Sitzung: 06.09.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/165
Die Haushaltsmittel werden - wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen - im Rahmen des Nachtragshaushaltes veranschlagt.
Beratungsgang:
Herr Barthel erläutert die Vorlage
und teilt mit, dass die Veranschlagung eines Nachtrags für das laufende
Haushaltsjahr sich durch Steigerung der Fallzahlen, aufwendigere Hilfen in den
Familien, den Anstieg der Entgelte sowie den Zuständigkeitswechsel eines Falls
aus einem Nachbarlandkreis ergeben. Ferner sind durch die vermehrte
Ganztagsbeschulung die Kosten für schulbegleitende Maßnahmen gestiegen. Ein
wesentlicher Faktor war daneben die Verpflichtung zur Übernahme von Kosten durch
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Kosten die jedoch in den kommenden Monaten
durch das vor Gericht abgegebene Anerkenntnis eines anderen Trägers wieder dem
Haushalt zugeführt werden können.
Herr Sommerfeld regt an, die
Produktkonten in der beiliegenden Tabelle künftig wieder in den direkten
Zusammenhang mit den Begründungen in Darstellung zu bringen, um die
Zusammenhänge in einem Blick erfassen zu können.
Herr Klein stimmt Herr Sommerfeld
zu.
Herr Barthel wird dieses bei der
Vorlage der Haushaltsplanung für 2018 umsetzen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig