Sitzung: 13.06.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/119
Beschlussvorschlag:
Das
Gremium beschließt geändert.
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen
Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in
Sachsenhagen in Höhe von 1.300 € für die Jahre 2018 bis einschließlich 2022 zu.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erläutert die Aufgaben der
Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen e.V..
Neben
der Aufnahme und tierärztlichen Versorgung verletzter oder verwaister Wildtiere
werden beschlagnahmte und aufgefundene Tiere wildlebender Arten und Exoten betreut.
Genesene Wildtiere werden wieder ausgewildert, illegal gehaltene Exoten an
Tierparks und Zoos vermittelt sowie Aufgaben der Umweltbildung wahrgenommen.
Der
staatlich anerkannte und geförderte eingetragene Verein hat in 2016 mehr als
2450 Tiere betreut. 2007 waren es lediglich 1967 Tiere, was die steigende
Tendenz deutlich macht.
Hinsichtlich
der Bedeutung der Station für die Kreisverwaltung ist diese aufgrund der steigenden
Inanspruchnahme durch Abgaben verletzter oder gefundener Tiere sowie beschlagnahmter
und eingezogener Tiere und zu betreuender Wildtiere (z.B. Jungstörche) inkl.
der tierärztlichen Versorgung unentbehrlich geworden. Die artgerechte
Unterbringung von z.B. Schlangen, Echsen, Spinnen und Papageien kann die
Kreisverwaltung selbst nicht ermöglichen. Häufig kann die Abholung der Tiere
durch Stationsmitarbeiter gewährleistet werden, was kreiseigenes Personal
entlastet. Insgesamt werden durch die Station extreme Personalzeit- und Kosteneinsparungen
für den Landkreis generiert.
Neben
der Unterstützung durch private Sponsoren und Kooperationspartner (z.B.
Marktkauf in Wunstorf), der Förderung durch das Ehrenamt und dem privaten Engagement
des Trägervereins und seiner Mitglieder finanziert sich die Station über jährliche
Förderungen durch die öffentliche Hand.
Den
Großteil der Finanzierung übernimmt das Land Niedersachsen mit 132.000€/a.
Weitere finanzielle Beteiligungen werden von der Region Hannover (10.000€/a),
dem LK Schaumburg (3.600€/a), dem LK Osterholz (200€/a), dem Kreis
Minden-Lübbecke (1.769€/a) und dem LK Nienburg/Weser (seit 2013 1.000€/a)
unternommen.
Der
damalige Beschluss vom 30.03.2013 (Drucksache-Nr. 2013/48) zur finanziellen
Förderung der Station soll nun erneuert werden.
Stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme Dr. Thijsen stellt den
Antrag, angesichts der steigenden Fallzahlen und 24h-Erreichbarkeit der Station,
eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses auf 1.300,00€ zu beschließen. Der
Beschlussvorschlag sehe eine Periode bis 2022 vor, worüber den steigenden
Betriebskosten Rechnung getragen werden soll.
Auf
Nachfrage von KTA Podehl, der sich zu dem Vorschlag zustimmend äußert,
wie hoch die tatsächlichen Fallzahlen für den LK Nienburg seien, erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass es
sich um statistische Werte handele, ohne dass eine spezielle statistische
Erhebung für den LK Nienburg stattfinde. In Betrachtung der letzten 5 Jahre
seien durchschnittlich 3 bis 4 verletzte bzw. beschlagnahmte Tiere an die Station
gegeben worden. Für verletzte Jungstörche, die sonst nach Gifhorn in die
offizielle Aufzuchtstation gegeben werden mussten, sei nun auch eine Betreuung
in Sachsenhagen möglich gemacht worden. Zunehmende Tendenz sei bei Beschlagnahme
herrenloser Schlangen, Papageien oder Spinnen erkennbar. Des Weiteren hat sich
die Station im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger des LK Nienburg etabliert.
Es werden vermehrt verletzt aufgefundene Tiere in die Station gebracht.
KTA
Prüfer spricht sich angesichts des
Gesamtvolumens gegen eine pauschale Erhöhung der Förderung aus. Der Landkreis
profitiere nicht an einer einseitigen Anpassung. Eine entscheidende
Verbesserung der finanziellen Lage ergäbe sich für die Station daraus ebenso
wenig. Anders, im Falle einer vorliegenden finanziellen Notlage, könne in
Abstimmung mit allen Beteiligten situationsgerecht entschieden werden.
Nachdem
KTA Hille betont, dass eine lange Diskussion unverhältnismäßig sei und
er der Erhöhung zustimme, entgegnet KTA Kruse, nicht ohne das Vorliegen
konkreter Zahlen einer Erhöhung zustimmen zu wollen. Ggf. sei es sinnvoll, die
Periode des Beschlusses auf das Jahr 2020 zu begrenzen, um dann nach Vorlage
aktueller Zahlen neu darüber zu beschließen.
Den
Hinweis von Landschaftsarchitekt Gänsslen, die Fallzahlen seien
keineswegs rückläufig, ergänzt Frau Dr. Thijsen, dass sich seit der Zeit
der Erhebung der zugrundliegenden Fallzahlen (2007) diese nachvollziehbar um
rd. 20% erhöht haben. Berücksichtige man die Preissteigerung haben sich die
Betriebskosten somit um rd. 30% erhöht. Neben der ideellen Unterstützung wäre
eine Erhöhung des Zuschusses zudem ein positiver Ausdruck der Wertschätzung.
KTA
Prüfer betont, dass es hier keine
Frage der Anerkennung sei, sondern darum ginge, dass alle beteiligten
Finanziers gleichermaßen die Station am Leben halten. In Ermangelung eines
Antrages mit begründenden Unterlagen sei davon auszugehen, dass die
Finanzierung gegenwärtig auskömmlich sei. Eine Honorierung der Arbeit auf diese
Art und Weise sei unangebracht.
Der
Vorsitzende stellvertretende Landrat Dr. Schmädeke verweist auf die geleistete
ehrenamtliche Arbeit und stellt sodann den auf Antrag von Frau Dr. Thijsen
geänderten Beschlussvorschlag „Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und
Umwelt stimmt der weiteren Gewährung des
jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in
Sachsenhagen in Höhe von 1.300,00€ für die Jahre 2018 bis einschließlich 2022
zu.“ zur Abstimmung.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 6
Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen.