Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen veranschaulicht die im Rahmen der Betreuung von Schutzgebieten jetzt vom Land neu eingeforderten und zu schließenden Kooperationsvereinbarungen des Landkreises Nienburg mit der ÖSSM und dem BUND Diepholzer Moorniederung.

 

Auf Landesebene sind seit Langem verschiedene „Ökologische Stationen“ tätig. Sie dienen der fachlichen Unterstützung der Naturschutzbehörden. Die Durchführung von Entwicklungs-  und Artenschutzmaßnahmen wird finanziell u.a. vom Land unterstützt. Die rechtliche Grundlage der Finanzierung wird derzeit vereinheitlicht.

Für den Landkreis Nienburg ist die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) und der BUND Diepholzer Moorniederung (BUND DHM) jeweils landkreisübergreifend tätig. Jährliche Arbeitspläne werden zwischen den Stationen,
den Landkreisen und dem Land abgestimmt. Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung trägt das Land.

 

Die rechtliche Grundlage für die künftige Landesförderung soll durch „Kooperationsvereinbarungen“ zwischen den Ökologischen Stationen und den jeweiligen UNB als Kooperationspartner gebildet werden. Beruhend auf Muster-Vereinbarungen des Landes benennen diese die Aufgaben und Gebietskulissen der jeweiligen Station und regeln die Zusammenarbeit mit der UNB, was dann auch als Grundlage für künftige Jahresarbeitspläne dienen soll. Die Finanzierungen werden über Zuwendungsvereinbarungen des Landes mit den ökologischen
Stationen geregelt.  Die UNB sind hiervon nicht berührt.

 

Die Kooperationsvereinbarung zwischen der ÖSSM, den UNB, der Region Hannover, dem LK Schaumburg und dem LK Nienburg befindet sich derzeit in Abstimmung; ebenso die Kooperationsvereinbarungen des BUND DHM mit den UNB des LK Diepholz und LK Nienburg sowie dem Land als Flächeneigentümer.

Alle Vereinbarungen sollen bis Oktober 2017 getroffen werden. Die Laufzeit ist von 2018 bis 2021 vorgesehen.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne