Beratungsgang:
Herr Barthel erläutert die Vorlage
und berichtet, dass die Nachfrage deutlich höher sei, als die vorhandenen
Angebote. Stellenweise beläuft sich der tatsächliche Bedarf für die Betreuung
U3 auf 50-60 % aller Kinder, was gegenüber der für den Stichtag 01.08.2013 vom
bundesweiten Krippengipfel veranschlagten Größe von 35% aller Kinder U3
eklatant abweicht. Ausgehend von der neuen Bedarfslage fehlen im Landkreis
(statistische Größe, die regional höchst unterschiedlich ausfällt) insgesamt
rund 170 Plätze in der Kindertagespflege in Ergänzung des Krippenangebots.
Problematisch zeigt sich dabei auch die Personalakquise zur Besetzung der
pädagogischen Fachkräfte. Weder Erzieherinnen noch Sozialassistentinnen lassen
sich in der notwendigen Zahl aus dem Arbeitsmarkt rekrutieren, noch
interessieren sich ausreichen potentielle Tagespflegepersonen für ein
Engagement in der Kindertagespflege. Der Fachbereich Jugend bemüht sich
intensiv um den Ausbau der notwendigen Plätze und die Akquise entsprechenden
Personals hierfür. Allein in diesem Jahr hat der Fachbereich vier
Großtagespflegestellen(GTP) ins Leben gerufen und weitere zwei privat
initiierte im Aufbau intensiv begleitet. Momentan läuft ein Qualifizierungskurs
mit 15 Teilnehmerinnen. Für den nächsten Kurs in 2018 liegen bereits fünf Anmeldungen
vor. Mit den Gemeinden ist der Landkreis Nienburg über eine neue Bedarfsplanung,
Kennzahlen, Qualitätsregelungen und gemeinsame Standards im intensiven
Austausch. Dies geht auf die mit den Gemeinden geschlossene Vereinbarung zur
Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe zurück, wo diese Kriterien einen deutlich
stärkeren Stellenwert erhalten haben. Im Ergebnis ist die Tagespflege – gemessen
an den überraschenden Entwicklungen – in eine sehr gute Aufstellung geraten und
wird in 2018 weiter intensiv vorangetrieben.
Herr Sommerfeld merkt hierzu an, im
Vergleich zu Vorjahren habe sich die Attraktivität der Tagespflege um einiges
gesteigert.
Herr Klein ergänzt dazu, dass die
Krippenbetreuung in den letzten Jahren intensiv ausgebaut und die
Rahmenbedingungen zur TPP deutlich attraktiver gestaltet wurden. Kommunale
Betreuung und TP müssten nun in den Gleichklang gebracht werden, wie es der
Intention des Gesetzgebers entspräche. Herr Klein weist dabei noch
einmal auf die unterschiedlichen Bindungsfristen für die externen Fördergelder
hin (Krippe 25 Jahre, Tagespflege 7 Jahre). Neben den pädagogischen Vorzügen
eines entspannteren Betreuungsschlüssels lässt die TP auch eine gute Reaktion
auf die Entwicklungen zu (Geburtenziffern, flexible Betreuungszeiten) und
bietet damit auch für die Gemeinden eine gute Basis für die Ausgestaltung des Betreuungsauftrages.
Herr Iraki fragt an, ob die
Tagespflegepersonen auf Honorarbasis arbeiten.
Herr Barthel erläutert, dass die TPP
einzeln unternehmerisch tätig seien und entsprechend der Satzung und
Entgeltordnung zur Tagespflege finanziert würden. Dieses sind Sachkosten der
Jugendhilfe.
Herr Leseberg teilt mit, man solle im
Gespräch mit den Gemeinden, die Gestaltungsmöglichkeiten der Betreuung durch
Krippe und Tagespflege abstimmen.
Herr Barthel ergänzt, dass die
Betreuungsplätze U3 nach der Vereinbarung mit den Gemeinden im Verhältnis 70
(Krippe) zu 30 (TP) angeboten werden sollen und dass der Ausbau entsprechend
vom Fachbereich geplant wird.
Frau Feske lobt abschließend die
Entwicklung in der Betreuungslandschaft insgesamt und verweist darauf, dass
noch vor zehn Jahren eine solche Entwicklung nicht abzusehen gewesen wäre.