Sitzung: 13.06.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2017/071
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erinnert daran, dass man
bereits vor 3 Jahren die „Wellier Schleife“ auf EU-Standard gebracht habe.
Notwendig sei nun noch die Anpassung der NSG-VO „Domäne Stolzenau/Leese“ an die
europäischen Vorgaben.
Anlass
zur Anpassung und der angestrebten Erweiterung des NSG HA 176 gibt die Verpflichtung
zur Sicherung des Vogelschutz- und FFH-Gebietes durch Anpassung der bestehenden
NSG-VO an die Vorgaben aus der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie.
Die
Erweiterung des NSG HA 176 betreffe einen weiteren durch den Kiesabbau entstandenen
Gebietsteil, der durch Planfeststellungsbeschluss in der Nachnutzung dem Naturschutz
(und Angelverbot) verpflichtet und als Kompensationsleistung festgelegt wurde.
Aktuelle
Kartierungen belegten das Vorkommen weiterer für das Gebiet wertbestimmender
Gast- und Brutvogelarten, so dass eine Aufnahme des beruhigten Bereiches dem
Natur- und Artenschutz diene, sowie einen besseren Schutz für die durch den Kiesabbau
entstandenen und hergerichteten Flächen biete.
Wertbestimmende
Vogelarten aus der Vogelschutzrichtlinie sei u.a. die Schwarzkopfmöwe (hier als
Brutvogel wertbestimmend). Hier sei der Erhalt bzw. die Wiederherstellung von
großräumigen feuchten Grünlandarealen, natürlichen, halboffenen Auen und
weiteren geeigneten Nahrungshabitaten zur Verbesserung der Wasserstandverhältnisse,
vor allem im Umfeld potenzieller Brutplätze, beabsichtigt. Aktuell sei die
Schwarzkopfmöwe nicht mehr im Gebiet vorkommend, woraus sich aber auch das
Erfordernis ergebe, aktive Maßnahmen zur Lebensraumwiederherstellung zu
unternehmen.
Für
den Weißstorch (hier als Nahrungsgast wertbestimmend) sollen unterschiedlich
strukturierte Grünland- und Feuchtgrünlandflächen gesichert und entwickelt werden.
Feuchte Senken mit ihrer Produktivität an Amphibien und größeren Insekten
sollen entwickelt werden.
Für
den Singschwan (hier als Gastvogel wertbestimmend) sei der Erhalt und die Entwicklung
störungsarmer Grünland- und Ackerflächen als Ruheplätze und Nahrungsflächen
beabsichtigt.
Für
wertbestimmende Zugvogelarten wie den Kormoran (hier als Brutvogel und als
Gastvogel wertbestimmend) sei der Erhalt höherer, uferbegleitender
Gehölzbestände als Brutplatz für die Brutkolonie und als Rastplatz für
durchziehende Kormorane von Bedeutung.
Gewässer
dienten als Nahrungsraum in Kolonie-, Rast- und Schlafplatznähe. Der Gänsesäger
(hier als Gastvogel wertbestimmend) benötigt ebenso Gewässer als ungestörten
Nahrungsraum.
So
sei darüber hinaus beabsichtigt, die Erhaltung störungsarmer Ruheplätze und
Nahrungsflächen für nordische Gänse und Schwäne sowie Enten, Säger, Taucher der
Binnengewässer, Möwen und Seeschwalben und Limikolen des Wattenmeeres und
weiterer Vogelarten wie z.B. Rohrweihe und Turteltaube in Form von störungsarmen
Grünlandflächen und Gewässern zu sichern bzw. zu entwickeln.
Lebensraumtypen
in hohen Wertigkeiten, wie natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer mit
Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften, feuchte Hochstaudenfluren, Fragmente
von Auwäldern seien dort anzufinden, die die Erhaltung des Gebiets als
Lebensraum für die Teichfledermaus und weiterer seltener und gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten und deren Gemeinschaften wertvoll machen.
Das
bestehende NSG hat eine Größe von rd. 237ha und stehe in Großteilen im Eigentum
des Landes Niedersachsen (60,23%) und der Fa. Renne Kies- und Sandwerk Leese
GmbH & Co.KG (30,08%).
Die
geplante Erweiterung betreffe eine Größe von rd. 53ha, die vorrangig im Eigentum
der Fa. Renne Kies- und Sandwerk Leese GmbH & Co.KG (85,72%) stehe.
Die
Fa. Renne Kies- und Sandwerk Leese GmbH & Co.KG beabsichtige ihr Abbaugebiet
nördlich des „Kleinen Maschsees“ zu erweitern. Man diskutiere z.Z. mehrere
Varianten des Transportweges der Rohstoffe von der Abbaustelle zum Betriebsgelände.
Der Abtransport soll über Förderbänder gewährleistet werden. Trotz der Bevorzugung
eines Bandverlaufs über Land durch die Fa. Renne gäbe es einen positiven
Austausch in der Angelegenheit.
Über
die Inhalte der Verordnung schütze man insbesondere die Gewässerbiotope, da
sich in den naturnahen Abbaugewässern verschiedene Ausprägungen und Stadien von
Verlandungsvegetationen, Röhrichten und weiteren Wasserpflanzen befinden. An den naturnahen Abbaugewässern
befinden sich zudem Bereiche mit Staudenfluren und Relikten der Hartholz- und
Weichholzaue.
Für
den Sand- und Kiesabbau sollen weitreichende Freistellungen für den Abbaubetrieb
für die geplanten Zuziehungsflächen in die NSG-VO aufgenommen werden.
Die
Ackernutzung werde weiterhin, entsprechend der Alt-VO, freigestellt. Für die, vor
allem entlang des Weserufers anzufindenden Grünlandbereiche, bleiben Bewirtschaftungsauflagen
gemäß der Alt-VO bestehen.
In
Betroffenheit einer Eigenjagd und einem Jagdrevier der Jagdgenossenschaft Leese
sei aufgrund der Vogelartenvorkommen aus artenschutzfachlicher Sicht und in
Bezug auf die Vogelschutzrichtlinie ein Verbot der Federwildjagd aufzunehmen.
Möglichkeiten zur Intensivierung der Prädatorenjagd (vorrangig Schwarzwild)
sollen geprüft und dann mit aufgenommen werden.
Die
Domäne werde in Teilbereichen durch einen Berufsfischer und Freizeitangler genutzt,
weshalb die bestehenden Sperrzonen gemäß der Alt-VO aufrechterhalten bleiben.
Neben
noch weiteren zu führenden Gesprächen mit der Fa. Renne zur angedachten
Erweiterungsfläche werde ein Verordnungsvorentwurfs durch die Verwaltung erarbeitet,
der mit den ansässigen Abbauunternehmen, sowie Interessenvertretern wie z.B.,
den Naturschutzvereinigungen NABU und BUND, der ÖSSM und der Jäger- und
Anglerschaft abgestimmt wird, bevor eine schriftliche Vorabbeteiligung der betroffenen
Eigentümer unternommen werde.
KTA
Podehl spricht sich für die Stärkung
der Gewässerbiotope aus. Er weist darauf hin, dass die Wege im Bereich der
Weserbrücke Stolzenau als Ausgleichsmaßnahmen angedacht seien.
Beratungsergebnis:
Ohne.