Sitzung: 16.11.2017 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/202
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 2403
Bezuschussung eines zweijährigen Pilotprojektes zur
Einführung eines Car -Sharing-Modells im Landkreis
Nienburg/Weser zur Erweiterung des ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen
von maximal 87.100 €.
Maßnahme 2404
Durchführung von Sonderfahrten in den Jahren 2017
bis 2019 im Linienbündel 2 mit einem Kostenrahmen von 20.000 €.
Maßnahme 2405
Bezuschussung eines dreijährigen Pilotprojektes zur Einführung eines Car - Sharing-Angebots bei der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) zur Erweiterung des ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen von maximal 7.308 €.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Arndt erläutert die Vorlage.
KTA Hille sagt, dass er die Idee für gut hält, stellt sich aber
gleichzeitig die Frage, ob der Teilnehmerkreis der Zeitkarteninhaber groß genug
ist, um dieses Angebot zu nutzen.
KTA Kurowski stellt klar, dass dieses Angebot nicht nur von
Zeitkarteninhabern sondern von jedermann genutzt werden kann.
KTA Weißenborn fragt, ob das Elektro-Fahrzeug bei der Samtgemeinde
Grafschaft Hoya nur genutzt werden kann, wenn die Samtgemeinde es nicht selbst
benötigt.
Dipl.-Geogr. Arndt teilt mit, dass das Fahrzeug tagsüber von der
Samtgemeinde als Dienstfahrzeug genutzt wird, in den Abendstunden und an den
Wochenenden aber zur Verfügung steht.
KTA Leseberg merkt an, dass es wichtig ist, nach einem Jahr Bilanz
zu ziehen, wer (Samtgemeinde/Interessenten) wieviel in Anspruch genommen hat.
KR Hoffmann teilt mit, dass das Projekt auf 2 Jahre ausgelegt ist
und anschließend eine Evaluation stattfinden wird.
Herr Brüning begrüßt die Beteiligung des Landkreises am Car-Sharing
Projekt. Er hält eine Evaluation nach einem Jahr als zu knapp bemessen. Er
hofft, dass die Menschen dieses Angebot annehmen.
Herr Schäfer teilt mit, dass er das Projekt grundsätzlich für gut
hält, sieht allerdings eine Benachteiligung der Behinderten.
Dipl.-Geogr. Arndt ergänzt, dass ein Fahrzeug barrierefrei ist. Ferner
ist es möglich, das behinderte Menschen einen vergünstigten Tarif nutzen
können.
Beratungsergebnis:
Einstimmig