Sitzung: 08.11.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/197
Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Verwaltungsfachwirt Härtel führt ergänzend aus, dass der Ergebnishaushalt mit einem
Fehlbedarf von 14,3 Mio. € und der Finanzhaushalt mit einem Finanzmittelbedarf
von 14,7 Mio. € abschließt und auch die Verwaltung wie Herr Schulleiter
Bittner finde, dass das Geld gut angelegt sei. Ferner sei im
Haushaltsentwurf eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 417.800 € für den
Neubau der IGS – Sek II eingeplant. Diese umfasse 100.600 € für die
Fachraumausstattung, 163.200 € für digitale Whiteboards und 154.000 € für die
lose Möblierung. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zur Unterstützung der
Ziele 4 beim Produkt 21140 (Oberschulen) und 21150 (Gymnasien) ein Betrag von
30.000 € im Entwurf eingestellt worden sei, um eine IT-Strategie mit externer
Unterstützung zu erarbeiten.
KTA Werner hinterfragt, an welcher Stelle Schulbegleiter
veranschlagt werden und welches Anforderungsprofil an diese gestellt werde und
fragt Herrn Schulleiter Bittner, ob Schulsozialarbeiter an Gymnasien
sinnvoll seien.
EKR Klein erläutert, dass der hohe Aufwand für die
Schulbegleitung seine Ursache in der defizitären Personalausstattung der
Schulen für die Inklusion habe. Gleichwohl sei der Landkreis rechtlich
verpflichtet – je nach der Behinderung des Kindes – gem. dem SGB VIII bzw. XII
die Unterstützungsleistungen durch Schulbegleitung zu gewähren. Die Umsetzung
dessen erfolge entsprechend der rechtlichen Zuordnung in den Fachbereichen 36
(Jugend) und 31 (Soziales). Die Qualifikation der Schulbegleitungen richte sich
nach den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Auf Nachfrage von KTA
Werner entgegnet EKR Klein, dass es keine grundsätzlichen Anforderungsprofile
gäbe, da die persönlichen Bedarfe entscheidend seien.
Herr Schulleiter Bittner entgegnet auf die Frage von KTA Werner nach
Zustimmung des Ausschusses zum Rederecht, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit
an den Gymnasien hochgradig vorhanden sei.
EKR Klein entgegnet auf Nachfrage von KTA Werner, dass
das Land Niedersachsen für die Schulsozialarbeit zuständig sei.
KTA Werner konkretisiert die Nachfrage dahingehend, dass eine
Zuständigkeit beim Landkreis liegen könne, wenn dies als freiwillige Aufgabe
mit eigenen Geldern umgesetzt werde, so wie im Landkreis Diepholz.
EKR Klein entgegnet daraufhin, dass eine Befassungszuständigkeit
u. a. im allgemein bildenden Schulausschuss gesehen werden könne.
KTA Werner stellt darauf hin folgenden Antrag:
Der Stellenplan soll um 2 Stellen für
Schulsozialarbeit ergänzt werden und die notwendigen Gelder sollen
bereitgestellt werden.
Das Johann-Beckmann-Gymnasium und die Gutenbergschule
Hoya, sowie das Gymnasium Stolzenau und die Wilhelm-Busch-Schule Rehburg sollen
jeweils eine halbe Schulsozialarbeiterstelle erhalten.
Elternvertreter Pfleger hinterfragt, wieviel Schulsozialarbeiter an Schulen
im Landkreis Nienburg überhaupt tätig seien.
KVOR Immel entgegnet, dass Zahlen so nicht genannt werden
können, aber jede Oberschule hat beispielsweise eine Stelle für
Schulsozialarbeit.
EKR Klein verweist darauf, dass man lange mit Unterstützung des
Niedersächsischen Landkreistages gearbeitet habe, damit das Land Niedersachsen
die Zuständigkeit anerkenne und übernehme. Dies sollte man nicht gefährden.
Ferner nehme der Landkreis Diepholz als einziger Landkreis im alten
Regierungsbezirk Hannover Schulsozialarbeit an Gymnasien als freiwillige
Aufgabe wahr.
KTA Leseberg hinterfragt, warum der Landkreis die Aufgabe
übernehmen sollte, wenn die Zuständigkeit doch beim Land liege. Es wäre besser,
den Druck beim Land aufrecht zu erhalten.
KTA Sievers ergänzt, dass alle Oberschulen flächendeckend mit
Schulsozialarbeit ausgestattet seien. Ferner gebe es 2 an den Grundschulen in
der Stadt Nienburg und der IGS Nienburg. Sie selber habe den Kampf mitgemacht
und ist froh darüber, dass die Zuständigkeiten geklärt seien.
KTA Heineking erläutert, dass die CDU-Kreistagsfraktion kein
Interesse daran habe, Gelder für das Land in die Hand zu nehmen. Die Einnahmen
beim Land seien gut. Eine Neuverschuldung gäbe es nicht. Aus seiner Sicht sei
es wichtig, das Land von der Notwendigkeit von Schulsozialarbeit an Gymnasien
zu überzeugen. Er befürworte daher eine Ablehnung des Antrages.
KTA Werner unterfüttert seinen Antrag dahingehend, dass die
Schulsozialarbeit eine bessere Qualität in die Schulen bringe und er nicht noch
ein Jahr warte wolle, in dem nichts passiere, weil das Land sich dem Thema
nicht annehme. Aus seiner Sicht werde das Thema auf dem Rücken der Schülerinnen
und Schüler ausgetragen. Er halte daher den Antrag aufrecht.
EKR Klein stellt klar, dass die Schulsozialarbeit ein Annex zur
pädagogischen Arbeit sei. Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liege deshalb
beim Land Niedersachsen.
KTA Kretschmer hinterfragt, was zwei Stellen Schulsozialarbeit
kosten würden.
EKR Klein antwortet, dass mindestens mit Kosten in Höhe von
120.000 € / Jahr gerechnet werden müsste.
Vors. Höltke stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Antrag wurde mit 3
Stimmen für den Antrag, 9 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
KTA Werner hinterfragt, warum beim Produkt 21185 (Bildungsbüro)
die Aufwendungen aus der internen Leistungsbeziehung mit 38.200 € bei einem
Zuschussbedarf von lediglich 115.400 € vergleichsweise hoch seien.
Verwaltungsfachwirt Härtel entgegnet, dass die interne Leistungsbeziehung (Büromiete,
Kosten Sitzungsdienst, Verwaltungsleistung etc.) anhand der dem Produkt zugeordneten
Beschäftigten umgelegt werde. Es sei also wie eine „Kopfpauschale“ zu sehen. Im
Produkt 21185 seien lediglich Personalkosten, mit 7.000 € kaum weitere
Aufwendungen geplant. Dazu komme hier, dass die Personalkosten teilweise vom
Land Niedersachsen erstattet werden.
Lehrervertreterin Schäfer hinterfragt die Investition in Höhe von 15.000 € an
der IGS Nienburg für die Medienanlage. Ihr sei hier wichtig, dass diese
Maßnahme erst erfolge, wenn alle pädagogischen Maßnahmen bewilligt worden
seien.
EKR Klein entgegnet, dass die Veranstaltungen originäre – auch
pädagogische Aufgabe der Schulen sei und die Schule die Erwartungen der Eltern
an einen repräsentativen Rahmen erfüllen müsse.
KAR Schulz ergänzt, dass die Medienanlage beim Fach
Darstellendes Spiel und weiteren Aufführungen zur Verfügung stünde. Die
Medienanlage habe somit nicht nur repräsentativen Charakter.
KTA Leseberg unterstreicht, dass man dafür sorgen müsse, dass alle
Schulen die gleichen Möglichkeiten hätten, um sich zu präsentieren.
KTA Höper hinterfragt, ob Anträge der Schulleitungen noch offen
seien und ob es dazu eine Liste gäbe.
KAR Schulz entgegnet, dass in Haushaltsplanungsgesprächen im Einvernehmen
mit den Schulleitungen besprochen werde, was umgesetzt werde und was geschoben
werden müsse.
EKR Klein unterstreicht, dass die Maßnahmen mit den Schulleitungen
abgestimmt worden seien. Man müsse hierbei auch die Leistungsfähigkeit des
Fachbereiches Bildung bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigen.
KAR Schulz fügt an, dass teilweise Beratungsbedarf bestehe,
welche Maßnahmen aus den pauschalen Ansätzen der Schulen zu zahlen sind und für
welche es zusätzliche Mittelgäbe.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltungen