Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.


Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier führt aus, die Beratung von Haushaltsplänen sei in der Regel eine schwierige und kritische Aufgabe. Diese beinhalte auch eine intensive Diskussion darüber, wie öffentliche Gelder eingesetzt werden sollten und wie eben nicht. Dafür spreche die Genehmigung des Innenministeriums für den Haushalt 2017. Das Ministerium bescheinige dem Landkreis Nienburg zwar eine dauernde Leistungsfähigkeit, weise aber sehr deutlich darauf hin, dass die investive Verschuldung des Landkreises gerade in den Jahren 2017 und planmäßig im Jahre 2018 eine sehr starke Erhöhung mit sich bringe. Die investive Verschuldung des Landkreises übersteige damit auch den Landesdurchschnitt deutlich. Dieser Hinweis sei in der aktuellen Situation stets zu bedenken.

 

Die finanzielle Lage des Landkreises stelle sich dank höherer Schlüsselzuweisungen und eines unerwartet guten Jahresabschlusses 2016 im Augenblick sehr komfortabel dar.

Trotz der erheblichen anstehenden Investitionen und der Fehlbeträge aus Vorjahren, habe die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, um die kreisangehörigen Kommunen über eine Senkung der Kreisumlage an der positiven Entwicklung teilhaben zu lassen. Die Verwaltung schlage daher vor, die Kreisumlage für das Jahr 2017 um 3 Prozentpunkte zu senken.

Ende des Jahres solle dann grundsätzlich über die Finanzbeziehungen zwischen Kreisverwaltung und Kommunen diskutiert werden. Die jetzt getroffene Regelung könne daher nur für das laufende Jahr gelten. Im Übrigen bitte er den Kreistag, den Beschlussempfehlungen durch den Ausschuss für Finanzen und Personal sowie den Kreisausschuss zu folgen.

 

KTA Bergmann-Kramer hält es nach der intensiven Diskussion im Ausschuss für folgerichtig, die Kommunen an den Mehreinnahmen zu beteiligen. Hinsichtlich der anstehenden Investitionen sehe er das niedrige Zinsniveau als Grund an, weiter zu investieren, solange dies mit Augenmaß geschehe.

 

Stellv. Landrat Tonne bringt zum Ausdruck, die vorgesehene Aufteilung der Mehreinnahmen zwischen Landkreis und Kommunen sei ein vernünftiger Kompromiss. Er halte es für möglich, dass dieser positive Haushalt keine Ausnahme bleibe. Grundsätzlich müsse über die Kreisumlage jedoch im nächsten Jahr neu beraten werden.

 

KTA Hille begrüßt die komfortable Haushaltssituation ausdrücklich. Er wolle den Focus zusätzlich noch einmal auch auf die Schulsozialarbeit im Landkreis Nienburg legen. Er stelle den Antrag, am Standort Rehburg-Stolzenau eine Stelle und am Standort Hoya eine weitere Schulsozialarbeiterstelle zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund des Lehrermangels sei das ein gutes Signal, die Situation insgesamt zu verbessern. Im Übrigen verweise er auf die parteiübergreifende Bereitschaft im Landkreis Diepholz, die Schulsozialarbeit zu stärken. Er wünsche sich dies auch vom Nienburger Kreistag.

 

KTA Leseberg begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, die Kreisumlage zu senken. Mit Verwunderung nehme er die erneute Diskussion zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis. Das Thema sei in den Ausschüssen ausreichend diskutiert worden.

 

KTA Heineking betont, es sei richtig, die Kommunen an den einmaligen Mehreinnahmen zu beteiligen. Die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit sehe er allerdings beim Land Niedersachsen. Die Situation der Schulsozialarbeit müsse von dort geregelt werden.

 

KTA Schnitzler führt aus, durch die enge Verflechtung der Kommunen mit dem Landkreis sei die Senkung der Kreisumlage eine faire und gerechte Lösung. Hinsichtlich der Schulsozialarbeit könne es nicht sein, einfach nur zwei Stellen zu schaffen, ohne diese konzeptionell zu unterlegen.

 

KTA Werner erklärt, gerade vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen halte er es für wichtig, die Schulsozialarbeit zu stärken.

 

Erster Kreisrat Klein erklärt, bei den Anträgen der FDP-Fraktion handele es sich um Sachanträge. Die Regularien der Geschäftsordnung halte er für nicht erfüllt. Es dürfe daher kein Beschluss herbeigeführt werden.

 

KTA Hille erwidert, der Haushalt beinhalte auch den Stellenplan. Insofern müsse es in der Haushaltsberatung möglich sein, Anträge zum Stellenplan zu stellen.

 

Erster Kreisrat Klein entgegnet, dann könne jede Regelung über die Durchführung und Beratung von Sachanträgen im Rahmen von Haushaltsplanberatungen außer Kraft gesetzt und ausgehebelt werden. Eine solche Frage bedürfe der Behandlung durch einen Sachantrag.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit zwei Enthaltungen