Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

Kreisamtfrau Müller erläutert das Vorhaben der Verwaltung zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutz-gebiet  „Loher Holz“ (LSG NI 71). Das „Loher Holz“ mit einer Größe von rd. 324 ha dient zur Sicherung eines Teils des Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“

U.a. anzutreffen sind in den Laub- und Mischwäldern auf Sandinseln, vereinzelt stark entwässerten Moorböden, Äckern und Offenlandstrukturen Schwarz-, Mittel- und Kleinspechte, Baumfalken, Rotmilane, Pirole sowie Wespenbussarde und weitere Arten wie Wachteln und Kraniche. Die Bereiche unterscheiden sich damit stark von den umliegenden Moorflächen des Uchter Moores.

Die Teilbereiche LSG „Großes und Kleines Holz“, Steinloh, Eichloh, Hespeloh sowie Gösloh werden über die neue Verordnung mit erfasst.

 

Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft wurde grundsätzlich freigestellt. Anwendung findet der Erlass „Unterschutzstellung von Wald in Natura 2000-Gebieten durch Naturschutzgebietsverordnung“ (sog. Walderlass) insbesondere für die Schwarz-, Klein- und Mittelspechte.

20% Altholzanteil je ha sind vorgesehen sowie die Markierung von mindestens 3 lebenden Altholzbäumen je ha als Habitatbäume mit der Belassung bis zum natürlichen Zerfall. Der Holzeinschlag und Pflegearbeiten in Altholzbeständen in der Zeit vom 01.03. bis 31.08. bedürfen der Zustimmung der UNB.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass keine Entnahme von Horst- und Höhlenbäumen stattfinden soll. Mindestens 80 % standortgerechte, heimische Baum-/Straucharten sollen bei Verjüngungsmaßnahmen eingebracht werden. Eine Umwandlung von Laub- in Nadelwald wurde untersagt, der flächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur mit Erlaubnis zulässig. Es gibt keine zusätzliche Entwässerung.

Ziel ist die Erhaltung und die Entwicklung der Waldbestände als Laub- und Mischwald und damit als geeigneter Lebensraum und Nahrungshabitat für die vorkommenden Spechtarten Schwarz-, Klein- und Mittelspecht sowie für den Rotmilan, Wespenbussard, Baumfalke und weitere Vogelarten der Wälder.

 

Die Ausübung der Jagd wurde freigestellt, wie auch die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung und die ordnungsgemäße Unterhaltung der Wege und Gräben (Gewässer III.  Ordnung).

Der Betrieb und die Überwachung von bestehenden Anlagen und Leitungen wurden freigestellt, die Unterhaltung ist jedoch vorher anzuzeigen.

 

Bisher erfolgte seitens der Verwaltung nach Abfrage der aktuellen Daten inkl. Präzisierung der Grenzen beim NLWKN, die Erarbeitung des Verordnungsentwurf, der Karten und der Begründung. Unter Einholung und Einarbeitung der Beratungsleistung des NLWKN in den VO-Entwurf wurde der Austausch mit dem BUND DHM gesucht, bevor die Ergebnisse an den NABU und BUND Nienburg weitergegeben wurden.

Vororttermine im Bereich des „Großen und Kleinen Holzes“ wurden auch mit dem Revierförster und der zuständigen Funktionsbeamtin für Naturschutz der Nds. Landesforsten durchgeführt, wobei die VO-Inhalte einvernehmlich abgestimmt wurden. Allen Eigentümern wurde mit dem VO-Entwurf die Gesprächsgelegenheit gegeben. Mit dem LK Diepholz wurde die Art der Beteiligung (aufgrund der Verkleinerung des NSG „Uchter Moor“ um die Bereiche Eichloh und Steinloh) abgestimmt.

 

Nach dem positiven Beschluss des ALNU zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens durch öffentliche Auslegung und der Beteiligung der Gemeinden, sonstigen betroffenen Behörden und weiteren Interessenvertretungen wird im Anschluss das Beteiligungsverfahrens im LK Nienburg und im LK Diepholz durchgeführt.

Nach Auswertung und Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen wird dem ALNU im Frühjahr 2018 der VO-Entwurf zur Beratung vorgelegt. In Folge eines positiven Votums werden sich anschließend der Kreisentwicklungsausschuss des LK Diepholz, sowie die Kreisausschüsse und die Kreistage der LK Nienburg und LK Diepholz damit befassen.

Inkrafttreten wird die Verordnung nach Verkündung im Ministerialblatt und im Amtsblatt des LK Diepholz.

 

Der stellv. Landrat Dr. Schmädeke bedankt sich für die Erläuterungen. Weitere Anregungen werden nicht gegeben, weitere Fragen nicht gestellt, so dass er zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auffordert.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.