Sitzung: 07.11.2017 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/207
Der Landkreis Nienburg/Weser
gewährt seinen Beamtinnen und Beamten ab dem Jahr 2018 eine leistungsorientiere
Bezahlung gemäß § 53 NBesG und stellt hierfür Mittel im Haushalt bereit. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Dienstvereinbarung mit dem
Personalrat abzuschließen.
Beratungsgang:
KOAR Podehl stellt dar, dass für die Beamtinnen und Beamten der
Besoldungsgruppe A ebenfalls eine Leistungsorientierte Bezahlung gezahlt werden
solle. Für die Beschäftigten erfolge dieses bereits nach einer Dienstvereinbarung.
Eine entsprechende Dienstvereinbarung müsse für den Personenkreis der Beamtinnen
und Beamten abgeschlossen werden. Die Kosten für 2018 würden sich auf ca.
100.000 Euro belaufen.
KTA Linderkamp ergänzt, dass aufgrund der Änderung im Beamtengesetz
zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können. Die Dienstvereinbarung für die
Beschäftigte sei der Fraktion nicht zugänglich gewesen.
KVOR Rötschke erläutert den Inhalt der Dienstvereinbarung. Dort
würde beschrieben, wer berechtigt sei, wie das Verfahren abliefe und wie sich
der Auszahlungsbetrag berechne.
KTA Bergmann-Kramer fragt nach den jährlichen Kosten und der Beteiligung
der Mitarbeitenden.
KOAR Podehl berichtet, dass aktuell ca. 90 % der Beschäftigten an
der Leistungsorientierten Bezahlung teilnehmen würden. Die Zielvereinbarung
finde zwischen der Führungskraft und den Mitarbeitenden statt. Die Ziele sollten
entsprechend der Dienstvereinbarung festgelegt werden, hierbei sei auf die
Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden abzustellen.
KTA Bergmann-Kramer möchte wissen, ob die Ziele für die Mitarbeitenden anspruchsvoll
seien und ob diese nachvollzogen würden.
KOAR Podehl stellt fest, dass die Ziele einen Ansporn für die
Mitarbeitenden darstellen würden. Die Zielerreichung werde jeweils zum Ablauf
der Vereinbarung dokumentiert.
KTA Leseberg erklärt, dass die Leistungsorientierte Bezahlung ein
modernes Führungsmittel darstelle. Wenn es für Beschäftigte gezahlt würde,
sollte es für Beamtinnen und Beamte auch gezahlt werden.
KVOR Rötschke erläutert, dass 24% des Entgelts des Monats September
die Höhe des Auszahlungsbetrags bestimmen würden.
Auf Nachfrage von KTA Kopp
erklärt KVOR Rötschke, dass der gesamte Betrag ausgezahlt werde.
KOAR Podehl ergänzt, dass unabhängig von der Arbeitszeit und der
Entgeltgruppe ein Sockelbetrag an Mitarbeitende gezahlt würde, die mindestens
50% der jeweiligen Zielerreichung erfüllt hätten. Dieses wäre in
Nachverhandlungen zwischen Personalrat und Verwaltung vereinbart worden.
KTA Linderkamp erkundigt sich, ob die/der Vorgesetzte die Themen
erarbeiten müsse.
KOAR Podehl entgegnet, dass Mitarbeitende häufig mit Themen kämen,
die sie als Ziel vereinbaren möchten.
KTA Linderkamp unterstreicht, dass durch die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit
und Gleichbehandlung gefördert würden.