Der Fortschreibung der Investitions- und Maßnahmenplanung wird zugestimmt.


Beratungsgang:

 

Die Mittelverschiebungen in den Aufwänden sowie bei den Investitionen werden von Frau Thomsik, wie bereits in der Vorlage beschrieben, vorgestellt.

 

KTA Sommerfeld hinterfragt, wie die zusätzlichen Kosten bei der Maßnahme Astrid-Lindgren-Schule - Sanierung der Klassenräume und Sanierung der Fenster Ostseite (Anlage 2.1/ 2.1. zu 8.4) zu erklären seien.

 

Frau Thomsik führt aus, dass es sich nicht um eine Verteuerung der ursprünglichen Planung handele, sondern im Laufe der Maßnahme zusätzliche Leistungen beauftragt worden seien.

 

KTA Hille fragt, mit welchen Kosten bei einer Neuveranschlagung des Flachdaches an der Friedrich-Fröbel-Schule (Anlage 2.1/2.2 zu 7.2) gerechnet werden müsse.

 

Frau Thomsik erläutert, dass die Ausführung in größerem Umfang beplant werden müsse. Zu gegebener Zeit werde die Maßnahme wieder in die Haushaltsberatung eingestellt.

 

KVOR Rötschke ergänzt, dass zunächst konzeptionell überlegt werden müsse, welche Maßnahmen in die Umsetzung gehen. Das Volumen dieser Maßnahme müsse zu gegebener Zeit aktualisiert werden. Zunächst könne die Dachreparatur im Zuge der laufenden Bauunterhaltung abgewickelt werden.

 

KTA Hille erkundigt sich nach dem Stand der Machbarkeitsstudie zum A-Trakt der BBS Nienburg sowie nach den Auswirkungen der zentralen Vergabestelle zu den aktuell anstehenden Bauprojekten.

 

KVOR Rötschke sagt zu, dass die Machbarkeitsstudie am 20.11.2017 im Ausschuss für die berufsbildenden Schulen thematisiert werde. Diesem Ausschuss solle evtl. auch der Ausschuss für Liegenschaften beiwohnen.

 

Die Vergabestelle ändere den Prozess im Haus. Unabhängig davon seien Maßnahmen durchzuführen und in gewohnter Weise vergabetechnisch abzuwickeln.

 

Grundsätzlich sei jedoch eine strategische Beratung über die Investitionen der Zukunft notwendig. Viele Gebäude befänden sich am Ende ihres Lebenszyklus. An einigen Stellen sei eine sofortige Abstellung der Mängel notwendig. In Bezug auf die Ressourcen Finanzen und Personal sei eine Priorisierung zukünftiger Maßnahmen dringend notwendig.

 

KTA Kaltofen bestätigt die Unterstützung seitens der Politik für  die vorgeschlagene Herangehensweise der Verwaltung.

 

KTA Meyer fragt, wie oft ein E-Check durchführt werden müsse und ob vergleichbare Maßnahmen wie in der VHS (Anlage 1.1/ 1.2 zu 8.2) kurzfristig auf den Landkreis zukämen.

 

Frau Thomsik erläutert, dass eine Überprüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel grundsätzlich alle vier Jahre durchzuführen sei. Die Gebäude befänden sich in den unterschiedlichsten Zuständen. Im vorliegenden Fall könne keine Leitungsergänzung mehr erfolgen. Grundsätzlich könne ein E-Check jederzeit zu Folgemaßnahmen führen.

 

KTA Ó Toráin fragt, ob es denkbar sei, die benötigten Fachkräfte und Planer selbst einzustellen, um die Planungskosten bei Baumaßnahmen von rd. 20 % einsparen zu können.

 

KVOR Rötschke lehnt ab und führt aus, dass diese Variante personell nicht darstellbar sei. Die Bauunterhaltungsmaßnahmen würden bereits jetzt selbst abgewickelt. Bei größeren Investitionsmaßnahmen würden  externe Architektur- und Ingenieurbüros beauftragt, die über die erforderliche personelle Ausstattung und fachliche Kompetenz verfügen und sich auf die unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte (Bsp.: Schule, FTZ usw.) spezialisiert haben. Die in den Büros vorhandenen Strukturen und Kapazitäten, die auf diese Weise individuell für die jeweilige Maßnahme eingekauft würden, ließen sich in der Verwaltung nur schwer darstellen. Erschwerend hinzu komme der bestehende Fachkräftemangel. Die Bauherrenfunktion, welche von den kreiseigenen Architekten wahrgenommen wird, könne in keinem Fall abgegeben werden. 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig