungsgegenstand
anzuhören:
Herr Volksbeck,
Elternvertreter der Gutenbergschule Hoya,
möchte vor der Entscheidungsfindung der Ausschussmitglieder zusätzliche
Informationen geben. Das Land Niedersachsen habe die Inklusion auf den Weg
gebracht. Heute habe der Landkreis Nienburg die Chance, in diesen Weg
einzugreifen. Für Außenstehende sei es oft nicht erkennbar, welcher Aufwand bei
Schülern mit dem Förderbedarf Lernen dahinterstehe. Das seien z. B. Schüler,
die bei der Geburt eine Sauerstoffunterversorgung erlitten oder die Mutter in
der Schwangerschaft Drogen eingenommen habe. Diese Schüler könne man nur in
kleinen Klassenverbänden unterrichten, weil sie eine entsprechende Fürsorge
bräuchten. Und dass die Gutenbergschule gut angenommen werde, sehe man zurzeit
an den 61 Schülern. Durch viele Elterngespräche höre er heraus, dass die Kinder
mit dem Förderbedarf Lernen auf einer Förderschule besser aufgehoben wären als
auf einer Regelschule. Außerdem stellt er ein sehr großes Zusammenwirken
zwischen dem Förderbereich Lernen und ESE fest, warum die Gutenbergschule die
Erweiterungsanfrage gestellt habe.
Erster Kreisrat Klein
hebt hervor, dass der Landkreis Schulträger hinsichtlich der materiellen
Versorgung sei, nicht aber über den pädagogischen Rahmen bestimmen könne. Er
warnt davor, Anträge beim Land zu stellen, die rechtlich gesehen keine Aussicht
auf Erfolg hätten.
KTA Höper sieht wie Herr
Volksbeck Vorteile in der Beibehaltung von Förderschulen Lernen, doch die
Landesregierung sei momentan dagegen.
KTA Sievers erlebt täglich
Inklusion durch ihren Beruf. Wenn ein Antrag auf Erweiterung von Schwerpunkten
erfolglos erscheine, dann sollte erst gar keiner gestellt werden. Vielmehr
sollte versucht werden, andere Möglichkeiten auszuschöpfen.
KTA Werner fällt auf, dass der
Förderschwerpunkt ESE ein immer größeres Phänomen werde. Seiner Meinung nach
sollten an den Standorten weitere Förderschwerpunkte entstehen, wo sie
nachgefragt würden. Da der Ausgang der nächsten Wahlperiode zur Landesregierung
im Januar 2018 ungewiss sei, stellt er den Antrag, den Tagesordnungspunkt
zurückzustellen und den Ausgang der Wahlen abzuwarten.
Vors. KTA Höltke fasst zusammen,
dass die von der CDU eingeführte Inklusion von der SPD fortgeführt wurde. Es
gebe Schulen, an denen Inklusion gut funktioniere, an anderen leider noch
nicht. Es scheint sich eine Zunahme von psychischen Erkrankungen in der
heutigen Gesellschaft abzuzeichnen. Der Landkreis benötigt unabhängig von
Regierungsmehrheiten verlässliche Zahlen, um bei einer Antragstellung beim Land
Aussicht auf Erfolg zu haben.
KTA Altmann befürwortet die
Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung unabhängig von
vorherrschenden oder zukünftigen Regierungszusammensetzungen.
KTA Werner befürchtet, dass eine
politische Ablehnung des Erweiterungsantrages für den Bereich GE eher Unwillen
ausdrücken könnte, die Entscheidung des Landes bezogen auf Inklusion
umzukehren.
Der Antrag von KTA Werner lautet:
Der Tagesordnungspunkt Nr. 5 „Antrag der
Gutenbergschule in Hoya auf Erweiterung des Förderschwerpunktes - Drucksache
Nr. 2017/104“ wird bis Februar 2018 zurückgestellt.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen zu 7
Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 8 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen