1.  Die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen mit der Maßgabe, dass die Wartezeit gem. § 6 Abs. 1 nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt an der Haltestelle/Schule auf bis zu 30 Minuten festgesetzt wird.

2.  Als Handlungsmaxime soll künftig gelten:
Besuchen mehr als 20 Schülerinnen und Schüler aus einem Ort bzw. aus mehreren Orten, die aber mit einem Fahrzeug organisatorisch zusammengefasst werden können, eine Schule, die nicht dem planerischen Einzugsgebiet/Verflechtungsbe-reich entspricht, ist eine nach der Satzung über die Schülerbeförderung zumutbare Beförderungsmöglichkeit einzurichten. Die Ansprüche auf Kostenerstattung bzw. Ausstellung eines Fahrausweises richten sich dabei nach § 114 Abs. 3 NSchG.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Auswirkungen, insbesondere Kosten, für den Landkreis Nienburg/Weser entstehen, wenn auch die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie der Vollzeit-Schulformen an den Berufsbildenden Schulen Nienburg eine kostenlose Schülerbeförderung erhalten. Für diese Schüler/innen soll eine Anspruchsberechtigung für einen kostenlosen Fahrausweis bei einem Schulweg von mind. 5 km vorgesehen werden.

 

Hierbei sind die Kosten für die Fahrausweise zu berechnen. Gleichzeitig ist möglichst sorgfältig zu schätzen, inwieweit Buskapazitäten erweitert werden müssen und welche finanziellen Konsequenzen hiermit verbunden wären.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Dialog mit Vertretern des Kreiselternrates und des Kreisschülerrates, der Schulen sowie der VLN und den Verkehrsplanern des Fachbereichs Regionalentwicklung zu initiieren. Hierbei sollen die Ideen der Beteiligten aufgenommen werden mit dem Ziel, die Satzung im Laufe des Jahres 2018 noch einmal zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.

 

 

 

 

 


Beratungsgang:

 

Erster Kreisrat Klein betont, der Besuch der planerisch vorgesehenen Schule werde durch die Satzung mit der geographisch nächstgelegenen Schule gleichgestellt. Dieser Punkt sei wichtig, weil er über die gesetzliche Regelung hinausgehe. Durch die Aufhebung der Schulbezirke gebe es anders als bisher sehr differenzierte und zunehmend diffuse Schülerströme. Das berge große Herausforderungen an die Organisation des Schülerverkehrs, denen nur mit größerer Flexibilität bei den Wartezeiten vor und nach dem Unterricht begegnet werden könne. Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung, die Wartezeiten auf 45 Minuten zu erweitern, sei zum Teil heftig diskutiert worden. Er lege aber gleichwohl Wert darauf, dass auch dieser Vorschlag nicht außerhalb zumutbarer Grenzen gewesen sei. Die festgelegten Maximalzeiten stellten im Übrigen die Ausnahme dar. Die ganz pauschale Addition von maximalen Wartezeiten, maximalen Fahrtzeiten und Umsteigezeiten zu exorbitanten Gesamtfahrzeiten im Schülerbereich sei eine Rechnung, die jenseits der Realität sei. Das finde schlicht und ergreifend so nicht statt und deswegen sei es auch keine geeignete Diskussionsgrundlage. Der modifizierte Vorschlag, die Wartezeit auf maximal 30 Minuten festzusetzen, stelle den Landkreis Nienburg als Träger der Schülerbeförderung vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Dritter wichtiger Punkt sei die Festlegung des Fahrtenrahmens, wonach die Schülerbeförderung zur ersten Unterrichtsstunde und nach der sechsten, achten bzw. nach Abschluss des Ganztages sicher zu stellen sei. Dieses solle nun auch als Regelstandard in die Satzung aufgenommen werden.

 

Stellv. Landrat Tonne betont, die heutige Beschlussfassung könne kein Schlusspunkt der Debatte sein. Er nehme die Hinweise des Kreiselternrats, der sich nicht ausreichend informiert und beteiligt gefühlt habe, sehr ernst. Er begrüße, dass die Verwaltung umgehend reagiert und die Bereitschaft gezeigt habe, mit den neuen Akteuren zu einem neuen Verfahren zu kommen, mit dem alle Seiten zufrieden seien.

 

Durch die Änderung des Schulgesetzes sei eine Satzungsnovelle dringend geboten gewesen, da die bisherige Fassung bestenfalls einem rechtlichen Graubereich zuzuordnen gewesen wäre.

Hinsichtlich der maximalen Wartezeiten gehe er davon aus, dass alle Beteiligten gemeinsam das Ziel verfolgten, die Wartezeiten möglichst gering zu halten. Aufgrund der Diskussion habe seine Fraktion ergänzend vorgeschlagen, mit allen Beteiligten in den Dialog zu kommen, um zu erörtern, welche Wünsche und Vorstellungen es gebe. Wichtig sei seiner Fraktion gewesen, die Gebührenfreiheit auch für die Schülerinnen und Schüler des SEK II – Bereichs von der Verwaltung prüfen zu lassen.

 

KTA Heineking erklärt, auch er halte die Satzung für dringend erforderlich, um Rechtssicherheit zu schaffen. Auch er sehe, dass die Satzungsnovelle keinen Schlusspunkt darstelle, seine Fraktion wolle die Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten begleiten. Dabei sei ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch zwischen Eltern, Schulelternräten, Politik und Verwaltung wichtig. Der Landkreis Nienburg sei ländlich geprägt, insofern sei es sicherlich schwierig, alle Bedürfnisse und Wünsche zu befriedigen.

 

KTA Kretschmer bringt ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Kreiselternrat und auch die Schule nicht ausreichend beteiligt worden wären. Wichtig sei ihr, dass diese sich auch nach Beschluss der neuen Satzung weiterhin in den Prozess einbringen könnten. Den gefunden Kompromiss der Verkürzung der maximalen Wartezeiten auf 30 Minuten begrüße ihre Gruppe ausdrücklich.

 

KTA Werner betont, der Kreistag habe durch die Aufhebung der Schulbezirke mehr Kinder auf die Straße gebracht. Bezüglich des Fahrtenrahmens stellt er klar, der Landkreis dürfe durch seine Schülerbeförderung nicht der Reparaturbetrieb des Landes sein. Das Problem entstehe erst durch die schlechte Lehrerversorgung der Schulen. Er beantrage im Übrigen getrennte Abstimmung.

 

KTA Leseberg ist der Meinung, die Schulentwicklung sei in den letzten Jahren auf den richtigen Weg gebracht worden. Kein Beschluss sei für die Ewigkeit. Er gehe selbstverständlich davon aus, dass alle Beteiligten weiterhin in Kontakt blieben.

 

 

Getrennte Abstimmung: 

20 Ja-Stimmen        5 Nein-Stimmen       12 Enthaltungen


Beratungsergebnis:

 

Zu 1.: Mit Stimmenmehrheit:           35 Ja-Stimmen      2 Nein-Stimmen     -- Enthaltungen

Zu 2.: Einstimmig

Zu 3.: Einstimmig

Zu 4.: Einstimmig mit 1 Enthaltung