Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2018 wird geschlossen.

Die Krankentransportwagen im Landkreis Nienburg werden ab 2018 mit mindestens einer Rettungssanitäterin oder einem Rettungssanitäter besetzt, wie es das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz fordert.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Wegener erläutert, dass 11.000 € im Jahr für die Kosten der Rettungswache Nienburg von den Kostenträgern nicht als wirtschaftlich anerkannt wurden. Bis zur Erstellung der Vorlage für diese Ausschusssitzung konnte keine abschließende Einigung hierzu mit den Kostenträgern erzielt werden. Die Minderung der Budgets für 2016 und 2017 um diesen Betrag erfolgte unter Vorbehalt und wurde gegenüber den Kostenträgern erklärt.

 

Der Abschluss der Entgeltvereinbarung in der vorliegenden Fassung mit den für 2016 und 2017 vereinbarten Budgets von rund 19 Mio. € für die beiden Jahre solle aber nicht von diesem strittigen Betrag abhängig gemacht werden, da sonst eine neue Entgeltvereinbarung erst Mitte 2018 hätte in Kraft treten könne. Da die gestiegenen Kosten des Rettungsdienstes bereits jetzt mit den aktuellen Entgelten nicht zu decken seien, sei die Vereinbarung höherer Entgelte zum 01.01.2018 erforderlich.

 

Bei den in Rede stehenden Einsätzen der Krankentransportwagen in der Notfallrettung konnten für 2016 insgesamt 93 Einsatzfahrten unter Sondersignal ermittelt werden, bei einer Gesamtzahl von 14.600 (0,6 %). In 2017 haben die KTW bis einschließlich September 58 Einsatzfahrten der Notfallrettung unter Sondersignal gefahren von insgesamt 12.200 (0,5 %). Mit der Umstellung der Besetzung von KTW werden deren Einsätze der Notfallrettung von RTW übernommen. Die dann frei werden Kapazitäten der KTW aus der bisherigen Notfallrettung können diese wiederum für den Krankentransport nutzen, der bisher zum Teil wiederum von den RTW übernommen wurde.

 

In der Bedarfsplanung werden alle Einsätze der Notfallrettung dem Bedarf an Rettungswagen zugeordnet. Durch die Umstellung in der Besetzung der KTW sei nicht automatisch eine Veränderung der Hilfsfristerreichung zu besorgen. Für 2018 sei zudem eine erneute gutachterliche Betrachtung der Rettungsmittelvorhaltung im Landkreis Nienburg vorgesehen. Der Gutachter werde hierbei auf die Veränderungen in der KTW Besetzung hingewiesen. Das Ergebnis des Gutachtens bleibe abzuwarten.

 

Kreisrat Hoffmann ergänzt, dass die Kostenträger die bessere Ausstattung der KTW nicht zahlen wollen. Der Landkreis Nienburg werde deshalb rund 100.000 € pro Jahr nicht erstattet bekommen, sofern die personelle Besetzung der KTW nicht verändert werde.

 

KTA Hauschildt erwartet, dass die Verwaltung alle Möglichkeiten nutze, dass die kosten für die Rettungswache  als Teil der Ausschreibung auch in voller Höhe anerkannt werden. Herr Krone vom DRK erklärt, dass es traditionell Sache der Kostenträger sei, Einsparungen bei den Kosten für Pachten zu finden. In diesem Fall sei allerdings die Kürzung ungerechtfertigt.

 

KTA Hausschildt fragt die Vertreter vom ASB und DRK, ob sie Probleme in der Umsetzung der Veränderungen der Besetzung der KTW sehen, was beide verneinen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen