Sitzung: 01.11.2017 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/205
Die Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2018 wird geschlossen.
Die Krankentransportwagen im
Landkreis Nienburg werden ab 2018 mit mindestens einer Rettungssanitäterin oder
einem Rettungssanitäter besetzt, wie es das Niedersächsische
Rettungsdienstgesetz fordert.
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Wegener erläutert, dass 11.000 € im
Jahr für die Kosten der Rettungswache Nienburg von den Kostenträgern nicht als
wirtschaftlich anerkannt wurden. Bis zur Erstellung der Vorlage für diese
Ausschusssitzung konnte keine abschließende Einigung hierzu mit den
Kostenträgern erzielt werden. Die Minderung der Budgets für 2016 und 2017 um
diesen Betrag erfolgte unter Vorbehalt und wurde gegenüber den Kostenträgern erklärt.
Der Abschluss der
Entgeltvereinbarung in der vorliegenden Fassung mit den für 2016 und 2017
vereinbarten Budgets von rund 19 Mio. € für die beiden Jahre solle aber nicht
von diesem strittigen Betrag abhängig gemacht werden, da sonst eine neue
Entgeltvereinbarung erst Mitte 2018 hätte in Kraft treten könne. Da die gestiegenen
Kosten des Rettungsdienstes bereits jetzt mit den aktuellen Entgelten nicht zu
decken seien, sei die Vereinbarung höherer Entgelte zum 01.01.2018
erforderlich.
Bei den in Rede stehenden
Einsätzen der Krankentransportwagen in der Notfallrettung konnten für 2016
insgesamt 93 Einsatzfahrten unter Sondersignal ermittelt werden, bei einer
Gesamtzahl von 14.600 (0,6 %). In 2017 haben die KTW bis einschließlich
September 58 Einsatzfahrten der Notfallrettung unter Sondersignal gefahren von
insgesamt 12.200 (0,5 %). Mit der Umstellung der Besetzung von KTW werden deren
Einsätze der Notfallrettung von RTW übernommen. Die dann frei werden
Kapazitäten der KTW aus der bisherigen Notfallrettung können diese wiederum für
den Krankentransport nutzen, der bisher zum Teil wiederum von den RTW übernommen
wurde.
In der Bedarfsplanung werden
alle Einsätze der Notfallrettung dem Bedarf an Rettungswagen zugeordnet. Durch
die Umstellung in der Besetzung der KTW sei nicht automatisch eine Veränderung
der Hilfsfristerreichung zu besorgen. Für 2018 sei zudem eine erneute
gutachterliche Betrachtung der Rettungsmittelvorhaltung im Landkreis Nienburg
vorgesehen. Der Gutachter werde hierbei auf die Veränderungen in der KTW
Besetzung hingewiesen. Das Ergebnis des Gutachtens bleibe abzuwarten.
Kreisrat Hoffmann ergänzt, dass die Kostenträger die bessere
Ausstattung der KTW nicht zahlen wollen. Der Landkreis Nienburg werde deshalb
rund 100.000 € pro Jahr nicht erstattet bekommen, sofern die personelle
Besetzung der KTW nicht verändert werde.
KTA Hauschildt erwartet, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten
nutze, dass die kosten für die Rettungswache
als Teil der Ausschreibung auch in voller Höhe anerkannt werden. Herr
Krone vom DRK erklärt, dass es traditionell Sache der Kostenträger sei,
Einsparungen bei den Kosten für Pachten zu finden. In diesem Fall sei
allerdings die Kürzung ungerechtfertigt.
KTA Hausschildt fragt die Vertreter vom ASB und DRK, ob sie Probleme
in der Umsetzung der Veränderungen der Besetzung der KTW sehen, was beide
verneinen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen