Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Die Große Aue - Von Voigtei bis Steyerberg“ (LSG NI 67) im Flecken Steyerberg wird unter der Voraussetzung des Ersatzes der Formulierung „einen Durchmesser“ durch „eine Öffnungsweite“ in der LSG-Verordnung § 5 Absatz 1 Nr. e) beschlossen.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig