Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Eine Zuhörerin aus der Samtgemeinde Hoya zitiert im Hinblick auf die Beteiligung des Kreiselternrats einen Kommentar zum § 99 des Nds. Schulgesetzes.

 

Erster Kreisrat Klein teilt dazu mit, dass der zitierte Kommentar seinen gegebenen Erläuterungen nicht widerspreche.

 

Herr Volksbeck, Elternvertreter der Gutenbergschule Hoya, greift nochmals auf, dass bei der letzten Kreiselternratssitzung zwei Vertreterinnen des Schulträgers anwesend waren aber keinen Hinweis zur geplanten Änderung der Schülerbeförderungssatzung gegeben hätten.

 

KAR Schulz ist über die Aussage von Herrn Volksbeck sehr enttäuscht. Der Schulträger wurde zur Sitzung des Kreiselternrates eingeladen, mit der Bitte, über rechtliche und organisatorische Belange auf Nachfrage Auskunft zu geben. Der Einladung sei der Schulträger gerne nachgekommen. Auf die Frage nach der Änderung der Schülerbeförderungssatzung wurde die erste Änderung erläutert. Danach sei man mit dem Hinweis auf die vorgerückte Zeit verabschiedet worden.

 

Erster Kreisrat Klein möchte eine gute Zusammenarbeit mit dem Kreiselternrat. Er ist sich sicher, dass die im Ausschuss getroffene Verabredung über den zu optimierenden Informationsfluss für alle zufrieden stellend sein werde.