Sitzung: 20.09.2017 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/178
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen nimmt Kenntnis von dem Gefahrenabwehrkonzept für die Weser im Landkreis Nienburg/Weser. Die Haushaltsmittel in Höhe von 85.000 € im Produktkonto 17510.783114 zur Ersatzbeschaffung des Mehrzweckbootes werden frei gegeben.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Sauer erläutert, das
Gefahrenabwehrkonzept Weser beträfe ausschließlich die Gefahrenabwehr auf der
Weser. Dafür seien die Gemeinden zuständig und nicht der Landkreis. Dennoch
hatte der Landkreis bereit erklärt, ein gemeinsames Konzept erstellen zu
lassen, um Synergieeffekte zu erzielen.
Die örtlichen Feuerwehren
seien u. a. für Brandschutz, ABC, Hilfeleistung und Befreiung von Menschen aus
Notlagen (nur Sofortmaßnahmen) und technische Hilfeleistungen zuständig. Die
Rettungsdienste seien für die Versorgung von Personen erst nach den
Sofortmaßnahmen zuständig. Die Hilfsorganisationen sollen in das Konzept eingebunden
werden, beispielsweise THW und DLRG.
Herr Fennen habe die Weser in
seinem Konzept wegen der beiden Schleusen in drei Abschnitte eingeteilt: 1.
Landesgrenze NRW bis Schleuse Landesbergen, 2. Schleuse Landesbergen bis
Schleuse bei Drakenburg und 3. Schleuse bei Drakenburg bis Kreisgrenze zum Landkreis
Verden. Aufgrund fehlender niedersächsischer Vorgaben wurde die Risikobewertung
nach der hessischen Verordnung vorgenommen, die deutschlandweit anerkannt sei.
Die erforderliche Ausstattung ergäbe sich aus der Risikokategorie W3. Danach
seien pro Abschnitt
·
ein RTB 2 mit
Trailer und entsprechender Ausstattung,
·
ein MZB mit
Trailer und entsprechender Ausstattung und
·
entsprechende
Slipanlagen
erforderlich. Soweit die
Unterstützung von THW und DLRG möglich ist, sollen diese und ggf. weitere
Hilfsorganisationen eingebunden werden.
Damit wäre eine
Grundabsicherung auf der Weser gegeben.
Der Landkreis würde sich mit
dem MZB, das für die Bootsgruppe ohnehin als Ersatz zu beschaffen wäre, in das
Gefahrenabwehrkonzept der Gemeinden einbringen.
Das vorliegende Konzept sei
bereits den Ordnungsamtsleitern und den Hauptverwaltungsbeamten, insbesondere
der sechs weseranliegenden und damit zuständigen Kommunen, bekannt gegeben.
KTA Schlemermeyer hält das vorliegende Konzept nicht für aussagefähig,
da wesentliche Schwerpunkte nicht berücksichtigt wurden, u. a. die Fähre in
Schweringen, die Jetski-Anlage in Drakenburg und der Schiffswendeplatz der
Cemex. Weiterhin seien Slipanlagen vorhanden und es sei nicht genannt, welche
Slipanlagen sinnvoll mitgenutzt werden könnten. THW und DLRG seien nicht
berücksichtigt worden. Ortsbrandmeister und Gemeindebrandmeister seien
ebenfalls zu beteiligen.
Herr Steinbach weist darauf hin, dass für das THW beide Ortsverbände
Nienburg und Hoya zu berücksichtigen seien.
Für KTA Hauschildt
seien alle einzubeziehen, die an der Wasserrettung beteiligt sind. Es müsse
eine Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen geben. Das MZB des
Landkreises sei zu 100 % in das Gefahrenabwehrkonzept einzubinden.
Kreisrat Hoffmann erläutert, dass das Konzept hinreichend bestimmt sei,
weil der Landkreis nicht bestimmen könne, wie Gefahrenabwehr umzusetzen ist.
Das sei Aufgabe der Kommunen. Das Konzept sei lediglich eine Richtschnur, die
mit Leben zu füllen sei, u. a. zu den Fragen, was vorhanden ist und welche
Hilfsorganisationen wie eingebunden werden können. Die Kommunen hätten
ausdrücklich gewünscht, dass der Landkreis die Koordination übernimmt und auch
zum ersten Koordinationsgespräch für das weitere Vorgehen einlädt. Zu diesem
Gespräch sollen auch DLRG und THW Nienburg und Hoya eingeladen werden.
KTA Schlemermeyer weist darauf hin, dass im Ernstfall die Zeit der
Hauptfaktor sei und dass auch im Hinblick auf die Zeit die Frage zu beantworten
sei, wer sich wo einbringen kann.
KTA Hille bemängelt, dass im Konzept wesentliche Punkte
weggelassen worden seinen, z. B. die vorhandenen Slipanlagen, die einer
vorhandenen Zusammenstellung aus dem Jahr 2013 hätten entnommen werden können.
Experten, die heute schon auf der Weser unterwegs seien, seien nicht befragt
worden. Stattdessen gäbe es Ausführungen zu vorhandenen Wesertransporten. Nach
dem Konzept sollen die Feuerwehren die Hauptaufgabe übernehmen. Es bliebe die
Frage offen, wie das geleistet werden soll. Die Feuerwehren müssten unter Berücksichtigung
u. a. von Ausbildung, Ausstattungen und Redundanz im Ernstfall einsatzfähig
sein. Wenn die Rettung sichergestellt werden solle, müssten die vorhandenen
Rettungskräfte von DLRG und THW berücksichtigt werden. Viele Fragen seien nicht
beantwortet. Es solle eine kreisweite Lösung wie zu den Themen Breitband und
Drehleitern geben.
Kreisbrandmeister Fischer führt aus, dass der Landkreis nicht hätte tätig
werden müssen, da es sich um eine ureigene Aufgabe der Feuerwehren handele und
damit die Gemeinden zuständig seien. Soweit die Gemeinden die Boote finanzieren
würden, würden diese auch über deren Standorte entscheiden. Die Feuerwehren würden
über ausreichend Bootsführer verfügen.
Da die Gemeinden zuständig
seien, sollten diese laut Kreisrat Hoffmann auch entscheiden, wie die
Gefahrenabwehr vor Ort organisiert wird. Der Landkreis könne den Kommunen nicht
vorschreiben, wo die Boote untergestellt werden sollen.
Für KTA Hauschildt
müsse ein Gefahrenabwehrkonzept für alle gefunden werden. Alle Akteure sollten
einbezogen werden.
Herr Steinbach äußert, dass mit dem vorliegenden Konzept ein guter
Weg eingeschlagen wurde. Es sei ein Grundstein gelegt worden, der fortgeführt
werden müsse.
KTA Iraki dankt Herrn Fennen für das Erstellen des Konzeptes.
Damit sei eine Vorlage vorhanden, die diskutiert werden könne.
Auf die Aussage von Herrn
Hille, der Landkreis solle mehr einbringen als nur ein Boot und die
Kommunen nicht mit dem Rest allein lassen, weist Verwaltungsangestellter
Sauer darauf hin, dass der Landkreis die Kommunen nicht allein lasse. Das
Konzept wurde erstellt, um Synergieeffekte für die Kommunen herzustellen, der
laut Kreisrat Hoffmann bereits dadurch erzielt wurde, dass mit Vorlage
des Konzeptes und auf der Grundlage der hessischen Richtlinien nunmehr
feststeht, dass sechs Boote ausreichen und nicht zwölf Boote (zwei pro Kommune)
erforderlich seien.
Herr Hauser aus den Reihen der Besucher wurde als Experte des
DLRG angehört. Er äußert, dass eine enge und kooperative Zusammenarbeit hinsichtlich
der Wasserrettung bestehe, die fortgeführt werden sollte. Die DLRG sei
kreisweit vertreten und einsatzbereit und würde an dem Konzept mitarbeiten und sich
mit Sachverstand und Kräften von Nord bis Süd einbringen wollen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen