Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemeinden Landesbergen, Estorf, Leeseringen, Schessinghausen, Husum, Brokeloh und Leese (Landschaftsschutzgebiet „Meerbachniederung“) wird beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erläutert das Vorhaben der Teillöschung des LSG aufgrund des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 13 „Auf dem Krümpel“ der Gemeinde Leese, Samtgemeinde Mittelweser. Betroffen hierdurch ist das Landschaftsschutzgebiet „Meerbachniederung“ (LSG NI 39).

Das Teillöschungs- und Bauleitplanverfahren wurde gemeinsam unter der Federführung der SG Mittelweser durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 06.06.2017 bis 07.07.2017 statt. In dieser Zeit wurden die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung im Kreishaus und bei der SG Mittelweser durchgeführt.

 

Eine Stellungnahme wurde vorgetragen. Zu bedenken wurde gegeben, dass die Ausgliederungsfläche aus dem LSG in Bezug auf den F- und B-Plan unverhältnismäßig sei. Die beabsichtigte Gebäudehöhe greife zudem erheblich in das LSG ein. Es stünden darüber hinaus genügend ausgewiesene Gewerbe- u. Entwicklungsflächen an verträglicheren Standorten zur Verfügung. Die Größe der Fläche und vorhandene Alternativen widersprächen dem Gebot der sparsamen Flächeninanspruchnahme – insbesondere da es schutzwürdige Flächen seien.

 

Die ausgegliederten Flächen sind intensiv genutzte Ackerflächen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind sie daher für das Landschaftsschutzgebiet kein besonders schutzwürdiger Bereich. Die Gebäudehöhen von max. 25 m (mit Ausnahme von Antennen, Schornsteinen etc.) führen aufgrund des angrenzenden Waldes und der an Norden und Nord-Westen vorhandenen und zu ergänzenden Hecken entlang des Grundstückes, voraussichtlich zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes.

 

Bei Berücksichtigung aller in die Abwägung einzustellenden Belange wird der Gewährung von Entwicklungsmöglichkeiten für den vorhandenen Agrarhandel der Vorrang eingeräumt.

Das zusammenfassende Ergebnis der fachlichen und rechtlichen Auseinandersetzung mit den eingegangenen Stellungnahmen ergab deshalb auch, dass im Verordnungsentwurf, in der Verordnungskarte und in der Begründung aufgrund der Abwägungsvorschläge keine Anpassungen vorgenommen wurden.

 

Fragen werden nicht weiter gestellt, Anregungen werden nicht gegeben, so dass der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke zur Abstimmung über diesen TOP aufruft.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung.