Beratungsgang:

 

Ein Einwohner führt aus, dass es die „Gefahrenlage Weser“ gäbe und fragt, ob es auch eine „allgemeine Gefahrenlage Wasser“ für Kiesseen und andere Gewässer gäbe. Beispielsweise eine Badestelle in Uchte tauche nirgendwo auf.

 

Kreisrat Hoffmann erklärt, dass Badestellen bereits in den Brandschutzbedarfsplänen der Kommunen berücksichtigt würden. Ein entsprechender Rettungsdienst würde in zukünftigen Konzepten des Landkreises berücksichtigt werden. Verwaltungsangestellter Sauer ergänzt, dass die Weser laut Herrn Fennen in die Gefahrenstufe W3 einzuordnen sei und deshalb über den Landkreis koordiniert werden solle. Zuständig seien aber auch hier die Kommunen.