1. Die 1. Änderungssatzung der Satzung
über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) wird entsprechend
der Anlage 1 beschlossen mit der Maßgabe, dass die Wartezeit gem. § 6 Abs. 1
nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt an der Haltestelle/Schule auf bis zu 30
Minuten festgesetzt wird.
2. Als Handlungsmaxime soll künftig
gelten:
Besuchen mehr als 20 Schülerinnen und Schüler aus einem Ort bzw. aus mehreren
Orten, die aber mit einem Fahrzeug organisatorisch zusammengefasst werden
können, eine Schule, die nicht dem planerischen Einzugsgebiet/Verflechtungsbe-reich
entspricht, ist eine nach der Satzung über die Schülerbeförderung zumutbare
Beförderungsmöglichkeit einzurichten. Die Ansprüche auf Kostenerstattung bzw.
Ausstellung eines Fahrausweises richten sich dabei nach § 114 Abs. 3 NSchG.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu
prüfen, welche Auswirkungen, insbesondere Kosten, für den Landkreis
Nienburg/Weser entstehen, wenn auch die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe II sowie der Vollzeit-Schulformen an den
Berufsbildenden Schulen Nienburg eine kostenlose Schülerbeförderung erhalten.
Für diese Schüler/innen soll eine Anspruchsberechtigung für einen kostenlosen
Fahrausweis bei einem Schulweg von mind. 5 km vorgesehen werden.
Hierbei sind die Kosten für die Fahrausweise zu berechnen. Gleichzeitig
ist möglichst sorgfältig zu schätzen, inwieweit Buskapazitäten erweitert werden
müssen und welche finanziellen Konsequenzen hiermit verbunden wären.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Dialog mit Vertretern des
Kreiselternrates und des Kreisschülerrates, der Schulen sowie der VLN und den
Verkehrsplanern des Fachbereichs Regionalentwicklung zu initiieren. Hierbei
sollen die Ideen der Beteiligten aufgenommen werden mit dem Ziel, die Satzung
im Laufe des Jahres 2018 noch einmal zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.
Beratungsgang:
Erster Kreisrat Klein betont, der
Besuch der planerisch vorgesehenen Schule werde durch die Satzung mit der
geographisch nächstgelegenen Schule gleichgestellt. Dieser Punkt sei wichtig,
weil er über die gesetzliche Regelung hinausgehe. Durch die Aufhebung der
Schulbezirke gebe es anders als bisher sehr differenzierte und zunehmend
diffuse Schülerströme. Das berge große Herausforderungen an die Organisation
des Schülerverkehrs, denen nur mit größerer Flexibilität bei den Wartezeiten
vor und nach dem Unterricht begegnet werden könne. Der ursprüngliche Vorschlag
der Verwaltung, die Wartezeiten auf 45 Minuten zu erweitern, sei zum Teil
heftig diskutiert worden. Er lege aber gleichwohl Wert darauf, dass auch dieser
Vorschlag nicht außerhalb zumutbarer Grenzen gewesen sei. Die festgelegten
Maximalzeiten stellten im Übrigen die Ausnahme dar. Die ganz pauschale Addition
von maximalen Wartezeiten, maximalen Fahrtzeiten und Umsteigezeiten zu
exorbitanten Gesamtfahrzeiten im Schülerbereich sei eine Rechnung, die jenseits
der Realität sei. Das finde schlicht und ergreifend so nicht statt und deswegen
sei es auch keine geeignete Diskussionsgrundlage. Der modifizierte Vorschlag,
die Wartezeit auf maximal 30 Minuten festzusetzen, stelle den Landkreis
Nienburg als Träger der Schülerbeförderung vor erhebliche organisatorische
Herausforderungen. Dritter wichtiger Punkt sei die Festlegung des
Fahrtenrahmens, wonach die Schülerbeförderung zur ersten Unterrichtsstunde und
nach der sechsten, achten bzw. nach Abschluss des Ganztages sicher zu stellen
sei. Dieses solle nun auch als Regelstandard in die Satzung aufgenommen werden.
Stellv. Landrat Tonne betont, die
heutige Beschlussfassung könne kein Schlusspunkt der Debatte sein. Er nehme die
Hinweise des Kreiselternrats, der sich nicht ausreichend informiert und
beteiligt gefühlt habe, sehr ernst. Er begrüße, dass die Verwaltung umgehend reagiert
und die Bereitschaft gezeigt habe, mit den neuen Akteuren zu einem neuen
Verfahren zu kommen, mit dem alle Seiten zufrieden seien.
Durch die Änderung des Schulgesetzes sei eine Satzungsnovelle
dringend geboten gewesen, da die bisherige Fassung bestenfalls einem
rechtlichen Graubereich zuzuordnen gewesen wäre.
Hinsichtlich der maximalen Wartezeiten gehe er davon aus, dass
alle Beteiligten gemeinsam das Ziel verfolgten, die Wartezeiten möglichst
gering zu halten. Aufgrund der Diskussion habe seine Fraktion ergänzend
vorgeschlagen, mit allen Beteiligten in den Dialog zu kommen, um zu erörtern,
welche Wünsche und Vorstellungen es gebe. Wichtig sei seiner Fraktion gewesen,
die Gebührenfreiheit auch für die Schülerinnen und Schüler des SEK II –
Bereichs von der Verwaltung prüfen zu lassen.
KTA Heineking erklärt, auch
er halte die Satzung für dringend erforderlich, um Rechtssicherheit zu
schaffen. Auch er sehe, dass die Satzungsnovelle keinen Schlusspunkt darstelle,
seine Fraktion wolle die Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten
begleiten. Dabei sei ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch zwischen Eltern,
Schulelternräten, Politik und Verwaltung wichtig. Der Landkreis Nienburg sei
ländlich geprägt, insofern sei es sicherlich schwierig, alle Bedürfnisse und
Wünsche zu befriedigen.
KTA Kretschmer bringt ihr
Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Kreiselternrat und auch die Schule
nicht ausreichend beteiligt worden wären. Wichtig sei ihr, dass diese sich auch
nach Beschluss der neuen Satzung weiterhin in den Prozess einbringen könnten.
Den gefunden Kompromiss der Verkürzung der maximalen Wartezeiten auf 30 Minuten
begrüße ihre Gruppe ausdrücklich.
KTA Werner betont, der
Kreistag habe durch die Aufhebung der Schulbezirke mehr Kinder auf die Straße
gebracht. Bezüglich des Fahrtenrahmens stellt er klar, der Landkreis dürfe
durch seine Schülerbeförderung nicht der Reparaturbetrieb des Landes sein. Das
Problem entstehe erst durch die schlechte Lehrerversorgung der Schulen. Er
beantrage im Übrigen getrennte Abstimmung.
KTA Leseberg ist der
Meinung, die Schulentwicklung sei in den letzten Jahren auf den richtigen Weg
gebracht worden. Kein Beschluss sei für die Ewigkeit. Er gehe selbstverständlich
davon aus, dass alle Beteiligten weiterhin in Kontakt blieben.
Getrennte
Abstimmung:
20
Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 12 Enthaltungen
Beratungsergebnis:
Zu 1.: Mit Stimmenmehrheit: 35
Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen -- Enthaltungen
Zu 2.: Einstimmig
Zu 3.: Einstimmig
Zu 4.: Einstimmig mit 1 Enthaltung