Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2017 bis 2019 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700,00 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgeführt wird.


Beratungsgang:

 

Frau Henke, Bereichsleiterin, berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation über die Arbeit der Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen.

 

Herr Sommerfeld bittet, die Präsentation der Sitzungsniederschrift beizufügen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig