Sitzung: 17.05.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2017/105
Der Tagesordnungspunkt
„Außerschulische Nutzung von Sporthallen des Landkreises durch Dritte“ -
Drucksache Nr. 2017/105 wird zurückgestellt.
Beratungsgang:
KVOR Immel erläutert zur
Drucksache, dass es derzeit für außerschulische Nutzungen von Sporthallen keine
formelle Regelung in Form einer Nutzungs- und Entgeltordnung gebe. Daher solle
die gängige Verwaltungspraxis nun rechtssicher gestaltet werden.
Als Sportdezernent des Landkreises Nienburg/Weser
befürwortet Erster Kreisrat Klein das Kosten reduzierte bzw.
pauschalisierte Benutzungsentgelt für Sportvereine als kreisweite
Sportförderung.
KTA Altmann findet den
bürokratischen Aufwand für Vereine zu hoch. Daneben merkt sie an, die Nienburger
Handballvereinigung HSG nutze überwiegend die BBS-Sporthallen. Sie vermisse
Abstimmungsgespräche mit HSG und Stadt Nienburg und sieht hinsichtlich der
Nutzungs- und Entgeltordnung noch erheblichen Abstimmungsbedarf und beantragt,
den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
KTA Engelking teilt im Namen
der CDU-Fraktion mit, dass auch dort der Wunsch nach einer weiteren
Abstimmung zu diesem Thema bestehe.
KTA Sievers berichtet aus dem
Ausschuss für Integration, Sport und Kultur. Sie unterstreicht den Vorschlag
von KTA Altmann, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
KTA Werner bezieht sich auf die
Nr. 4.5 der Entwurfsfassung der Nutzungs- und Entgeltordnung. Da es sich in den
Klammern um eine beispielhafte Aufzählung handelt, sollte der Zusatz „etc.“
ergänzt werden.
Auf Nachfrage von KTA Kruse erläutert Erster
Kreisrat Klein, dass die über lange Jahre geführte Praxis bislang in keiner
Satzung enthalten sei.
KTA Kopp findet, dass derzeit
keine Zeitnot darin bestehe, in der heutigen Sitzung über diesen
Tagesordnungspunkt abzustimmen.
Der Antrag von KTA Altmann lautet:
Der Tagesordnungspunkt Nr. 6 „Außerschulische
Nutzung von Sporthallen des Landkreises durch Dritte - Drucksache Nr. 2017/105“
wird zurückgestellt.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen