Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ in der Samtgemeinde Uchte und der Gemeinde Wagenfeld wird beschlossen.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ in der Samtgemeinde Uchte und der Gemeinde Wagenfeld wird beschlossen.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig