Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt zu, dass das Wechselladerfahrzeug NI- 289 nicht außer Betrieb genommen und veräußert wird. Im Falle einer notwendigen Ersatzbeschaffung ist eine erneute Prüfung der Notwendigkeit (Bedarf) erforderlich.


Beratungsgang:

 

Kreisbrandmeister Fischer erläutert den Grund für den Erhalt des Wechselladerfahrzeugs (WLF). Die Ereignisse dieses Jahres, u. a. Bahnunglück Landesbergen, Unterstützung in Hildesheim, hätten gezeigt, dass die Kreisfeuerwehr mit dem zusätzlichen WLF grundsätzlich gut ausgestattet sei. Mit dem alten WLF könnten alle Abrollbehälter mit der Bezeichnung „kurz“ gefahren werden. Der Wert des Fahrzeuges und damit der Erlös aus einem Verkauf sei aufgrund des Alters von ca. 23 Jahren sehr gering. Eine Ersatzbeschaffung stünde frühestens in 10 – 12 Jahren an. Dann könne der Ausschuss über die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung neu beraten.

 

Für KTA Hauschildt dürfe nicht automatisch feststehen, dass dieses WLF ersetzt wird, wenn das Fahrzeug nicht mehr einsatzfähig ist. Es dürfe kein Automatismus einsetzen.

 

Auf die Nachfrage von KTA Niepel zum geschätzten aktuellen Wert des WLF führt Kreisrat Hoffmann aus, dass ein in der Vergangenheit liegender Totalschaden eines ähnlichen Fahrzeuges einen Restwert von ca. 2.000 € ergeben hätte.

 

Die Frage von KTA Hille, ob das Funkgerät aus diesem WLF in das neue bereits umgebaut wurde, beantwortet Kreisbrandmeister Fischer mit „Nein“.

 

Auch die Frage von KTA Hille, ob mit diesem WLF ein Bootstransport möglich sei, beantwortet Kreisbrandmeister Fischer mit „Nein“.

 

Kreisbrandmeister Fischer erklärt auf Nachfrage, dass der für 2017 geplante AB-Besprechung noch nicht beschafft worden sei.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen