Sitzung: 01.11.2017 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2017/203
Das Gremium beschließt entsprechend der Beschlussvorlage, jedoch mit einem zusätzlichen Sperrvermerk in Höhe von 25.000 € für die Beschaffung eines Multicopters im Produktkonto 17510.783110 bis zur Freigabe der Mittel durch diesen Ausschuss.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter Wegener weist darauf hin, dass der Fachdienst noch die 2017 nicht ausgeführten
Beschaffungen abarbeiten müsse und deshalb auf Hinweis aus dem Fachbereich
Finanzen die Beschaffungen eines weiteren Stromerzeugers für die Feuerwehr
(100.000 €), eines Anhängers für Abrollbehälter (50.000 €) und die
Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges der FTZ (80.000 €) nur als Verpflichtungsermächtigung
für 2018 in den Haushalt aufgenommen wurden. Damit werde die Möglichkeit
eröffnet, die Beschaffungen 2018 zu beginnen, sofern es die Ressourcen im
Fachdienst zulassen.
Bei der Ersatzbeschaffung des
Prüfgerätes in der FTZ wurde auf Seite 6 der Vorlage versehentlich ein falscher
Betrag eingetragen. Richtig ist ein Ansatz von 30.000 € für 2018, wie er auch
in der Anlage zum Produkt 17520 auf der Seite 7 genannt ist.
Zur Beschaffung eines
Multicopters wurde von der Kreisfeuerwehr dem Fachdienst 175 ein Angebot
zugeliefert, das von der Verwaltung in der Beschaffung selbst noch im Detail zu
klären ist. Ggf. werde sich die Auftragssumme noch im Vergleich zum
Haushaltsansatz verringern.
Kreisrat Hoffmann erklärt zur Beschaffung eines weiteren
Stromerzeugers, dass der Auftragnehmer für das in diesem Jahr ausgeschriebene
Aggregat das Gerät nicht ausschreibungskonform bauen kann. Das Gerät wird
mutmaßlich neu ausgeschrieben werden müssen. Ggf. könne man dann beide
Stromerzeuger zusammen ausschreiben.
KTA Niepel erklärt, dass sich dieser Ausschuss noch nicht mit
der Beschaffung einer Drohne befasst habe und sich die Fraktionen hierzu erst
beraten müssen.
Kreisbrandmeister Fischer erläutert, dass eine solche Drohne bestimmte feuerwehrtaktische
Voraussetzungen hinsichtlich Flugdauer, Traglast pp. zu erfüllen habe, die
einen Anschaffungspreis von 25.000 € rechtfertigen würden. Drohnen für den Profibereich
kosten schon 40.000 €. In dem Angebot seien außerdem bereits die Ausbildungskosten
für das Bedienpersonal enthalten.
Vorsitzender KTA
Schlemermeyer erklärt, dass erst grundsätzlich über die Beschaffung einer
Drohne für die Kreisfeuerwehr zu entscheiden sei.
KTA Hille teilt mit, dass bei der Beschaffung einer solchen
Drohne viele Dinge zu beachten seien. Vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen
im Fachdienst 175 schlage er vor, die Beschaffung der Drohne nach hinten zu
stellen.
Kreisrat Hoffmann weist darauf hin, dass der Haushaltsansatz für die
Drohne mit einem Sperrvermerk versehen werden könne, bis dieser Ausschuss über
die Beschaffung entschieden habe.
KTA Hauschildt weist ebenfalls darauf hin, dass vor der Beschaffung
einer Drohne erst die noch offenen Beschaffungen erledigt werden sollten. Der
Haushaltsansatz für die Drohne sollte bleiben, nur mit einem Sperrvermerk
versehen werden.
KTA Iraki weist ebenfalls darauf hin, dass bei den
Beschaffungsmaßnahmen Prioritäten gesetzt werden müssen.
KTA Hauschildt fragt zur Beschaffung des Anhängers für
Abrollbehälter, ob alle Möglichkeiten einen solchen Anhänger anderweitig
bekommen zu können, geklärt wurden. Kreisbrandmeister Fischer erklärt,
dass die verschiedenen Verriegelungssysteme dieser Anhänger eine Anpassung der
vorhandenen Abrollbehälter erforderlich machen würden. Passende Anhänger können
nur vom Betrieb Abfallwirtschaft und einer weiteren Firma geliehen werden, aber
eben nur, wenn sie dort nicht gerade eingesetzt werden. KTA Hauschildt
weist darauf hin, dass die Investitionssumme im Produktkonto von 55.000 € auf
50.000 € zu korrigieren sei.
Zur Beschaffung eines
Anhängers für den Duschcontainer fragt KTA Hausschildt nach den
Einsatzmöglichkeiten und möglichen Folgekosten. Kreisbrandmeister Fischer
erklärt, dass der Duschcontainer bspw. beim Zeltlager der Jugendfeuerwehr und
bei Einsätzen der Kreisbereitschaften zum Einsatz kommen werde. Folgekosten
werden nicht gesehen, der Container sei so zu benutzen.
KTA Hauschildt fragt, ob die zu beschaffenden Sandsackfüllmaschinen
in erster Linie für den Einsatz im Landkreis Nienburg bestimmt seien. Kreisrat
Hoffmann erklärt, dass die Füllmaschinen für eigene
Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, aber auch für mögliche
Nachbarschaftshilfe. Verwaltungsangestellter Sauer ergänzt, dass auch für
den eigenen Hochwasserschutz zwei solche Maschinen, auf jeder Weserseite eine,
erforderlich seien.
KTA Hauschildt fragt, warum die Haushaltsansätze für die
Feuerschutzsteuer unter der Maßnahme 1751011010 so von dem IST 2016 abweichen. Verwaltungsangestellter
Wegener erklärt, dass in der Haushaltsrechnung der Betrag ausgewiesen werde,
der an die Gemeinden nach Abrechnung aller Pools an der FTZ und möglichen
Sonderprogrammen ausgezahlt werde. Die Haushaltsansätze jedoch können nicht um
diese Abzüge verringert werden, da die Kosten für die Folgejahre im Vorfeld nicht
abschließend zu ermitteln sind.
KTA Hauschildt möchte wissen, warum im Produktkonto 17510.783114
eine Wechselladerfahrzeug mit 55.000 € aufgeführt wird, hierzu in den
Erläuterungen zu dieser Vorlage aber nichts stehe. Verwaltungsangestellter Wegener
erklärt, dass mit Beschluss dieses Ausschusses vom 03.05.2017 der Übernahme und
dem Umbau des Wechselladerfahrzeuges von der VGH zugestimmt wurde und die
Mittel aus dem Haushalt 2017 für die Beschaffung des ELW1 entnommen wurden.
2018 seien die Mittel in den Haushalt einzubringen, damit die Beschaffung des
ELW1 aus 2017 realisiert werden könne.
KTA Hausschildt fragt, welches der Wechselladerfahrzeuge in der
Planung der Neubeschaffungen für 2021 gemeint sei. Kreisbrandmeister Fischer
erklärt, dass diese Planung aus der Liste zu streichen sei.
Vorsitzender KTA
Schlemermeyer formuliert die Änderung des Beschlussvorschlages wie folgt:
Das Gremium beschließt entsprechend der Beschlussvorlage, jedoch mit einem
zusätzlichen Sperrvermerk in Höhe von 25.000 € für die Beschaffung eines
Multicopters im Produktkonto 17510.783110 bis zur Freigabe der Mittel durch
diesen Ausschuss.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen