Sitzung: 28.09.2017 Ausschuss für Liegenschaften
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/183
Der Fortschreibung der Investitions- und Maßnahmenplanung wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Die Mittelverschiebungen in
den Aufwänden sowie bei den Investitionen werden von Frau Thomsik, wie
bereits in der Vorlage beschrieben, vorgestellt.
KTA Sommerfeld hinterfragt, wie die zusätzlichen Kosten bei der
Maßnahme Astrid-Lindgren-Schule - Sanierung der Klassenräume und Sanierung der
Fenster Ostseite (Anlage 2.1/ 2.1. zu 8.4) zu erklären seien.
Frau Thomsik führt aus, dass es sich nicht um eine Verteuerung der
ursprünglichen Planung handele, sondern im Laufe der Maßnahme zusätzliche
Leistungen beauftragt worden seien.
KTA Hille fragt, mit welchen Kosten bei einer Neuveranschlagung
des Flachdaches an der Friedrich-Fröbel-Schule (Anlage 2.1/2.2 zu 7.2)
gerechnet werden müsse.
Frau Thomsik erläutert, dass die Ausführung in größerem Umfang beplant
werden müsse. Zu gegebener Zeit werde die Maßnahme wieder in die
Haushaltsberatung eingestellt.
KVOR Rötschke ergänzt, dass zunächst konzeptionell überlegt werden
müsse, welche Maßnahmen in die Umsetzung gehen. Das Volumen dieser Maßnahme müsse
zu gegebener Zeit aktualisiert werden. Zunächst könne die Dachreparatur im Zuge
der laufenden Bauunterhaltung abgewickelt werden.
KTA Hille erkundigt sich nach dem Stand der Machbarkeitsstudie
zum A-Trakt der BBS Nienburg sowie nach den Auswirkungen der zentralen
Vergabestelle zu den aktuell anstehenden Bauprojekten.
KVOR Rötschke sagt zu, dass die Machbarkeitsstudie am 20.11.2017 im
Ausschuss für die berufsbildenden Schulen thematisiert werde. Diesem Ausschuss
solle evtl. auch der Ausschuss für Liegenschaften beiwohnen.
Die Vergabestelle ändere den
Prozess im Haus. Unabhängig davon seien Maßnahmen durchzuführen und in
gewohnter Weise vergabetechnisch abzuwickeln.
Grundsätzlich sei jedoch eine
strategische Beratung über die Investitionen der Zukunft notwendig. Viele
Gebäude befänden sich am Ende ihres Lebenszyklus. An einigen Stellen sei eine
sofortige Abstellung der Mängel notwendig. In Bezug auf die Ressourcen Finanzen
und Personal sei eine Priorisierung zukünftiger Maßnahmen dringend notwendig.
KTA Kaltofen bestätigt die Unterstützung seitens der Politik
für die vorgeschlagene Herangehensweise
der Verwaltung.
KTA Meyer fragt, wie oft ein E-Check durchführt werden müsse
und ob vergleichbare Maßnahmen wie in der VHS (Anlage 1.1/ 1.2 zu 8.2) kurzfristig
auf den Landkreis zukämen.
Frau Thomsik erläutert, dass eine Überprüfung der ortsfesten
elektrischen Betriebsmittel grundsätzlich alle vier Jahre durchzuführen sei.
Die Gebäude befänden sich in den unterschiedlichsten Zuständen. Im vorliegenden
Fall könne keine Leitungsergänzung mehr erfolgen. Grundsätzlich könne ein
E-Check jederzeit zu Folgemaßnahmen führen.
KTA Ó Toráin fragt, ob es denkbar sei, die benötigten Fachkräfte
und Planer selbst einzustellen, um die Planungskosten bei Baumaßnahmen von rd.
20 % einsparen zu können.
KVOR Rötschke lehnt ab und führt aus, dass diese Variante personell
nicht darstellbar sei. Die Bauunterhaltungsmaßnahmen würden bereits jetzt
selbst abgewickelt. Bei größeren Investitionsmaßnahmen würden externe Architektur- und Ingenieurbüros
beauftragt, die über die erforderliche personelle Ausstattung und fachliche Kompetenz
verfügen und sich auf die unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte (Bsp.: Schule,
FTZ usw.) spezialisiert haben. Die in den Büros vorhandenen Strukturen und
Kapazitäten, die auf diese Weise individuell für die jeweilige Maßnahme
eingekauft würden, ließen sich in der Verwaltung nur schwer darstellen. Erschwerend
hinzu komme der bestehende Fachkräftemangel. Die Bauherrenfunktion, welche von
den kreiseigenen Architekten wahrgenommen wird, könne in keinem Fall abgegeben
werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig