Sitzung: 20.09.2017 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/170
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt zu, dass das Wechselladerfahrzeug NI- 289 nicht außer Betrieb genommen und veräußert wird. Im Falle einer notwendigen Ersatzbeschaffung ist eine erneute Prüfung der Notwendigkeit (Bedarf) erforderlich.
Beratungsgang:
Kreisbrandmeister Fischer erläutert den Grund für den Erhalt des
Wechselladerfahrzeugs (WLF). Die Ereignisse dieses Jahres, u. a. Bahnunglück
Landesbergen, Unterstützung in Hildesheim, hätten gezeigt, dass die
Kreisfeuerwehr mit dem zusätzlichen WLF grundsätzlich gut ausgestattet sei. Mit
dem alten WLF könnten alle Abrollbehälter mit der Bezeichnung „kurz“ gefahren
werden. Der Wert des Fahrzeuges und damit der Erlös aus einem Verkauf sei
aufgrund des Alters von ca. 23 Jahren sehr gering. Eine Ersatzbeschaffung stünde
frühestens in 10 – 12 Jahren an. Dann könne der Ausschuss über die
Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung neu beraten.
Für KTA Hauschildt
dürfe nicht automatisch feststehen, dass dieses WLF ersetzt wird, wenn das
Fahrzeug nicht mehr einsatzfähig ist. Es dürfe kein Automatismus einsetzen.
Auf die Nachfrage von KTA
Niepel zum geschätzten aktuellen Wert des WLF führt Kreisrat Hoffmann
aus, dass ein in der Vergangenheit liegender Totalschaden eines ähnlichen
Fahrzeuges einen Restwert von ca. 2.000 € ergeben hätte.
Die Frage von KTA Hille,
ob das Funkgerät aus diesem WLF in das neue bereits umgebaut wurde, beantwortet
Kreisbrandmeister Fischer mit „Nein“.
Auch die Frage von KTA
Hille, ob mit diesem WLF ein Bootstransport möglich sei, beantwortet Kreisbrandmeister
Fischer mit „Nein“.
Kreisbrandmeister Fischer erklärt auf Nachfrage, dass der für 2017 geplante
AB-Besprechung noch nicht beschafft worden sei.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen