Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Das Gremium beschließt entsprechend der Beschlussvorlage, jedoch mit einem zusätzlichen Sperrvermerk in Höhe von 25.000 € für die Beschaffung eines Multicopters im Produktkonto 17510.783110 bis zur Freigabe der Mittel durch diesen Ausschuss.

 


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter  Wegener weist darauf hin, dass der Fachdienst noch die 2017 nicht ausgeführten Beschaffungen abarbeiten müsse und deshalb auf Hinweis aus dem Fachbereich Finanzen die Beschaffungen eines weiteren Stromerzeugers für die Feuerwehr (100.000 €), eines Anhängers für Abrollbehälter (50.000 €) und die Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges der FTZ (80.000 €) nur als Verpflichtungsermächtigung für 2018 in den Haushalt aufgenommen wurden. Damit werde die Möglichkeit eröffnet, die Beschaffungen 2018 zu beginnen, sofern es die Ressourcen im Fachdienst zulassen.

 

Bei der Ersatzbeschaffung des Prüfgerätes in der FTZ wurde auf Seite 6 der Vorlage versehentlich ein falscher Betrag eingetragen. Richtig ist ein Ansatz von 30.000 € für 2018, wie er auch in der Anlage zum Produkt 17520 auf der Seite 7 genannt ist.

 

Zur Beschaffung eines Multicopters wurde von der Kreisfeuerwehr dem Fachdienst 175 ein Angebot zugeliefert, das von der Verwaltung in der Beschaffung selbst noch im Detail zu klären ist. Ggf. werde sich die Auftragssumme noch im Vergleich zum Haushaltsansatz verringern.

 

Kreisrat Hoffmann erklärt zur Beschaffung eines weiteren Stromerzeugers, dass der Auftragnehmer für das in diesem Jahr ausgeschriebene Aggregat das Gerät nicht ausschreibungskonform bauen kann. Das Gerät wird mutmaßlich neu ausgeschrieben werden müssen. Ggf. könne man dann beide Stromerzeuger zusammen ausschreiben.

 

KTA Niepel erklärt, dass sich dieser Ausschuss noch nicht mit der Beschaffung einer Drohne befasst habe und sich die Fraktionen hierzu erst beraten müssen.

 

Kreisbrandmeister Fischer erläutert, dass eine solche Drohne bestimmte feuerwehrtaktische Voraussetzungen hinsichtlich Flugdauer, Traglast pp. zu erfüllen habe, die einen Anschaffungspreis von 25.000 € rechtfertigen würden. Drohnen für den Profibereich kosten schon 40.000 €. In dem Angebot seien außerdem bereits die Ausbildungskosten für das Bedienpersonal enthalten.

 

Vorsitzender KTA Schlemermeyer erklärt, dass erst grundsätzlich über die Beschaffung einer Drohne für die Kreisfeuerwehr zu entscheiden sei.

 

KTA Hille teilt mit, dass bei der Beschaffung einer solchen Drohne viele Dinge zu beachten seien. Vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen im Fachdienst 175 schlage er vor, die Beschaffung der Drohne nach hinten zu stellen.

 

Kreisrat Hoffmann weist darauf hin, dass der Haushaltsansatz für die Drohne mit einem Sperrvermerk versehen werden könne, bis dieser Ausschuss über die Beschaffung entschieden habe.

 

KTA Hauschildt weist ebenfalls darauf hin, dass vor der Beschaffung einer Drohne erst die noch offenen Beschaffungen erledigt werden sollten. Der Haushaltsansatz für die Drohne sollte bleiben, nur mit einem Sperrvermerk versehen werden.

 

KTA Iraki weist ebenfalls darauf hin, dass bei den Beschaffungsmaßnahmen Prioritäten gesetzt werden müssen.

 

KTA Hauschildt fragt zur Beschaffung des Anhängers für Abrollbehälter, ob alle Möglichkeiten einen solchen Anhänger anderweitig bekommen zu können, geklärt wurden. Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass die verschiedenen Verriegelungssysteme dieser Anhänger eine Anpassung der vorhandenen Abrollbehälter erforderlich machen würden. Passende Anhänger können nur vom Betrieb Abfallwirtschaft und einer weiteren Firma geliehen werden, aber eben nur, wenn sie dort nicht gerade eingesetzt werden. KTA Hauschildt weist darauf hin, dass die Investitionssumme im Produktkonto von 55.000 € auf 50.000 € zu korrigieren sei.

 

Zur Beschaffung eines Anhängers für den Duschcontainer fragt KTA Hausschildt nach den Einsatzmöglichkeiten und möglichen Folgekosten. Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass der Duschcontainer bspw. beim Zeltlager der Jugendfeuerwehr und bei Einsätzen der Kreisbereitschaften zum Einsatz kommen werde. Folgekosten werden nicht gesehen, der Container sei so zu benutzen.

 

KTA Hauschildt fragt, ob die zu beschaffenden Sandsackfüllmaschinen in erster Linie für den Einsatz im Landkreis Nienburg bestimmt seien. Kreisrat Hoffmann erklärt, dass die Füllmaschinen für eigene Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, aber auch für mögliche Nachbarschaftshilfe. Verwaltungsangestellter Sauer ergänzt, dass auch für den eigenen Hochwasserschutz zwei solche Maschinen, auf jeder Weserseite eine, erforderlich seien.

 

KTA Hauschildt fragt, warum die Haushaltsansätze für die Feuerschutzsteuer unter der Maßnahme 1751011010 so von dem IST 2016 abweichen. Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass in der Haushaltsrechnung der Betrag ausgewiesen werde, der an die Gemeinden nach Abrechnung aller Pools an der FTZ und möglichen Sonderprogrammen ausgezahlt werde. Die Haushaltsansätze jedoch können nicht um diese Abzüge verringert werden, da die Kosten für die Folgejahre im Vorfeld nicht abschließend zu ermitteln sind.

 

KTA Hauschildt möchte wissen, warum im Produktkonto 17510.783114 eine Wechselladerfahrzeug mit 55.000 € aufgeführt wird, hierzu in den Erläuterungen zu dieser Vorlage aber nichts stehe.  Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass mit Beschluss dieses Ausschusses vom 03.05.2017 der Übernahme und dem Umbau des Wechselladerfahrzeuges von der VGH zugestimmt wurde und die Mittel aus dem Haushalt 2017 für die Beschaffung des ELW1 entnommen wurden. 2018 seien die Mittel in den Haushalt einzubringen, damit die Beschaffung des ELW1 aus 2017 realisiert werden könne.

 

KTA Hausschildt fragt, welches der Wechselladerfahrzeuge in der Planung der Neubeschaffungen für 2021 gemeint sei. Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass diese Planung aus der Liste zu streichen sei.

 

Vorsitzender KTA Schlemermeyer formuliert die Änderung des Beschlussvorschlages wie folgt: Das Gremium beschließt entsprechend der Beschlussvorlage, jedoch mit einem zusätzlichen Sperrvermerk in Höhe von 25.000 € für die Beschaffung eines Multicopters im Produktkonto 17510.783110 bis zur Freigabe der Mittel durch diesen Ausschuss.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen