Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Die Große Aue - Von Voigtei bis Steyerberg“ (LSG NI 67) im Flecken Steyerberg wird unter der Voraussetzung des Ersatzes der Formulierung „einen Durchmesser“ durch „eine Öffnungsweite“ in der LSG-Verordnung § 5 Absatz 1 Nr. e) beschlossen. 


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig