Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Die Große Aue - Von Steyerberg bis zur Weser“ (LSG NI 66) im Flecken Steyerberg und in der Samtgemeinde Liebenau wird unter der Voraussetzung des Ersatzes der Formulierung „einen Durchmesser“ durch „eine Öffnungsweite“ in der LSG-Verordnung § 5 Absatz 1 Nr. d beschlossen.


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit zwei Enthaltungen