Sitzung: 07.11.2017 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2017/198
Beratungsgang:
KTA Linderkamp stellt fest, dass die vorgelegten Unterlagen eine
hervorragende Vorbereitung darstellten.
KOAR Dachs erläutert anhand einer Präsentation den 1. Entwurf
des Haushalts 2018. Die Haushaltssatzung sehe einen Überschuss in Höhe von
3,3 Mio. Euro vor. Kredite müssten in Höhe von
13,3 Mio. Euro aufgenommen werden. Verpflichtungsermächtigungen würden
in Höhe von 21,4 Mio. Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der
Liquiditätskredite sei auf 35 Mio. Euro festgesetzt. Die Umlagesätze für die
Kreisumlage würden auf 53% von der Steuerkraft und 47% von 90% der Schlüsselzuweisung
festgesetzt. Die Erträge beliefen sich auf 232,5 Mio. Euro. Die Aufwendungen
beliefen sich auf 229,3 Mio. Euro.
KVOR Rötschke erläutert die Personalkostensteigerung. Das Volumen
beliefe sich auf 2,4 Mio. Euro. Hierbei seien die Steigerungen
aufgrund der Tarif- und Besoldungserhöhung, die Versorgungsaufwendungen, die Höhergruppierungen,
die Stellenbesetzung gemäß Stellenplan und die Leistungsorientierte Bezahlung
eingerechnet.
KTA Linderkamp stellt fest, dass nur die Leistungsorientierte
Bezahlung beeinflussbar wäre.
KOAR Dachs stellt die weiteren Ergebnisse dar. Die
Produktbereiche Soziales (FB 31) und Jugend (FB 36) hätten einen
Zuschussbedarf von 58,9% an dem
Gesamtzuschussbedarf. Investitionen würden in 2018 u.a. im Bereich Liegenschaften,
Regionalentwicklung (Breitbandausbau) und in der allgemeinen Finanzwirtschaft
(Kreisschulbaukasse, Krankenhausumlage) getätigt. Verpflichtungsermächtigungen
seien entsprechend der mittelfristigen Investitionsplanung eingeplant. Die
Kreisumlage sei anhand der aktuell bekannten Zahlen ermittelt. Jedoch fehlten
wesentliche Werte, die vorläufige Berechnung vom Landesamt für Statistik
Niedersachsen (LSN) zu den Schlüsselzahlungen sei für Ende November
angekündigt. Als Risiken würden der erhebliche Investitionsbedarf und deren
Folgekosten gesehen.
Der Abbau der Fehlbeträge in Höhe von insgesamt 11,4 Mio. Euro müsse in
den Folgejahren erfolgen. Die Summe der investiven Verschuldung wüchse bis 2021
auf 99,3 Mio. Euro.
KTA Hille weist darauf hin, dass in den zuständigen
Fachausschüssen für die Fachbereiche 31 und 36 nach Einsparpotential geschaut
werden solle, bevor über Kleinbeträge gesprochen würde.
KTA Leseberg stellt fest, dass man dem Schreiben des Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund Beachtung schenken solle. Im Bereich der
Kindertagesstätten sei eine dramatische Entwicklung festzustellen.
KTA Bergmann-Kramer weist darauf hin, dass in dem Bereichen Jugend und
Soziales überwiegend Transferleistungen erbracht würden und somit gesetzliche
Leistungen. Die investive Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis liege 2021 doppelt
so hoch wie in anderen Landkreisen. Hier müsse betrachtet werden, ob der
Landkreis sich das alles leisten könne.
KTA Schnitzler gibt zu bedenken, dass das Ministerium des Inneren
und Sport bereits in der Genehmigung zum Haushalt 2017 auf die hohe
Verschuldung hingewiesen habe.
KTA Kuhlmann ist der Ansicht, dass bei der Pro-Kopf-Verschuldung
zwischen schlechten und guten Schulden unterschieden werden müsse. Die aktuelle
Situation sei mit der Vergangenheit (hohe Liquiditätskredite) nicht
vergleichbar.
KVOR Rötschke erläutert, dass die Verwaltung die Politik bei der
Entscheidungsfindung mitnehmen möchte. Die zu sanierenden Gebäude stammen alle
aus den 50-ziger oder 60-ziger Jahren. Bis Sommer 2018 solle eine Priorisierung
der anstehenden Maßnahmen erfolgen und eine Schuldenobergrenze festgelegt
werden. Aktuell bestehe die Chance festzulegen, was in den nächsten 10 Jahren
machbar sei. Der Aufwand für Abschreibungen und Zinslast müsse zur mittel- mit
langfristigen Investitionsplanung leistbar bleiben.
Auf Rückfrage von KTA Meyer
antwortet KOAR Dachs, dass die Werte der Pro-Kopf-Verschuldung der
niedersächsischen Landkreise nur bis 2015 vorliegen. Zwischen 2012 und 2015 sei
die durchschnittliche Verschuldung nur leicht gestiegen.