Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Antrag auf Erweiterung des Förderschwerpunktes der Gutenbergschule um den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird abgelehnt. Die Entscheidung über die Erweiterung um den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung wird zurückgestellt bis über die Zukunft der Förderschulen Lernen im Landkreis Nienburg/Weser abschließend entschieden ist. Der Bedarf soll bis dahin konkreter ermittelt, ggf. soll eine Befragung der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden.

 


Beratungsgang:

 

KVOR Immel führt ergänzend zur Drucksache aus, dass die Förderschulen Lernen ab dem Schuljahr 2017/18 keine Schüler im fünften Jahrgang aufnehmen dürften und die Schulform bis zum 31.07.2022 regulär auslaufen werde. Bei der Erweiterung von Förderschwerpunkten im Bereich GE oder ESE seien rechtliche Vorgaben nach dem Nds. Schulgesetz einzuhalten. Für den Förderschwerpunkt GE reichen die Schülerzahlen für eine ausreichende 10-Jahresprognose nicht aus, so dass der Erweiterungsantrag hierfür abzulehnen sei. Für den Förderschwerpunkt ESE könnten noch keine detaillierten Schülerzahlen ermittelt werden, so dass der Erweiterungsantrag hierfür zurückgestellt werden solle.

 

Auf Nachfrage von KTA Kretschmer teilt KVOR Immel mit, dass sich der Erweiterungsantrag auf die Aussage der Gutenbergschule beziehe und von dort mit „steigenden Zahlen“ bei GE- und ESE-Schülern argumentiert wurde.

 

Elternvertreter Pfleger findet es unbegreiflich, dass eine 10-Jahresprognose über die Einrichtung eines Förderschwerpunktes entscheide. Seiner Meinung nach sollten genügend Förderschulen vorgehalten werden, damit die Schüler nicht zu lange Schulwege haben.

 

Erster Kreisrat Klein ist der Auffassung, dass gerade bei den Förderschulen Rahmenbedingungen wichtig seien, um durch solche Prognosen eine gewisse Qualität an den Schulen sicherstellen zu können.

 

Entsprechend der Geschäftsordnung beschließt der Ausschuss, den Elternvertreter der Gutenbergschule Hoya zum Beratungsgegenstand anzuhören:

Herr Volksbeck, Elternvertreter der Gutenbergschule Hoya, möchte vor der Entscheidungsfindung der Ausschussmitglieder zusätzliche Informationen geben. Das Land Niedersachsen habe die Inklusion auf den Weg gebracht. Heute habe der Landkreis Nienburg die Chance, in diesen Weg einzugreifen. Für Außenstehende sei es oft nicht erkennbar, welcher Aufwand bei Schülern mit dem Förderbedarf Lernen dahinterstehe. Das seien z. B. Schüler, die bei der Geburt eine Sauerstoffunterversorgung erlitten oder die Mutter in der Schwangerschaft Drogen eingenommen habe. Diese Schüler könne man nur in kleinen Klassenverbänden unterrichten, weil sie eine entsprechende Fürsorge bräuchten. Und dass die Gutenbergschule gut angenommen werde, sehe man zurzeit an den 61 Schülern. Durch viele Elterngespräche höre er heraus, dass die Kinder mit dem Förderbedarf Lernen auf einer Förderschule besser aufgehoben wären als auf einer Regelschule. Außerdem stellt er ein sehr großes Zusammenwirken zwischen dem Förderbereich Lernen und ESE fest, warum die Gutenbergschule die Erweiterungsanfrage gestellt habe.

 

Erster Kreisrat Klein hebt hervor, dass der Landkreis Schulträger hinsichtlich der materiellen Versorgung sei, nicht aber über den pädagogischen Rahmen bestimmen könne. Er warnt davor, Anträge beim Land zu stellen, die rechtlich gesehen keine Aussicht auf Erfolg hätten.

 

KTA Höper sieht wie Herr Volksbeck Vorteile in der Beibehaltung von Förderschulen Lernen, doch die Landesregierung sei momentan dagegen.

 

KTA Sievers erlebt täglich Inklusion durch ihren Beruf. Wenn ein Antrag auf Erweiterung von Schwerpunkten erfolglos erscheine, dann sollte erst gar keiner gestellt werden. Vielmehr sollte versucht werden, andere Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

KTA Werner fällt auf, dass der Förderschwerpunkt ESE ein immer größeres Phänomen werde. Seiner Meinung nach sollten an den Standorten weitere Förderschwerpunkte entstehen, wo sie nachgefragt würden. Da der Ausgang der nächsten Wahlperiode zur Landesregierung im Januar 2018 ungewiss sei, stellt er den Antrag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und den Ausgang der Wahlen abzuwarten.

 

Vors. KTA Höltke fasst zusammen, dass die von der CDU eingeführte Inklusion von der SPD fortgeführt wurde. Es gebe Schulen, an denen Inklusion gut funktioniere, an anderen leider noch nicht. Es scheint sich eine Zunahme von psychischen Erkrankungen in der heutigen Gesellschaft abzuzeichnen. Der Landkreis benötigt unabhängig von Regierungsmehrheiten verlässliche Zahlen, um bei einer Antragstellung beim Land Aussicht auf Erfolg zu haben.

 

KTA Altmann befürwortet die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung unabhängig von vorherrschenden oder zukünftigen Regierungszusammensetzungen.

 

KTA Werner befürchtet, dass eine politische Ablehnung des Erweiterungsantrages für den Bereich GE eher Unwillen ausdrücken könnte, die Entscheidung des Landes bezogen auf Inklusion umzukehren.

 

Der Antrag von KTA Werner lautet:

 

Der Tagesordnungspunkt Nr. 5 „Antrag der Gutenbergschule in Hoya auf Erweiterung des Förderschwerpunktes - Drucksache Nr. 2017/104“ wird bis Februar 2018 zurückgestellt.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen zu 7 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    8 Ja-Stimmen       5 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen