Sitzung: 13.06.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2017/116
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen informiert über die geplante
Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets „Fledermauslebensraum in der
Alpeniederung“. Das FFH-Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ liegt
westlich von Rodewald fast vollständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet
LSG NI 30 „Alpeniederung“. Die LSG-Verordnung datiert aus dem Jahr 1968, so
dass zur europarechtlich geforderten Sicherung des FFH-Gebiets ein Teil des
bestehenden LSGs ausgegliedert und durch eine aktuelle Verordnung geschützt
werden soll. Die bisher nicht geschützten Flächenanteile sollen zugezogen
werden. Die 393ha Gesamtfläche des FFH-Gebiets (geplantes LSG) setzen sich aus
rd. 40% landwirtschaftlicher Nutzfläche (davon 3/4 Acker, 1/4 Grünland) und
knapp 60% Gehölzbeständen sowie Fließgewässern und Wegen zusammen.
Der Schutzzweck bzw. die
Erhaltungsziele ergeben sich aus der Sicherung des reich strukturierten Lebensraums
für die Arten der Bechsteinfledermaus, des Großen Mausohrs, der Fransenfledermaus,
dem Braunen Langohr, dem Großen Abendsegler
sowie dem Steinbeißer und weiterer Tier- und Pflanzenarten, die an Wälder,
halboffene Landschaften oder Gewässer gebunden sind.
Strukturreiche
Wälder mit alten und abgestorbenen Bäumen bieten Höhlen als Quartier und
Wochenstube für Fledermäuse. Raps bietet in der Feldflur vielen Insektenarten
Nahrung – bis zum Ende der Blühzeit. Grünländer „produzierten“ den größten Teil
des Jahres Insekten und liefern damit auch über einen längeren Zeitraum die Nahrung
für Fledermäuse.
Von
großer Bedeutung seien zudem auch die Übergangsbereiche von Wald oder Feldhecke
zum Grünland. Einige Fledermausarten nutzten die linearen Strukturen, um sich beim Jagen zu orientieren
und weil hier i.d.R. auch die Insektendichte wesentlich höher ist. Ebenso sei
die Alpe und weitere Fließgewässer von schützenswerter Bedeutung.
Bereits
2006 habe man sich darauf verständigt, den Grünlandbestand festzuschreiben, um
ihn zu erhalten. Seitens der damaligen Landesregierung wurden vertragliche
Lösungen bevorzugt – konkrete politische Umsetzung blieb jedoch aus. Eine gesonderte
Unterschutzstellung als LSG sollte lt. Weisung vom damaligen Umweltminister,
Herrn Sander, unterbleiben, ungeachtet dessen, dass die eindeutige Urteilslage
des EU-Gerichtshofes dieses schon damals zwingend vorgegeben hatte.
Bei
den voraussichtlichen Inhalten der Verordnung nehme man daher insbesondere auf
die Landwirtschaft, den Wald und die Alpe Rücksicht. So sei die Erhaltung des
Grünlands (wie 2006 mit der LWK und Vertretern der Landwirtschaft vor Ort abgestimmt)
und die Erhaltung der Ackerflächen intendiert, eine Umnutzung als Grünland sei zulässig.
Die Bewirtschaftung als Laub- und Mischwald käme den Fledermäusen entgegen,
weshalb man dies unterstütze. Ebenso unterstütze man die Erhaltung und
Entwicklung des Lebensraums der Alpe für den Steinbeißer und weitere Arten.
In
den nächsten Schritten werde nun ein Entwurf einer LSG-Verordnung erarbeitet,
der mit den Interessenvertretern der Landwirtschaft, der Jägerschaft, den Naturschutzvereinigungen
und dem Gewässerunterhaltungsverband erörtert werde. Geplant sei zudem eine Infoveranstaltung
für betroffene Eigentümer.
Der
ggf. anzupassende Entwurf werde dann im ALNU (voraussichtlich in der November-Sitzung)
vorgestellt, um die Einleitung des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens zu
beraten und zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Ohne.