Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erinnert daran, dass man bereits vor 3 Jahren die „Wellier Schleife“ auf EU-Standard gebracht habe. Notwendig sei nun noch die Anpassung der NSG-VO „Domäne Stolzenau/Leese“ an die europäischen Vorgaben.

 

Anlass zur Anpassung und der angestrebten Erweiterung des NSG HA 176 gibt die Verpflichtung zur Sicherung des Vogelschutz- und FFH-Gebietes durch Anpassung der bestehenden NSG-VO an die Vorgaben aus der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie.

Die Erweiterung des NSG HA 176 betreffe einen weiteren durch den Kiesabbau entstandenen Gebietsteil, der durch Planfeststellungsbeschluss in der Nachnutzung dem Naturschutz (und Angelverbot) verpflichtet und als Kompensationsleistung festgelegt wurde.

 

Aktuelle Kartierungen belegten das Vorkommen weiterer für das Gebiet wertbestimmender Gast- und Brutvogelarten, so dass eine Aufnahme des beruhigten Bereiches dem Natur- und Artenschutz diene, sowie einen besseren Schutz für die durch den Kiesabbau entstandenen und hergerichteten Flächen biete.

 

Wertbestimmende Vogelarten aus der Vogelschutzrichtlinie sei u.a. die Schwarzkopfmöwe (hier als Brutvogel wertbestimmend). Hier sei der Erhalt bzw. die Wiederherstellung von großräumigen feuchten Grünlandarealen, natürlichen, halboffenen Auen und weiteren geeigneten Nahrungshabitaten zur Verbesserung der Wasserstandverhältnisse, vor allem im Umfeld potenzieller Brutplätze, beabsichtigt. Aktuell sei die Schwarzkopfmöwe nicht mehr im Gebiet vorkommend, woraus sich aber auch das Erfordernis ergebe, aktive Maßnahmen zur Lebensraumwiederherstellung zu unternehmen.

 

Für den Weißstorch (hier als Nahrungsgast wertbestimmend) sollen unterschiedlich strukturierte Grünland- und Feuchtgrünlandflächen gesichert und entwickelt werden. Feuchte Senken mit ihrer Produktivität an Amphibien und größeren Insekten sollen entwickelt werden.

Für den Singschwan (hier als Gastvogel wertbestimmend) sei der Erhalt und die Entwicklung störungsarmer Grünland- und Ackerflächen als Ruheplätze und Nahrungsflächen beabsichtigt.

Für wertbestimmende Zugvogelarten wie den Kormoran (hier als Brutvogel und als Gastvogel wertbestimmend) sei der Erhalt höherer, uferbegleitender Gehölzbestände als Brutplatz für die Brutkolonie und als Rastplatz für durchziehende Kormorane von Bedeutung.

Gewässer dienten als Nahrungsraum in Kolonie-, Rast- und Schlafplatznähe. Der Gänsesäger (hier als Gastvogel wertbestimmend) benötigt ebenso Gewässer als ungestörten Nahrungsraum.

 

So sei darüber hinaus beabsichtigt, die Erhaltung störungsarmer Ruheplätze und Nahrungsflächen für nordische Gänse und Schwäne sowie Enten, Säger, Taucher der Binnengewässer, Möwen und Seeschwalben und Limikolen des Wattenmeeres und weiterer Vogelarten wie z.B. Rohrweihe und Turteltaube in Form von störungsarmen Grünlandflächen und Gewässern zu sichern bzw. zu entwickeln.

 

 

 

Lebensraumtypen in hohen Wertigkeiten, wie natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften, feuchte Hochstaudenfluren, Fragmente von Auwäldern seien dort anzufinden, die die Erhaltung des Gebiets als Lebensraum für die Teichfledermaus und weiterer seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und deren Gemeinschaften wertvoll machen.

 

Das bestehende NSG hat eine Größe von rd. 237ha und stehe in Großteilen im Eigentum des Landes Niedersachsen (60,23%) und der Fa. Renne Kies- und Sandwerk Leese GmbH & Co.KG (30,08%).

Die geplante Erweiterung betreffe eine Größe von rd. 53ha, die vorrangig im Eigentum der Fa. Renne Kies- und Sandwerk Leese GmbH & Co.KG (85,72%) stehe.

 

Die Fa. Renne Kies- und Sandwerk Leese GmbH & Co.KG beabsichtige ihr Abbaugebiet nördlich des „Kleinen Maschsees“ zu erweitern. Man diskutiere z.Z. mehrere Varianten des Transportweges der Rohstoffe von der Abbaustelle zum Betriebsgelände. Der Abtransport soll über Förderbänder gewährleistet werden. Trotz der Bevorzugung eines Bandverlaufs über Land durch die Fa. Renne gäbe es einen positiven Austausch in der Angelegenheit.

 

Über die Inhalte der Verordnung schütze man insbesondere die Gewässerbiotope, da sich in den naturnahen Abbaugewässern verschiedene Ausprägungen und Stadien von Verlandungsvegetationen, Röhrichten und weiteren Wasserpflanzen  befinden. An den naturnahen Abbaugewässern befinden sich zudem Bereiche mit Staudenfluren und Relikten der Hartholz- und Weichholzaue.

 

Für den Sand- und Kiesabbau sollen weitreichende Freistellungen für den Abbaubetrieb für die geplanten Zuziehungsflächen in die NSG-VO aufgenommen werden.

Die Ackernutzung werde weiterhin, entsprechend der Alt-VO, freigestellt. Für die, vor allem entlang des Weserufers anzufindenden Grünlandbereiche, bleiben Bewirtschaftungsauflagen gemäß der Alt-VO bestehen.

 

In Betroffenheit einer Eigenjagd und einem Jagdrevier der Jagdgenossenschaft Leese sei aufgrund der Vogelartenvorkommen aus artenschutzfachlicher Sicht und in Bezug auf die Vogelschutzrichtlinie ein Verbot der Federwildjagd aufzunehmen. Möglichkeiten zur Intensivierung der Prädatorenjagd (vorrangig Schwarzwild) sollen geprüft und dann mit aufgenommen werden.

Die Domäne werde in Teilbereichen durch einen Berufsfischer und Freizeitangler genutzt, weshalb die bestehenden Sperrzonen gemäß der Alt-VO aufrechterhalten bleiben.

 

Neben noch weiteren zu führenden Gesprächen mit der Fa. Renne zur angedachten Erweiterungsfläche werde ein Verordnungsvorentwurfs durch die Verwaltung erarbeitet, der mit den ansässigen Abbauunternehmen, sowie Interessenvertretern wie z.B., den Naturschutzvereinigungen NABU und BUND, der ÖSSM und der Jäger- und Anglerschaft abgestimmt wird, bevor eine schriftliche Vorabbeteiligung der betroffenen Eigentümer unternommen werde.

 

KTA Podehl spricht sich für die Stärkung der Gewässerbiotope aus. Er weist darauf hin, dass die Wege im Bereich der Weserbrücke Stolzenau als Ausgleichsmaßnahmen angedacht seien.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.