Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

KOAR Dachs erläutert den Entwurf der zweiten Nachtragssatzung anhand einer Präsentation. Die ordentlichen Erträge erhöhen sich um 4,51 Mio. Euro. Die Aufwendungen erhöhen sich um 2,69 Mio. Euro. Das Ergebnis verbessere sich somit um 1,81 Mio. Euro. Die Nachtragshaushaltssatzung verändere sich nur im § 1, die restlichen Festlegungen blieben unverändert gegenüber der ersten Nachtragssatzung.

KTA Weißenborn erkundigt sich, ob der in § 6 der Satzung festgelegte Höchstbetrag einmalig oder im Einzelfall gelte.

KOAR Dachs erläutert, dass er für den Einzelfall gelte, die jeweilige Deckung im Haushalt jedoch gewährleistet sein müsse.

KTA Leseberg fragt, ob der Mehraufwand im Bereich Rettungsdienst später von den Kostenträgern erstattet würde.

KOAR Dachs weist darauf hin, dass es sich teilweise um Aufwendungen für
Notfallsanitäter handele, die von den Kostenträgern ggf. nicht erstattet würden.

KTA Leseberg erkundigt sich, ob durch die Steigerung der Kostenpauschalen im Asylbereich die Kostenerstattungen an die Gemeinden erhöht werden könnten.

KOAR Dachs verdeutlicht, dass sich die Steigerung der Pauschale aus den tatsächlichen Kosten im Landesdurchschnitt entstandenen Kosten laut Asylbewerberleistungsstatistik ergaben, die Verwaltungspauschale wäre nicht erhöht worden.

KTA Kopp stellt fest, dass die Entwicklung erfreulich sei, der Bereich Soziales jedoch schwer berechenbar wäre. Hierfür müssten Reserven vorgehalten werden, bevor eine Umverteilung stattfinden könne. Die Kommunen müssten weiter entlastet werden. Dem Nachtrag könne er zustimmen.

KTA Hille könnte grundsätzlich zustimmen. Da jedoch das Protokoll der Sitzung des Kreistages zum 1. Nachtrag noch nicht vorliege, würde er gegen den Beschluss stimmen.

KVOR Rötschke entgegnet, dass das Protokoll vor der nächsten Sitzung des Kreistages vorliege.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    10 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimme