Sitzung: 27.09.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2017/164
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung zum
Schutze von Landschaftsteilen in den Gemeinden Landesbergen, Estorf, Leeseringen,
Schessinghausen, Husum, Brokeloh und Leese (Landschaftsschutzgebiet
„Meerbachniederung“) wird beschlossen.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erläutert das Vorhaben der Teillöschung
des LSG aufgrund des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 13 „Auf dem
Krümpel“ der Gemeinde Leese, Samtgemeinde Mittelweser. Betroffen hierdurch ist
das Landschaftsschutzgebiet „Meerbachniederung“ (LSG NI 39).
Das
Teillöschungs- und Bauleitplanverfahren wurde gemeinsam unter der Federführung der
SG Mittelweser durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand
in der Zeit vom 06.06.2017 bis 07.07.2017 statt. In dieser Zeit wurden die Bekanntmachung
und die öffentliche Auslegung im Kreishaus und bei der SG Mittelweser
durchgeführt.
Eine
Stellungnahme wurde vorgetragen. Zu bedenken wurde gegeben, dass die
Ausgliederungsfläche aus dem LSG in Bezug auf den F- und B-Plan unverhältnismäßig
sei. Die beabsichtigte Gebäudehöhe greife zudem erheblich in das LSG ein. Es
stünden darüber hinaus genügend ausgewiesene Gewerbe- u. Entwicklungsflächen an
verträglicheren Standorten zur Verfügung. Die Größe der Fläche und vorhandene
Alternativen widersprächen dem Gebot der sparsamen Flächeninanspruchnahme –
insbesondere da es schutzwürdige Flächen seien.
Die
ausgegliederten Flächen sind intensiv genutzte Ackerflächen. Aus Sicht der Unteren
Naturschutzbehörde sind sie daher für das Landschaftsschutzgebiet kein besonders
schutzwürdiger Bereich. Die Gebäudehöhen von max. 25 m (mit Ausnahme von
Antennen, Schornsteinen etc.) führen aufgrund des angrenzenden Waldes und der
an Norden und Nord-Westen vorhandenen und zu ergänzenden Hecken entlang des
Grundstückes, voraussichtlich zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes.
Bei
Berücksichtigung aller in die Abwägung einzustellenden Belange wird der Gewährung
von Entwicklungsmöglichkeiten für den vorhandenen Agrarhandel der Vorrang
eingeräumt.
Das
zusammenfassende Ergebnis der fachlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit
den eingegangenen Stellungnahmen ergab deshalb auch, dass im Verordnungsentwurf,
in der Verordnungskarte und in der Begründung aufgrund der Abwägungsvorschläge
keine Anpassungen vorgenommen wurden.
Fragen
werden nicht weiter gestellt, Anregungen werden nicht gegeben, so dass der Vorsitzende
stellv. Landrat Dr. Schmädeke zur Abstimmung über diesen TOP aufruft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung.