Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Herr Barthel erläutert die Vorlage und berichtet, dass die Nachfrage deutlich höher sei, als die vorhandenen Angebote. Stellenweise beläuft sich der tatsächliche Bedarf für die Betreuung U3 auf 50-60 % aller Kinder, was gegenüber der für den Stichtag 01.08.2013 vom bundesweiten Krippengipfel veranschlagten Größe von 35% aller Kinder U3 eklatant abweicht. Ausgehend von der neuen Bedarfslage fehlen im Landkreis (statistische Größe, die regional höchst unterschiedlich ausfällt) insgesamt rund 170 Plätze in der Kindertagespflege in Ergänzung des Krippenangebots. Problematisch zeigt sich dabei auch die Personalakquise zur Besetzung der pädagogischen Fachkräfte. Weder Erzieherinnen noch Sozialassistentinnen lassen sich in der notwendigen Zahl aus dem Arbeitsmarkt rekrutieren, noch interessieren sich ausreichen potentielle Tagespflegepersonen für ein Engagement in der Kindertagespflege. Der Fachbereich Jugend bemüht sich intensiv um den Ausbau der notwendigen Plätze und die Akquise entsprechenden Personals hierfür. Allein in diesem Jahr hat der Fachbereich vier Großtagespflegestellen(GTP) ins Leben gerufen und weitere zwei privat initiierte im Aufbau intensiv begleitet. Momentan läuft ein Qualifizierungskurs mit 15 Teilnehmerinnen. Für den nächsten Kurs in 2018 liegen bereits fünf Anmeldungen vor. Mit den Gemeinden ist der Landkreis Nienburg über eine neue Bedarfsplanung, Kennzahlen, Qualitätsregelungen und gemeinsame Standards im intensiven Austausch. Dies geht auf die mit den Gemeinden geschlossene Vereinbarung zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe zurück, wo diese Kriterien einen deutlich stärkeren Stellenwert erhalten haben. Im Ergebnis ist die Tagespflege – gemessen an den überraschenden Entwicklungen – in eine sehr gute Aufstellung geraten und wird in 2018 weiter intensiv vorangetrieben.

Herr Sommerfeld merkt hierzu an, im Vergleich zu Vorjahren habe sich die Attraktivität der Tagespflege um einiges gesteigert.

Herr Klein ergänzt dazu, dass die Krippenbetreuung in den letzten Jahren intensiv ausgebaut und die Rahmenbedingungen zur TPP deutlich attraktiver gestaltet wurden. Kommunale Betreuung und TP müssten nun in den Gleichklang gebracht werden, wie es der Intention des Gesetzgebers entspräche. Herr Klein weist dabei noch einmal auf die unterschiedlichen Bindungsfristen für die externen Fördergelder hin (Krippe 25 Jahre, Tagespflege 7 Jahre). Neben den pädagogischen Vorzügen eines entspannteren Betreuungsschlüssels lässt die TP auch eine gute Reaktion auf die Entwicklungen zu (Geburtenziffern, flexible Betreuungszeiten) und bietet damit auch für die Gemeinden eine gute Basis für die Ausgestaltung des Betreuungsauftrages.

Herr Iraki fragt an, ob die Tagespflegepersonen auf Honorarbasis arbeiten.

Herr Barthel erläutert, dass die TPP einzeln unternehmerisch tätig seien und entsprechend der Satzung und Entgeltordnung zur Tagespflege finanziert würden. Dieses sind Sachkosten der Jugendhilfe.

Herr Leseberg teilt mit, man solle im Gespräch mit den Gemeinden, die Gestaltungsmöglichkeiten der Betreuung durch Krippe und Tagespflege abstimmen.

Herr Barthel ergänzt, dass die Betreuungsplätze U3 nach der Vereinbarung mit den Gemeinden im Verhältnis 70 (Krippe) zu 30 (TP) angeboten werden sollen und dass der Ausbau entsprechend vom Fachbereich geplant wird.

Frau Feske lobt abschließend die Entwicklung in der Betreuungslandschaft insgesamt und verweist darauf, dass noch vor zehn Jahren eine solche Entwicklung nicht abzusehen gewesen wäre.