Sitzung: 17.05.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Eine Zuhörerin aus der Samtgemeinde Hoya
zitiert im Hinblick auf die Beteiligung des Kreiselternrats einen Kommentar zum
§ 99 des Nds. Schulgesetzes.
Erster Kreisrat Klein
teilt dazu mit, dass der zitierte Kommentar seinen gegebenen Erläuterungen
nicht widerspreche.
Herr Volksbeck, Elternvertreter
der Gutenbergschule Hoya, greift nochmals auf, dass bei der letzten
Kreiselternratssitzung zwei Vertreterinnen des Schulträgers anwesend waren aber
keinen Hinweis zur geplanten Änderung der Schülerbeförderungssatzung gegeben
hätten.
KAR Schulz ist über die Aussage
von Herrn Volksbeck sehr enttäuscht. Der Schulträger wurde zur Sitzung
des Kreiselternrates eingeladen, mit der Bitte, über rechtliche und
organisatorische Belange auf Nachfrage Auskunft zu geben. Der Einladung sei der
Schulträger gerne nachgekommen. Auf die Frage nach der Änderung der
Schülerbeförderungssatzung wurde die erste Änderung erläutert. Danach sei man
mit dem Hinweis auf die vorgerückte Zeit verabschiedet worden.
Erster Kreisrat Klein
möchte eine gute Zusammenarbeit mit dem Kreiselternrat. Er ist sich sicher,
dass die im Ausschuss getroffene Verabredung über den zu optimierenden
Informationsfluss für alle zufrieden stellend sein werde.