Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Für 2018 wird ein Sonderprogramm zur Beschaffung von Standrohren und Sammelstücken zur Löschwasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz für die Feuerwehren im Landkreis Nienburg/Weser aufgelegt. Die Standrohre und Sammelstücke werden mit 50% des Anschaffungspreises aus Feuerschutzsteuermitteln zur Förderung des kommunalen Brandschutzes bezuschusst.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Sauer erklärt, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung dieses Ausschusses über die Problematik bei der Löschwasserentnahme aus Trinkwassernetzen informiert habe. Zwischenzeitlich liege hierzu eine Fachempfehlung vor, die die Ausstattung der Feuerwehren regeln solle. Die Verwaltung wurde aber von der Stadt Nienburg angesprochen, dass der Kreisverband für Wasserwirtschaft die Ausstattung der Feuerwehren nach anders sehe. Die Verwaltung werde ein Sonderprogramm hierzu daher erst auflegen, nachdem alle Wasserversorger im Landkreis erklärt haben, ob sie diese Fachempfehlung mittragen. Die Wasserversorger wurden mit einer Äußerungsfrist bis 15.11.2017 angeschrieben.

 

Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass die Kommunen beschließen, was beschafft werden solle, egal, was die Wasserversorger hierzu sagen. Die Beschaffungen nach der Fachempfehlung sollten deshalb jetzt umgehend umgesetzt werden, auch weil er mit marktreifen sogenannten Systemtrennern erst in 2 bis 3 Jahren rechne.

 

Verwaltungsangestellter Sauer kann die Ausführungen vom Herrn Kreisbrandmeister nachvollziehen, die Diskrepanzen mit den Wasserversorgern sollten aber bereits im Vorfeld der Beschaffungen geklärt werden.

 

KTA Hauschildt spricht der Verwaltung Lob dafür aus, dass sie das Thema so schnell in Angriff genommen habe, andere Landkreise seien hier noch nicht so weit. Für ihn sei aber auch nachvollziehbar, dass die Wasserversorger angeschrieben wurden. Er bittet die Verwaltung, die Kommunen zu informieren, dass diese auch noch für 2018 Mittel hierfür einstellen können.

 

Kreisbrandmeister Fischer teilt mit, dass nach seinen Ermittlungen die Kommunen nach den Katalogpreisen für die erforderlichen ca. 170 Sammelstücke und ca. 180 Standrohre rund 200.000 € aufzuwenden haben. Bei einer Sammelbeschaffung sei hier mit Nachlässen zu rechnen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen