Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Linderkamp stellt fest, dass die vorgelegten Unterlagen eine hervorragende Vorbereitung darstellten.

 

KOAR Dachs erläutert anhand einer Präsentation den 1. Entwurf des Haushalts 2018. Die Haushaltssatzung sehe einen Überschuss in Höhe von 3,3 Mio. Euro vor. Kredite müssten in Höhe von 13,3 Mio. Euro aufgenommen werden. Verpflichtungsermächtigungen würden in Höhe von 21,4 Mio. Euro veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite sei auf 35 Mio. Euro festgesetzt. Die Umlagesätze für die Kreisumlage würden auf 53% von der Steuerkraft und 47% von 90% der Schlüsselzuweisung festgesetzt. Die Erträge beliefen sich auf 232,5 Mio. Euro. Die Aufwendungen beliefen sich auf 229,3 Mio. Euro.

 

KVOR Rötschke erläutert die Personalkostensteigerung. Das Volumen beliefe sich auf 2,4 Mio. Euro. Hierbei seien die Steigerungen aufgrund der Tarif- und Besoldungserhöhung, die Versorgungsaufwendungen, die Höhergruppierungen, die Stellenbesetzung gemäß Stellenplan und die Leistungsorientierte Bezahlung eingerechnet.

 

KTA Linderkamp stellt fest, dass nur die Leistungsorientierte Bezahlung beeinflussbar wäre.

 

KOAR Dachs stellt die weiteren Ergebnisse dar. Die Produktbereiche Soziales (FB 31) und Jugend (FB 36) hätten einen Zuschussbedarf von 58,9% an dem
Gesamtzuschussbedarf. Investitionen würden in 2018 u.a. im Bereich Liegenschaften, Regionalentwicklung (Breitbandausbau) und in der allgemeinen Finanzwirtschaft (Kreisschulbaukasse, Krankenhausumlage) getätigt. Verpflichtungsermächtigungen seien entsprechend der mittelfristigen Investitionsplanung eingeplant. Die Kreisumlage sei anhand der aktuell bekannten Zahlen ermittelt. Jedoch fehlten wesentliche Werte, die vorläufige Berechnung vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zu den Schlüsselzahlungen sei für Ende November angekündigt. Als Risiken würden der erhebliche Investitionsbedarf und deren Folgekosten gesehen.
Der Abbau der Fehlbeträge in Höhe von insgesamt 11,4 Mio. Euro müsse in den Folgejahren erfolgen. Die Summe der investiven Verschuldung wüchse bis 2021 auf 99,3 Mio. Euro.

 

KTA Hille weist darauf hin, dass in den zuständigen Fachausschüssen für die Fachbereiche 31 und 36 nach Einsparpotential geschaut werden solle, bevor über Kleinbeträge gesprochen würde.

 

KTA Leseberg stellt fest, dass man dem Schreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund Beachtung schenken solle. Im Bereich der Kindertagesstätten sei eine dramatische Entwicklung festzustellen.

 

KTA Bergmann-Kramer weist darauf hin, dass in dem Bereichen Jugend und Soziales überwiegend Transferleistungen erbracht würden und somit gesetzliche Leistungen. Die investive Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis liege 2021 doppelt so hoch wie in anderen Landkreisen. Hier müsse betrachtet werden, ob der Landkreis sich das alles leisten könne.

 

KTA Schnitzler gibt zu bedenken, dass das Ministerium des Inneren und Sport bereits in der Genehmigung zum Haushalt 2017 auf die hohe Verschuldung hingewiesen habe.

 

KTA Kuhlmann ist der Ansicht, dass bei der Pro-Kopf-Verschuldung zwischen schlechten und guten Schulden unterschieden werden müsse. Die aktuelle Situation sei mit der Vergangenheit (hohe Liquiditätskredite) nicht vergleichbar.

 

KVOR Rötschke erläutert, dass die Verwaltung die Politik bei der Entscheidungsfindung mitnehmen möchte. Die zu sanierenden Gebäude stammen alle aus den 50-ziger oder 60-ziger Jahren. Bis Sommer 2018 solle eine Priorisierung der anstehenden Maßnahmen erfolgen und eine Schuldenobergrenze festgelegt werden. Aktuell bestehe die Chance festzulegen, was in den nächsten 10 Jahren machbar sei. Der Aufwand für Abschreibungen und Zinslast müsse zur mittel- mit langfristigen Investitionsplanung leistbar bleiben.

 

Auf Rückfrage von KTA Meyer antwortet KOAR Dachs, dass die Werte der Pro-Kopf-Verschuldung der niedersächsischen Landkreise nur bis 2015 vorliegen. Zwischen 2012 und 2015 sei die durchschnittliche Verschuldung nur leicht gestiegen.