Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen nimmt Kenntnis von dem Gefahrenabwehrkonzept für die Weser im Landkreis Nienburg/Weser. Die Haushaltsmittel in Höhe von 85.000 € im Produktkonto 17510.783114 zur Ersatzbeschaffung des Mehrzweckbootes werden frei gegeben.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Sauer erläutert, das Gefahrenabwehrkonzept Weser beträfe ausschließlich die Gefahrenabwehr auf der Weser. Dafür seien die Gemeinden zuständig und nicht der Landkreis. Dennoch hatte der Landkreis bereit erklärt, ein gemeinsames Konzept erstellen zu lassen, um Synergieeffekte zu erzielen.

 

Die örtlichen Feuerwehren seien u. a. für Brandschutz, ABC, Hilfeleistung und Befreiung von Menschen aus Notlagen (nur Sofortmaßnahmen) und technische Hilfeleistungen zuständig. Die Rettungsdienste seien für die Versorgung von Personen erst nach den Sofortmaßnahmen zuständig. Die Hilfsorganisationen sollen in das Konzept eingebunden werden, beispielsweise THW und DLRG.

 

Herr Fennen habe die Weser in seinem Konzept wegen der beiden Schleusen in drei Abschnitte eingeteilt: 1. Landesgrenze NRW bis Schleuse Landesbergen, 2. Schleuse Landesbergen bis Schleuse bei Drakenburg und 3. Schleuse bei Drakenburg bis Kreisgrenze zum Landkreis Verden. Aufgrund fehlender niedersächsischer Vorgaben wurde die Risikobewertung nach der hessischen Verordnung vorgenommen, die deutschlandweit anerkannt sei. Die erforderliche Ausstattung ergäbe sich aus der Risikokategorie W3. Danach seien pro Abschnitt

 

·         ein RTB 2 mit Trailer und entsprechender Ausstattung,

·         ein MZB mit Trailer und entsprechender Ausstattung und

·         entsprechende Slipanlagen

 

erforderlich. Soweit die Unterstützung von THW und DLRG möglich ist, sollen diese und ggf. weitere Hilfsorganisationen eingebunden werden.

 

Damit wäre eine Grundabsicherung auf der Weser gegeben.

 

Der Landkreis würde sich mit dem MZB, das für die Bootsgruppe ohnehin als Ersatz zu beschaffen wäre, in das Gefahrenabwehrkonzept der Gemeinden einbringen.

 

Das vorliegende Konzept sei bereits den Ordnungsamtsleitern und den Hauptverwaltungsbeamten, insbesondere der sechs weseranliegenden und damit zuständigen Kommunen, bekannt gegeben.

 

KTA Schlemermeyer hält das vorliegende Konzept nicht für aussagefähig, da wesentliche Schwerpunkte nicht berücksichtigt wurden, u. a. die Fähre in Schweringen, die Jetski-Anlage in Drakenburg und der Schiffswendeplatz der Cemex. Weiterhin seien Slipanlagen vorhanden und es sei nicht genannt, welche Slipanlagen sinnvoll mitgenutzt werden könnten. THW und DLRG seien nicht berücksichtigt worden. Ortsbrandmeister und Gemeindebrandmeister seien ebenfalls zu beteiligen.

 

Herr Steinbach weist darauf hin, dass für das THW beide Ortsverbände Nienburg und Hoya zu berücksichtigen seien.

 

Für KTA Hauschildt seien alle einzubeziehen, die an der Wasserrettung beteiligt sind. Es müsse eine Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen geben. Das MZB des Landkreises sei zu 100 % in das Gefahrenabwehrkonzept einzubinden.

 

Kreisrat Hoffmann erläutert, dass das Konzept hinreichend bestimmt sei, weil der Landkreis nicht bestimmen könne, wie Gefahrenabwehr umzusetzen ist. Das sei Aufgabe der Kommunen. Das Konzept sei lediglich eine Richtschnur, die mit Leben zu füllen sei, u. a. zu den Fragen, was vorhanden ist und welche Hilfsorganisationen wie eingebunden werden können. Die Kommunen hätten ausdrücklich gewünscht, dass der Landkreis die Koordination übernimmt und auch zum ersten Koordinationsgespräch für das weitere Vorgehen einlädt. Zu diesem Gespräch sollen auch DLRG und THW Nienburg und Hoya eingeladen werden.

 

KTA Schlemermeyer weist darauf hin, dass im Ernstfall die Zeit der Hauptfaktor sei und dass auch im Hinblick auf die Zeit die Frage zu beantworten sei, wer sich wo einbringen kann.

 

KTA Hille bemängelt, dass im Konzept wesentliche Punkte weggelassen worden seinen, z. B. die vorhandenen Slipanlagen, die einer vorhandenen Zusammenstellung aus dem Jahr 2013 hätten entnommen werden können. Experten, die heute schon auf der Weser unterwegs seien, seien nicht befragt worden. Stattdessen gäbe es Ausführungen zu vorhandenen Wesertransporten. Nach dem Konzept sollen die Feuerwehren die Hauptaufgabe übernehmen. Es bliebe die Frage offen, wie das geleistet werden soll. Die Feuerwehren müssten unter Berücksichtigung u. a. von Ausbildung, Ausstattungen und Redundanz im Ernstfall einsatzfähig sein. Wenn die Rettung sichergestellt werden solle, müssten die vorhandenen Rettungskräfte von DLRG und THW berücksichtigt werden. Viele Fragen seien nicht beantwortet. Es solle eine kreisweite Lösung wie zu den Themen Breitband und Drehleitern geben.

 

Kreisbrandmeister Fischer führt aus, dass der Landkreis nicht hätte tätig werden müssen, da es sich um eine ureigene Aufgabe der Feuerwehren handele und damit die Gemeinden zuständig seien. Soweit die Gemeinden die Boote finanzieren würden, würden diese auch über deren Standorte entscheiden. Die Feuerwehren würden über ausreichend Bootsführer verfügen.

 

Da die Gemeinden zuständig seien, sollten diese laut Kreisrat Hoffmann auch entscheiden, wie die Gefahrenabwehr vor Ort organisiert wird. Der Landkreis könne den Kommunen nicht vorschreiben, wo die Boote untergestellt werden sollen.

 

Für KTA Hauschildt müsse ein Gefahrenabwehrkonzept für alle gefunden werden. Alle Akteure sollten einbezogen werden.

 

Herr Steinbach äußert, dass mit dem vorliegenden Konzept ein guter Weg eingeschlagen wurde. Es sei ein Grundstein gelegt worden, der fortgeführt werden müsse.

 

KTA Iraki dankt Herrn Fennen für das Erstellen des Konzeptes. Damit sei eine Vorlage vorhanden, die diskutiert werden könne.

 

Auf die Aussage von Herrn Hille, der Landkreis solle mehr einbringen als nur ein Boot und die Kommunen nicht mit dem Rest allein lassen, weist Verwaltungsangestellter Sauer darauf hin, dass der Landkreis die Kommunen nicht allein lasse. Das Konzept wurde erstellt, um Synergieeffekte für die Kommunen herzustellen, der laut Kreisrat Hoffmann bereits dadurch erzielt wurde, dass mit Vorlage des Konzeptes und auf der Grundlage der hessischen Richtlinien nunmehr feststeht, dass sechs Boote ausreichen und nicht zwölf Boote (zwei pro Kommune) erforderlich seien.

 

Herr Hauser aus den Reihen der Besucher wurde als Experte des DLRG angehört. Er äußert, dass eine enge und kooperative Zusammenarbeit hinsichtlich der Wasserrettung bestehe, die fortgeführt werden sollte. Die DLRG sei kreisweit vertreten und einsatzbereit und würde an dem Konzept mitarbeiten und sich mit Sachverstand und Kräften von Nord bis Süd einbringen wollen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen