Beratungsgang:
Landrat Kohlmeier führt aus, die Beratung von
Haushaltsplänen sei in der Regel eine schwierige und kritische Aufgabe. Diese
beinhalte auch eine intensive Diskussion darüber, wie öffentliche Gelder
eingesetzt werden sollten und wie eben nicht. Dafür spreche die Genehmigung des
Innenministeriums für den Haushalt 2017. Das Ministerium bescheinige dem
Landkreis Nienburg zwar eine dauernde Leistungsfähigkeit, weise aber sehr
deutlich darauf hin, dass die investive Verschuldung des Landkreises gerade in
den Jahren 2017 und planmäßig im Jahre 2018 eine sehr starke Erhöhung mit sich
bringe. Die investive Verschuldung des Landkreises übersteige damit auch den
Landesdurchschnitt deutlich. Dieser Hinweis sei in der aktuellen Situation stets
zu bedenken.
Die finanzielle Lage des Landkreises stelle sich dank höherer
Schlüsselzuweisungen und eines unerwartet guten Jahresabschlusses 2016 im
Augenblick sehr komfortabel dar.
Trotz der erheblichen anstehenden Investitionen und der Fehlbeträge
aus Vorjahren, habe die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, um die
kreisangehörigen Kommunen über eine Senkung der Kreisumlage an der positiven
Entwicklung teilhaben zu lassen. Die Verwaltung schlage daher vor, die
Kreisumlage für das Jahr 2017 um 3 Prozentpunkte zu senken.
Ende des Jahres solle dann grundsätzlich über die Finanzbeziehungen
zwischen Kreisverwaltung und Kommunen diskutiert werden. Die jetzt getroffene
Regelung könne daher nur für das laufende Jahr gelten. Im Übrigen bitte er den
Kreistag, den Beschlussempfehlungen durch den Ausschuss für Finanzen und Personal
sowie den Kreisausschuss zu folgen.
KTA Bergmann-Kramer hält es nach
der intensiven Diskussion im Ausschuss für folgerichtig, die Kommunen an den
Mehreinnahmen zu beteiligen. Hinsichtlich der anstehenden Investitionen sehe er
das niedrige Zinsniveau als Grund an, weiter zu investieren, solange dies mit
Augenmaß geschehe.
Stellv. Landrat Tonne bringt zum
Ausdruck, die vorgesehene Aufteilung der Mehreinnahmen zwischen Landkreis und
Kommunen sei ein vernünftiger Kompromiss. Er halte es für möglich, dass dieser
positive Haushalt keine Ausnahme bleibe. Grundsätzlich müsse über die
Kreisumlage jedoch im nächsten Jahr neu beraten werden.
KTA Hille begrüßt die
komfortable Haushaltssituation ausdrücklich. Er wolle den Focus zusätzlich noch
einmal auch auf die Schulsozialarbeit im Landkreis Nienburg legen. Er stelle
den Antrag, am Standort Rehburg-Stolzenau eine Stelle und am Standort Hoya eine
weitere Schulsozialarbeiterstelle zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund des
Lehrermangels sei das ein gutes Signal, die Situation insgesamt zu verbessern.
Im Übrigen verweise er auf die parteiübergreifende Bereitschaft im Landkreis
Diepholz, die Schulsozialarbeit zu stärken. Er wünsche sich dies auch vom
Nienburger Kreistag.
KTA Leseberg begrüßt den
Vorschlag der Verwaltung, die Kreisumlage zu senken. Mit Verwunderung nehme er
die erneute Diskussion zur Schulsozialarbeit zur Kenntnis. Das Thema sei in den
Ausschüssen ausreichend diskutiert worden.
KTA Heineking betont, es sei
richtig, die Kommunen an den einmaligen Mehreinnahmen zu beteiligen. Die
Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit sehe er allerdings beim Land
Niedersachsen. Die Situation der Schulsozialarbeit müsse von dort geregelt
werden.
KTA Schnitzler führt aus,
durch die enge Verflechtung der Kommunen mit dem Landkreis sei die Senkung der
Kreisumlage eine faire und gerechte Lösung. Hinsichtlich der Schulsozialarbeit
könne es nicht sein, einfach nur zwei Stellen zu schaffen, ohne diese
konzeptionell zu unterlegen.
KTA Werner erklärt,
gerade vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen halte er es für
wichtig, die Schulsozialarbeit zu stärken.
Erster Kreisrat Klein erklärt, bei
den Anträgen der FDP-Fraktion handele es sich um Sachanträge. Die Regularien
der Geschäftsordnung halte er für nicht erfüllt. Es dürfe daher kein Beschluss
herbeigeführt werden.
KTA Hille erwidert, der
Haushalt beinhalte auch den Stellenplan. Insofern müsse es in der
Haushaltsberatung möglich sein, Anträge zum Stellenplan zu stellen.
Erster Kreisrat Klein entgegnet,
dann könne jede Regelung über die Durchführung und Beratung von Sachanträgen im
Rahmen von Haushaltsplanberatungen außer Kraft gesetzt und ausgehebelt werden.
Eine solche Frage bedürfe der Behandlung durch einen Sachantrag.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit zwei Enthaltungen