Sitzung: 27.09.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2017/163
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen veranschaulicht die im
Rahmen der Betreuung von Schutzgebieten jetzt vom Land neu eingeforderten und zu
schließenden Kooperationsvereinbarungen des Landkreises Nienburg mit der ÖSSM und
dem BUND Diepholzer Moorniederung.
Auf
Landesebene sind seit Langem verschiedene „Ökologische Stationen“ tätig. Sie
dienen der fachlichen Unterstützung der Naturschutzbehörden. Die Durchführung
von Entwicklungs- und
Artenschutzmaßnahmen wird finanziell u.a. vom Land unterstützt. Die rechtliche
Grundlage der Finanzierung wird derzeit vereinheitlicht.
Für
den Landkreis Nienburg ist die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM)
und der BUND Diepholzer Moorniederung (BUND DHM) jeweils landkreisübergreifend
tätig. Jährliche Arbeitspläne werden zwischen den Stationen,
den Landkreisen und dem Land abgestimmt. Die Kosten für die Maßnahmenumsetzung
trägt das Land.
Die
rechtliche Grundlage für die künftige Landesförderung soll durch „Kooperationsvereinbarungen“
zwischen den Ökologischen Stationen und den jeweiligen UNB als Kooperationspartner
gebildet werden. Beruhend auf Muster-Vereinbarungen des Landes benennen diese
die Aufgaben und Gebietskulissen der jeweiligen Station und regeln die
Zusammenarbeit mit der UNB, was dann auch als Grundlage für künftige
Jahresarbeitspläne dienen soll. Die Finanzierungen werden über Zuwendungsvereinbarungen
des Landes mit den ökologischen
Stationen geregelt. Die UNB sind hiervon
nicht berührt.
Die
Kooperationsvereinbarung zwischen der ÖSSM, den UNB, der Region Hannover, dem
LK Schaumburg und dem LK Nienburg befindet sich derzeit in Abstimmung; ebenso
die Kooperationsvereinbarungen des BUND DHM mit den UNB des LK Diepholz und LK
Nienburg sowie dem Land als Flächeneigentümer.
Alle
Vereinbarungen sollen bis Oktober 2017 getroffen werden. Die Laufzeit ist von
2018 bis 2021 vorgesehen.
Beratungsergebnis:
ohne