Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Landkreis Nienburg/Weser gewährt seinen Beamtinnen und Beamten ab dem Jahr 2018 eine leistungsorientiere Bezahlung gemäß § 53 NBesG und stellt hierfür Mittel im Haushalt bereit. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abzuschließen.


Beratungsgang:

 

KOAR Podehl stellt dar, dass für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A ebenfalls eine Leistungsorientierte Bezahlung gezahlt werden solle. Für die Beschäftigten erfolge dieses bereits nach einer Dienstvereinbarung. Eine entsprechende Dienstvereinbarung müsse für den Personenkreis der Beamtinnen und Beamten abgeschlossen werden. Die Kosten für 2018 würden sich auf ca. 100.000 Euro belaufen.

 

KTA Linderkamp ergänzt, dass aufgrund der Änderung im Beamtengesetz zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können. Die Dienstvereinbarung für die Beschäftigte sei der Fraktion nicht zugänglich gewesen.

 

KVOR Rötschke erläutert den Inhalt der Dienstvereinbarung. Dort würde beschrieben, wer berechtigt sei, wie das Verfahren abliefe und wie sich der Auszahlungsbetrag berechne.

 

KTA Bergmann-Kramer fragt nach den jährlichen Kosten und der Beteiligung der Mitarbeitenden.

 

KOAR Podehl berichtet, dass aktuell ca. 90 % der Beschäftigten an der Leistungsorientierten Bezahlung teilnehmen würden. Die Zielvereinbarung finde zwischen der Führungskraft und den Mitarbeitenden statt. Die Ziele sollten entsprechend der Dienstvereinbarung festgelegt werden, hierbei sei auf die Leistungsfähigkeit des Mitarbeitenden abzustellen.

 

KTA Bergmann-Kramer möchte wissen, ob die Ziele für die Mitarbeitenden anspruchsvoll seien und ob diese nachvollzogen würden.

 

KOAR Podehl stellt fest, dass die Ziele einen Ansporn für die Mitarbeitenden darstellen würden. Die Zielerreichung werde jeweils zum Ablauf der Vereinbarung dokumentiert.

 

KTA Leseberg erklärt, dass die Leistungsorientierte Bezahlung ein modernes Führungsmittel darstelle. Wenn es für Beschäftigte gezahlt würde, sollte es für Beamtinnen und Beamte auch gezahlt werden.

 

KVOR Rötschke erläutert, dass 24% des Entgelts des Monats September die Höhe des Auszahlungsbetrags bestimmen würden.

 

Auf Nachfrage von KTA Kopp erklärt KVOR Rötschke, dass der gesamte Betrag ausgezahlt werde.

 

KOAR Podehl ergänzt, dass unabhängig von der Arbeitszeit und der Entgeltgruppe ein Sockelbetrag an Mitarbeitende gezahlt würde, die mindestens 50% der jeweiligen Zielerreichung erfüllt hätten. Dieses wäre in Nachverhandlungen zwischen Personalrat und Verwaltung vereinbart worden.

 

KTA Linderkamp erkundigt sich, ob die/der Vorgesetzte die Themen erarbeiten müsse.

KOAR Podehl entgegnet, dass Mitarbeitende häufig mit Themen kämen, die sie als Ziel vereinbaren möchten.

 

KTA Linderkamp unterstreicht, dass durch die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit und Gleichbehandlung gefördert würden.