Sitzung: 27.09.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/160
Beratungsgang:
Kreisamtfrau
Müller erläutert das Vorhaben der Verwaltung
zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum Erlass der Verordnung über das
Landschaftsschutz-gebiet „Loher Holz“ (LSG
NI 71). Das „Loher Holz“ mit einer Größe von rd. 324 ha dient zur Sicherung
eines Teils des Vogelschutzgebiets „Diepholzer Moorniederung“
U.a.
anzutreffen sind in den Laub- und Mischwäldern auf Sandinseln, vereinzelt stark
entwässerten Moorböden, Äckern und Offenlandstrukturen Schwarz-, Mittel- und
Kleinspechte, Baumfalken, Rotmilane, Pirole sowie Wespenbussarde und weitere
Arten wie Wachteln und Kraniche. Die Bereiche unterscheiden sich damit stark
von den umliegenden Moorflächen des Uchter Moores.
Die
Teilbereiche LSG „Großes und Kleines Holz“, Steinloh, Eichloh, Hespeloh sowie
Gösloh werden über die neue Verordnung mit erfasst.
Die
ordnungsgemäße Forstwirtschaft wurde grundsätzlich freigestellt. Anwendung findet
der Erlass „Unterschutzstellung von Wald in Natura 2000-Gebieten durch Naturschutzgebietsverordnung“
(sog. Walderlass) insbesondere für die Schwarz-, Klein- und Mittelspechte.
20%
Altholzanteil je ha sind vorgesehen sowie die Markierung von mindestens 3 lebenden
Altholzbäumen je ha als Habitatbäume mit der Belassung bis zum natürlichen
Zerfall. Der Holzeinschlag und Pflegearbeiten in Altholzbeständen in der Zeit
vom 01.03. bis 31.08. bedürfen der Zustimmung der UNB.
Zusätzlich
wurde vereinbart, dass keine Entnahme von Horst- und Höhlenbäumen stattfinden
soll. Mindestens 80 % standortgerechte, heimische Baum-/Straucharten sollen bei
Verjüngungsmaßnahmen eingebracht werden. Eine Umwandlung von Laub- in Nadelwald
wurde untersagt, der flächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur mit
Erlaubnis zulässig. Es gibt keine zusätzliche Entwässerung.
Ziel
ist die Erhaltung und die Entwicklung der Waldbestände als Laub- und Mischwald
und damit als geeigneter Lebensraum und Nahrungshabitat für die vorkommenden
Spechtarten Schwarz-, Klein- und Mittelspecht sowie für den Rotmilan, Wespenbussard,
Baumfalke und weitere Vogelarten der Wälder.
Die
Ausübung der Jagd wurde freigestellt, wie auch die ordnungsgemäße landwirtschaftliche
Bodennutzung und die ordnungsgemäße Unterhaltung der Wege und Gräben (Gewässer
III. Ordnung).
Der
Betrieb und die Überwachung von bestehenden Anlagen und Leitungen wurden freigestellt,
die Unterhaltung ist jedoch vorher anzuzeigen.
Bisher
erfolgte seitens der Verwaltung nach Abfrage der aktuellen Daten inkl. Präzisierung
der Grenzen beim NLWKN, die Erarbeitung des Verordnungsentwurf, der Karten und der
Begründung. Unter Einholung und Einarbeitung der Beratungsleistung des NLWKN in
den VO-Entwurf wurde der Austausch mit dem BUND DHM gesucht, bevor die
Ergebnisse an den NABU und BUND Nienburg weitergegeben wurden.
Vororttermine
im Bereich des „Großen und Kleinen Holzes“ wurden auch mit dem Revierförster
und der zuständigen Funktionsbeamtin für Naturschutz der Nds. Landesforsten
durchgeführt, wobei die VO-Inhalte einvernehmlich abgestimmt wurden. Allen
Eigentümern wurde mit dem VO-Entwurf die Gesprächsgelegenheit gegeben. Mit dem
LK Diepholz wurde die Art der Beteiligung (aufgrund der Verkleinerung des NSG
„Uchter Moor“ um die Bereiche Eichloh und Steinloh) abgestimmt.
Nach
dem positiven Beschluss des ALNU zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens
durch öffentliche Auslegung und der Beteiligung der Gemeinden, sonstigen
betroffenen Behörden und weiteren Interessenvertretungen wird im Anschluss das
Beteiligungsverfahrens im LK Nienburg und im LK Diepholz durchgeführt.
Nach
Auswertung und Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen wird dem ALNU im
Frühjahr 2018 der VO-Entwurf zur Beratung vorgelegt. In Folge eines positiven
Votums werden sich anschließend der Kreisentwicklungsausschuss des LK Diepholz,
sowie die Kreisausschüsse und die Kreistage der LK Nienburg und LK Diepholz
damit befassen.
Inkrafttreten
wird die Verordnung nach Verkündung im Ministerialblatt und im Amtsblatt des LK
Diepholz.
Der
stellv. Landrat Dr. Schmädeke bedankt sich für die Erläuterungen.
Weitere Anregungen werden nicht gegeben, weitere Fragen nicht gestellt, so dass
er zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auffordert.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.