Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium beschließt geändert.

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt  stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen in Höhe von 1.300 € für die Jahre 2018 bis einschließlich 2022 zu.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert die Aufgaben der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen e.V..

Neben der Aufnahme und tierärztlichen Versorgung verletzter oder verwaister Wildtiere werden beschlagnahmte und aufgefundene Tiere wildlebender Arten und Exoten betreut. Genesene Wildtiere werden wieder ausgewildert, illegal gehaltene Exoten an Tierparks und Zoos vermittelt sowie Aufgaben der Umweltbildung wahrgenommen.

Der staatlich anerkannte und geförderte eingetragene Verein hat in 2016 mehr als 2450 Tiere betreut. 2007 waren es lediglich 1967 Tiere, was die steigende Tendenz deutlich macht.

 

Hinsichtlich der Bedeutung der Station für die Kreisverwaltung ist diese aufgrund der steigenden Inanspruchnahme durch Abgaben verletzter oder gefundener Tiere sowie beschlagnahmter und eingezogener Tiere und zu betreuender Wildtiere (z.B. Jungstörche) inkl. der tierärztlichen Versorgung unentbehrlich geworden. Die artgerechte Unterbringung von z.B. Schlangen, Echsen, Spinnen und Papageien kann die Kreisverwaltung selbst nicht ermöglichen. Häufig kann die Abholung der Tiere durch Stationsmitarbeiter gewährleistet werden, was kreiseigenes Personal entlastet. Insgesamt werden durch die Station extreme Personalzeit- und Kosteneinsparungen für den Landkreis generiert.

 

Neben der Unterstützung durch private Sponsoren und Kooperationspartner (z.B. Marktkauf in Wunstorf), der Förderung durch das Ehrenamt und dem privaten Engagement des Trägervereins und seiner Mitglieder finanziert sich die Station über jährliche Förderungen durch die öffentliche Hand.

Den Großteil der Finanzierung übernimmt das Land Niedersachsen mit 132.000€/a. Weitere finanzielle Beteiligungen werden von der Region Hannover (10.000€/a), dem LK Schaumburg (3.600€/a), dem LK Osterholz (200€/a), dem Kreis Minden-Lübbecke (1.769€/a) und dem LK Nienburg/Weser (seit 2013 1.000€/a) unternommen.

 

Der damalige Beschluss vom 30.03.2013 (Drucksache-Nr. 2013/48) zur finanziellen Förderung der Station soll nun erneuert werden.


Stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme Dr. Thijsen stellt den Antrag, angesichts der steigenden Fallzahlen und 24h-Erreichbarkeit der Station, eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses auf 1.300,00€ zu beschließen. Der Beschlussvorschlag sehe eine Periode bis 2022 vor, worüber den steigenden Betriebskosten Rechnung getragen werden soll.

 

Auf Nachfrage von KTA Podehl, der sich zu dem Vorschlag zustimmend äußert, wie hoch die tatsächlichen Fallzahlen für den LK Nienburg seien, erklärt  Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass es sich um statistische Werte handele, ohne dass eine spezielle statistische Erhebung für den LK Nienburg stattfinde. In Betrachtung der letzten 5 Jahre seien durchschnittlich 3 bis 4 verletzte bzw. beschlagnahmte Tiere an die Station gegeben worden. Für verletzte Jungstörche, die sonst nach Gifhorn in die offizielle Aufzuchtstation gegeben werden mussten, sei nun auch eine Betreuung in Sachsenhagen möglich gemacht worden. Zunehmende Tendenz sei bei Beschlagnahme herrenloser Schlangen, Papageien oder Spinnen erkennbar. Des Weiteren hat sich die Station im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger des LK Nienburg etabliert. Es werden vermehrt verletzt aufgefundene Tiere in die Station gebracht.   

 

KTA Prüfer spricht sich angesichts des Gesamtvolumens gegen eine pauschale Erhöhung der Förderung aus. Der Landkreis profitiere nicht an einer einseitigen Anpassung. Eine entscheidende Verbesserung der finanziellen Lage ergäbe sich für die Station daraus ebenso wenig. Anders, im Falle einer vorliegenden finanziellen Notlage, könne in Abstimmung mit allen Beteiligten situationsgerecht entschieden werden.

 

Nachdem KTA Hille betont, dass eine lange Diskussion unverhältnismäßig sei und er der Erhöhung zustimme, entgegnet KTA Kruse, nicht ohne das Vorliegen konkreter Zahlen einer Erhöhung zustimmen zu wollen. Ggf. sei es sinnvoll, die Periode des Beschlusses auf das Jahr 2020 zu begrenzen, um dann nach Vorlage aktueller Zahlen neu darüber zu beschließen.

 

Den Hinweis von Landschaftsarchitekt Gänsslen, die Fallzahlen seien keineswegs rückläufig, ergänzt Frau Dr. Thijsen, dass sich seit der Zeit der Erhebung der zugrundliegenden Fallzahlen (2007) diese nachvollziehbar um rd. 20% erhöht haben. Berücksichtige man die Preissteigerung haben sich die Betriebskosten somit um rd. 30% erhöht. Neben der ideellen Unterstützung wäre eine Erhöhung des Zuschusses zudem ein positiver Ausdruck der Wertschätzung.

 

KTA Prüfer betont, dass es hier keine Frage der Anerkennung sei, sondern darum ginge, dass alle beteiligten Finanziers gleichermaßen die Station am Leben halten. In Ermangelung eines Antrages mit begründenden Unterlagen sei davon auszugehen, dass die Finanzierung gegenwärtig auskömmlich sei. Eine Honorierung der Arbeit auf diese Art und Weise sei unangebracht.

 

Der Vorsitzende stellvertretende Landrat Dr. Schmädeke verweist auf die geleistete ehrenamtliche Arbeit und stellt sodann den auf Antrag von Frau Dr. Thijsen geänderten Beschlussvorschlag „Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt  stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen in Höhe von 1.300,00€ für die Jahre 2018 bis einschließlich 2022 zu.“ zur Abstimmung.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:         6 Ja-Stimmen           3 Nein-Stimmen       0 Enthaltungen.