Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erinnert an die intensive Begleitung des Landschaftsrahmenplans (LRP) Landkreis Nienburg/Weser durch den Ausschuss in der letzten Legislaturperiode. Aufgrund von Vorgaben der HOAI sowie weiterer Prozesse war für die weitere Erarbeitung in 2015 eine Europaweite Ausschreibung erforderlich geworden.

2016 wurde daraufhin der Auftrag für Leistungsphasen an die Plangruppe Umwelt erteilt. Neben der Begleitung im Planungsprozess war grundlegender Bestandteil, die Bestandserfassung und –bewertung der bisher wenig vorhandenen Daten der Fauna und Flora inhaltlich zu verdichten.

Die Bestandserfassung und –bewertung zu den Schutzgütern Arten und Biotope ist nun abgeschlossen.

 

Frau Dipl.-Ing. Irmgard Peters von der Planungsgruppe Umwelt stellt dann die Ergebnisse vor.

Im Rahmen des Bearbeitungsprogramms Schutzgüter Arten und Biotope erfolgte zunächst die flächendeckende Erfassung und Bewertung der Biotoptypen, bevor man sich der Erfassung und Bewertung von Tier- und Pflanzenartenvorkommen
bzw. ihrer Lebensräume annahm.

Im Arbeitsumfang enthalten waren die Zusammenstellung und Auswertung der vorhandenen Datengrundlagen des Landes (NLWKN), der UNB des Landkreises und der Forstverwaltung, die App-gestützte Expertenabfrage ehrenamtlich aktiver Naturschutzexperten aus den Naturschutzvereinigungen und Hochschulen, die flächendeckende Luftbildauswertung sowie Geländekartierungen.

 

Im Zuge der Geländekartierungen wurden aus der Biotoptypenerfassung in 2012-2013 rd. 20 % der Luftbildauswertung (Wertstufen 3-5) im Gelände kontrolliert und die bekannten §30-Biotope (ca. 700 Flächen) überprüft sowie rd. 700 neue erfasst. Zudem wurden rd. 400 §29-Flächen (Ödland und sonstige naturnahe Flächen) und rd. 240 neue Flächen Wallhecken überprüft und erfasst.

 

Wiesenbrüter/Offenlandvogelarten konnten in 6 ausgewählten Teilräumen, den Wiehbuschwiesen bei Steimbke, dem Siedener Bruch im Westen des LK, Varlinger Moor, dem Wendener Moor im Osten sowie Hohes Moor im Südwesten westlich Kirchdorf und Schneerener Moor ca. 8 km südlich von Nienburg kartiert werden.

 

Die Untersuchung von Lebensräumen der Fledermäuse ergab im Gebiet Grinderwald potenzielle Winterquartiere in einem Stollen bzw. Bunker. Ziel der Untersuchung war es, Hinweise auf die Bedeutung des Waldes für den Fledermausschutz zu bekommen.

Im Ergebnis konnte zwar kein Nachweis der Bechsteinfledermaus (keine Wochenstuben) erbracht werden. Bestätigt ist aber der Sommerlebensraum für Männchen, die Nutzung als Jagdgebiet von Wochenstubentieren und Jungtieren des Großen Mausohrs in relativ hoher Anzahl, ohne Klärung der Koloniezugehörigkeit. Ein Kolonielebensraum für Fransenfledermäuse und Braune Langohren ist nachgewiesen.

Insgesamt könne eine hohe Wertigkeit des gesamten Waldgebietes Grinderwald aufgrund des guten Artenspektrums festgestellt werden.

 

 

 

 

Im Gebiet Pennigsehl / Hesterberg, wie auch im Gebiet Waldgebiet Weberkuhle – Kaiserberg ging es um die Bestätigung einer Altinformation über Quartiere der Bechsteinfledermaus bzw. Schlafplätze in einigen Gebäuden. Das Untersuchungsziel hier war es, Hinweise zu Artenhilfsmaßnahmen zur Schutzgebietsausweisung zu finden. Zudem wurden 2 Teilgebiete Mausohrhabitate des FFH Gebietes 442 im LK Nienburg untersucht.

Im Ergebnis konnte eine Bechsteinkolonie mit Schwerpunkt im Nordosten des Waldgebietes festgestellt werden. Zudem werde das Gebiet regelmäßig vom Großen Mausohr als Jagdgebiet genutzt. Aufgrund der Vorkommen des Braunen Langohrs, der Fransenfledermaus, der Großen/Kleinen Bartfledermaus, der Zwerg- und Breitflügelfledermaus und dem Großen Abendsegler sei eine sehr hohe Wertigkeit für Fledermäuse gegeben. Ebenso sei eine Schutzgebietsausweisung des Waldes östlich der K34 zur Sicherung von Habitatbäumen angebracht.

 

Der landkreisweite Überblick bei den Wäldern zeigt, dass die meisten Waldanteile eine mittlere Bedeutung (65,19%) für Arten und Biotope aufweisen. Sehr gute Bedeutung weisen 18,56% auf und 15,80% noch gute Lebensraumbedingungen.

 

Die Biotoptypenkartierung Grünland zeige vorrangig artenarmes Intensivgrünland (64,1%). 8,9% mesophiles Grünland und immerhin noch 1,7% Seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen seien vorhanden.

 

Bei der Flächenentwicklung Grünland zeige sich ein Rückgang von 26.805ha (1991) auf 17.591ha (2013). Dies entspricht einem Rückgang um rd. 35%.

Als Bereiche mit deutlichem Grünlandrückgang konnten die Alpeniederung/Bruchgraben bei Rodewald, die Weseraue nördlich Stolzenau zwischen Wellie und Schinna, sowie das Hohe Moor, das Umfeld des Großen Moores und die

Niederung der Kleinen Wickriede festgestellt werden.

 

Zusammenfassend seien als besondere Artenvorkommen im Landkreis Nienburg/Weser für die Art der Vögel die Wiesenweihe (Mensinghausen), der Weißstorch, der Fischadler, der Kranich, der Steinkauz (südöstlich von Uchte) und der Wanderfalke zu benennen. Sehr hohe Wertstufen haben Moore mit zum Teil sehr hoher Bedeutung für Brutvögel und die Weseraue als bedeutender Gastvogellebensraum für Gänse und Schwäne.

Für die Art der Säugetiere sind der Fischotter (Vermehrung im Bereich Steinhuder Meer, Verbreitung im Bereich der Altarmrinnen der Weser), der europäische Nerz (Steinhuder Meerbach und Randgewässer) sowie die Fledermäuse besonders hervor zu heben.

 

Nennenswerte europarechtlich relevante Artvorkommen der Amphibien (Laubfrosch, Kreuzkröte und Moorfrosch) seien ebenso anzutreffen, wie Kreuzottern (Reptilien) oder Libellen (Gewöhnliche Keiljungfer, Gebänderte Prachtlibelle, Helm-Azurjungfer) und Fische (Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling).

 

 

 

 

 

 

 

Auf Nachfrage von KTA Dr. Bauer, ob angesichts der Erwähnung von Libellen auch Insektenvorkommen untersucht und kartographiert wurden, erklärt Frau Dipl.-Ing. Peters, dass die Außenerfassung von Insekten nicht über das Aufgabenspektrum für den LRP abgedeckt sei. Ggf. ergäbe sich zu einem späteren Zeitpunkt aus anderen Projekten der UNB, gespeist durch Expertenabfragen, eine Erfassung der Artvorkommen von Insekten in Teilräumen. 

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt auf Anfrage von KTA Podehl, wann ein Internet-Zugriff auf die Daten der Kartierungen möglich sein werde, dass dies z. Zt. noch nicht möglich sei, da man sich im Moment noch im Prozess der Planentwicklung befände, in der es ständig noch zu Anpassungen und Weiterentwicklungen kommt. Der Vorentwurf des LRP sei für 2018 vorgesehen. Dieser sei dann mit den Gemeinden bezüglich Sachfehler abzustimmen und in die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu geben. Mittels überarbeiteter GiS-Software würden danach auch die Daten herausgegeben werden können.

 

KTA Dr. Bauer weist auf den aus naturschutzfachlicher Sicht bedenklich hohen Anteil von fast 70% lediglich gering wertigen Grünlands hin. Er fragt Frau Peters, ob, angesichts der festgestellten Reduzierung von Grünlandflächen, hierzu Vorschläge erarbeitet wurden, die dieser Entwicklung entgegenwirken könnten.

 

Frau Dipl.-Ing. Peters verweist auf die Möglichkeiten der Einflussnahme des LK Nienburg im Zuge der NATURA2000-Schutzgebietsausweisungen. Der LRP könne als Instrument für ein Naturschutz-Konzept und als Grundlage für die Umsetzung gezielter Kompensationsmaßnahmen dienen. So würden einzelne „versprengte“ Maßnahmen vermieden werden können und gezielt steuernd eingegriffen werden. Zudem könne der LK Nienburg auch über seine Rechte an Eigentumsflächen steuernd tätig sein.

 

Stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme Brüning erinnert an das Beispiel der Wiehbuschwiesen, wo die Kreispolitik in den 90-iger Jahren über adäquate Entschädigungszahlungen gezielt Vereinbarungen zur extensiven Bewirtschaftung abgeschlossen hat.

 

Frau Dipl.-Ing. Peters bestätigt auf Nachfrage des Vorsitzenden stellvertretenden Landrat Dr. Schmädeke, dass auch Grünland, welches im Laufe der Zeit erst neu angelegt wurde, in die Erfassung und Bewertung mit eingeflossen sei.

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.