Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsfachwirt Härtel führt ergänzend aus, dass der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbedarf von 14,3 Mio. € und der Finanzhaushalt mit einem Finanzmittelbedarf von 14,7 Mio. € abschließt und auch die Verwaltung wie Herr Schulleiter Bittner finde, dass das Geld gut angelegt sei. Ferner sei im Haushaltsentwurf eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 417.800 € für den Neubau der IGS – Sek II eingeplant. Diese umfasse 100.600 € für die Fachraumausstattung, 163.200 € für digitale Whiteboards und 154.000 € für die lose Möblierung. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zur Unterstützung der Ziele 4 beim Produkt 21140 (Oberschulen) und 21150 (Gymnasien) ein Betrag von 30.000 € im Entwurf eingestellt worden sei, um eine IT-Strategie mit externer Unterstützung zu erarbeiten.

 

KTA Werner hinterfragt, an welcher Stelle Schulbegleiter veranschlagt werden und welches Anforderungsprofil an diese gestellt werde und fragt Herrn Schulleiter Bittner, ob Schulsozialarbeiter an Gymnasien sinnvoll seien.

 

EKR Klein erläutert, dass der hohe Aufwand für die Schulbegleitung seine Ursache in der defizitären Personalausstattung der Schulen für die Inklusion habe. Gleichwohl sei der Landkreis rechtlich verpflichtet – je nach der Behinderung des Kindes – gem. dem SGB VIII bzw. XII die Unterstützungsleistungen durch Schulbegleitung zu gewähren. Die Umsetzung dessen erfolge entsprechend der rechtlichen Zuordnung in den Fachbereichen 36 (Jugend) und 31 (Soziales). Die Qualifikation der Schulbegleitungen richte sich nach den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

 

Auf Nachfrage von KTA Werner entgegnet EKR Klein, dass es keine grundsätzlichen Anforderungsprofile gäbe, da die persönlichen Bedarfe entscheidend seien.

 

Herr Schulleiter Bittner entgegnet auf die Frage von KTA Werner nach Zustimmung des Ausschusses zum Rederecht, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit an den Gymnasien hochgradig vorhanden sei.

 

EKR Klein entgegnet auf Nachfrage von KTA Werner, dass das Land Niedersachsen für die Schulsozialarbeit zuständig sei.

 

KTA Werner konkretisiert die Nachfrage dahingehend, dass eine Zuständigkeit beim Landkreis liegen könne, wenn dies als freiwillige Aufgabe mit eigenen Geldern umgesetzt werde, so wie im Landkreis Diepholz.

 

EKR Klein entgegnet daraufhin, dass eine Befassungszuständigkeit u. a. im allgemein bildenden Schulausschuss gesehen werden könne.

 

KTA Werner stellt darauf hin folgenden Antrag:

 

Der Stellenplan soll um 2 Stellen für Schulsozialarbeit ergänzt werden und die notwendigen Gelder sollen bereitgestellt werden.

Das Johann-Beckmann-Gymnasium und die Gutenbergschule Hoya, sowie das Gymnasium Stolzenau und die Wilhelm-Busch-Schule Rehburg sollen jeweils eine halbe Schulsozialarbeiterstelle erhalten.

 

Elternvertreter Pfleger hinterfragt, wieviel Schulsozialarbeiter an Schulen im Landkreis Nienburg überhaupt tätig seien.

 

KVOR Immel entgegnet, dass Zahlen so nicht genannt werden können, aber jede Oberschule hat beispielsweise eine Stelle für Schulsozialarbeit.

 

EKR Klein verweist darauf, dass man lange mit Unterstützung des Niedersächsischen Landkreistages gearbeitet habe, damit das Land Niedersachsen die Zuständigkeit anerkenne und übernehme. Dies sollte man nicht gefährden. Ferner nehme der Landkreis Diepholz als einziger Landkreis im alten Regierungsbezirk Hannover Schulsozialarbeit an Gymnasien als freiwillige Aufgabe wahr.

 

KTA Leseberg hinterfragt, warum der Landkreis die Aufgabe übernehmen sollte, wenn die Zuständigkeit doch beim Land liege. Es wäre besser, den Druck beim Land aufrecht zu erhalten.

 

KTA Sievers ergänzt, dass alle Oberschulen flächendeckend mit Schulsozialarbeit ausgestattet seien. Ferner gebe es 2 an den Grundschulen in der Stadt Nienburg und der IGS Nienburg. Sie selber habe den Kampf mitgemacht und ist froh darüber, dass die Zuständigkeiten geklärt seien.

 

KTA Heineking erläutert, dass die CDU-Kreistagsfraktion kein Interesse daran habe, Gelder für das Land in die Hand zu nehmen. Die Einnahmen beim Land seien gut. Eine Neuverschuldung gäbe es nicht. Aus seiner Sicht sei es wichtig, das Land von der Notwendigkeit von Schulsozialarbeit an Gymnasien zu überzeugen. Er befürworte daher eine Ablehnung des Antrages.

 

KTA Werner unterfüttert seinen Antrag dahingehend, dass die Schulsozialarbeit eine bessere Qualität in die Schulen bringe und er nicht noch ein Jahr warte wolle, in dem nichts passiere, weil das Land sich dem Thema nicht annehme. Aus seiner Sicht werde das Thema auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler ausgetragen. Er halte daher den Antrag aufrecht.

 

EKR Klein stellt klar, dass die Schulsozialarbeit ein Annex zur pädagogischen Arbeit sei. Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liege deshalb beim Land Niedersachsen.

 

KTA Kretschmer hinterfragt, was zwei Stellen Schulsozialarbeit kosten würden.

 

EKR Klein antwortet, dass mindestens mit Kosten in Höhe von 120.000 € / Jahr gerechnet werden müsste.

 

Vors. Höltke stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Der Antrag wurde mit 3 Stimmen für den Antrag, 9 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

KTA Werner hinterfragt, warum beim Produkt 21185 (Bildungsbüro) die Aufwendungen aus der internen Leistungsbeziehung mit 38.200 € bei einem Zuschussbedarf von lediglich 115.400 € vergleichsweise hoch seien.

 

Verwaltungsfachwirt Härtel entgegnet, dass die interne Leistungsbeziehung (Büromiete, Kosten Sitzungsdienst, Verwaltungsleistung etc.) anhand der dem Produkt zugeordneten Beschäftigten umgelegt werde. Es sei also wie eine „Kopfpauschale“ zu sehen. Im Produkt 21185 seien lediglich Personalkosten, mit 7.000 € kaum weitere Aufwendungen geplant. Dazu komme hier, dass die Personalkosten teilweise vom Land Niedersachsen erstattet werden.

 

Lehrervertreterin Schäfer hinterfragt die Investition in Höhe von 15.000 € an der IGS Nienburg für die Medienanlage. Ihr sei hier wichtig, dass diese Maßnahme erst erfolge, wenn alle pädagogischen Maßnahmen bewilligt worden seien.

 

EKR Klein entgegnet, dass die Veranstaltungen originäre – auch pädagogische Aufgabe der Schulen sei und die Schule die Erwartungen der Eltern an einen repräsentativen Rahmen erfüllen müsse.

 

KAR Schulz ergänzt, dass die Medienanlage beim Fach Darstellendes Spiel und weiteren Aufführungen zur Verfügung stünde. Die Medienanlage habe somit nicht nur repräsentativen Charakter.

 

KTA Leseberg unterstreicht, dass man dafür sorgen müsse, dass alle Schulen die gleichen Möglichkeiten hätten, um sich zu präsentieren.

 

KTA Höper hinterfragt, ob Anträge der Schulleitungen noch offen seien und ob es dazu eine Liste gäbe.

 

KAR Schulz entgegnet, dass in Haushaltsplanungsgesprächen im Einvernehmen mit den Schulleitungen besprochen werde, was umgesetzt werde und was geschoben werden müsse.

 

EKR Klein unterstreicht, dass die Maßnahmen mit den Schulleitungen abgestimmt worden seien. Man müsse hierbei auch die Leistungsfähigkeit des Fachbereiches Bildung bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigen.

 

KAR Schulz fügt an, dass teilweise Beratungsbedarf bestehe, welche Maßnahmen aus den pauschalen Ansätzen der Schulen zu zahlen sind und für welche es zusätzliche Mittelgäbe.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltungen