Sitzung: 15.11.2017 Ausschuss für Kreisstraßen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2017/217
Der
Umsetzung der Variante I wird zugestimmt.
Beratungsgang:
FDL Witt trägt vor, dass die K 10 in einem ersten Abschnitt
zunächst in der OD Rehburg ausgebaut worden sei, derzeit werde als zweiter
Abschnitt die freie Strecke zwischen Rehburg und Winzlar ausgebaut und als
dritter Abschnitt sei in den Jahren 2019/2020 die OD Winzlar vorgesehen.
Unter der Voraussetzung einer
Förderung mit Zuwendungsmitteln des Landes solle im dritten Abschnitt die
Fahrbahn in der Ortslage Winzlar auf einer Gesamtlänge von rd. 1,4 km auf
vorhandener Fahrbahnbreite einschließlich der vorhandenen Rinnen im Tiefeinbau
ausgebaut werden.
Die für das
Mehrjahresprogramm (MJP) im Jahr 2016 angemeldete und im Dezember 2016 in das
MJP aufgenommene Variante I würde den Fahrbahnausbau auf vorhandener Breite von
6,50 m beinhalten, wobei die Nebenanlagen beidseitig unverändert erhalten
bleiben sollten. Auf der Fahrbahnostseite sei die Herstellung eines
1,50 m breiten
Schutzstreifens für Radfahrer vorgesehen.
Von Nachteil für den
Kfz-Verkehr sei bei dieser Variante, dass der Radfahrer im Begegnungsverkehr
unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht überholt werden könne. Diese
Variante würde jedoch, auch unter Berücksichtigung des v. g. Aspektes, den
Förderrichtlinien entsprechen.
Die Variante II beinhalte den
Fahrbahnausbau und eine Verbreiterung der Fahrbahn einschließlich der Rinnen
auf 7,00 m, die Anlage von beidseitigen Schutzstreifen (je 1,25 m) und den
Rückbau des kombinierten Geh-/Radweges an der Westseite zu einem 1,50 m breiten
Gehweg sowie den Erhalt der Nebenanlage auf der Ostseite.
Die Variante II sei erarbeitet
worden, um dem Wunsch der Stadt Rehburg-Loccum Rechnung tragen zu können, dass –
wie auch in der OD Rehburg – ein beidseitiger Schutzstreifen angelegt werden könnte.
Die Entscheidung über die Zuwendungsfähigkeit für diese Variante durch den
Zuwendungsgeber würde aber noch ausstehen.
Bei Variante II müsse die
Stadt Rehburg-Loccum unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit die Mehrkosten
in Höhe von rd. 495.000 € tragen. Dieser Anteil sei im bisherigen
Schriftverkehr mit der Stadt Rehburg-Loccum falsch mit 330.000 € beziffert
worden. Die Stadt Rehburg-Loccum habe signalisiert, dass die Angelegenheit in
den örtlichen Gremien beraten werden müsste und eine Entscheidung erst im Februar/März
2018 getroffen werden könnte.
Die Varianten sollten heute vorgestellt
werden und entsprechend dem Beschlussvorschlag sollte unter der Voraussetzung,
dass die Mehrkosten von der Stadt übernommen würden und dass eine Anerkennung
der Zuwendungsfähigkeit erfolge, in der heutigen Sitzung der geänderten
Variante zugestimmt werden. Ansonsten sollte die Variante I beibehalten werden.
Aufgrund der Tatsache, dass
die Förderfähigkeit bei Variante I gesicherter sei, würde die Verwaltung den Bau
der Variante I empfehlen.
KTA Hille würde sich für Variante I entscheiden, zumal diese
Variante wirtschaftlicher wäre, da weniger Flächen zu unterhalten seien. Eine
„Verkehrsberuhigung“ durch die notwendige Rücksichtnahme auf die Radfahrer auf
dem Schutzstreifen sei ebenfalls zu begrüßen.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister erklärt, dass die
Variante I bis Oktober 2018 baureif sei für eine Ausführung in 2019. Bei
Variante II müsste die planungsrechtliche Absicherung bzw. ein Verzicht auf
Planfeststellung durchgeführt werden, die einen Bau frühestens in 2020
ermöglichen würde.
KTA Heineking hält es für gut, die Stadt Rehburg-Loccum zu
beteiligen, würde sich aber wegen der aufgezeigten Verzögerungen für die
Variante I aussprechen.
KTA Linderkamp bemerkt, dass erfahrungsgemäß eine Förderung nur
erfolgen würde, wenn die technischen Vorgaben erfüllt seien und fragt, ob diese
Voraussetzungen bei Variante II nicht vorliegen würden.
Kreisstraßenmanager
Sangmeister entgegnet, dass nur der
Fahrbahnausbau nach Variante I zum MJP angemeldet worden wäre. Diese Variante
würde hier aufgrund der Verkehrsmenge auch zugelassen sein. Es seien bisher
keine Unfälle mit Radfahren bekannt geworden. Sollte Variante II zur Ausführung
gelangen, könne nach Entscheidung durch die Gremien der Stadt Rehburg-Loccum
erst ab März/April 2018 mit den Planungen begonnen werden, eine Ausführung in
2019/2020 sei dann nicht möglich.
KTA Linderkamp spricht sich dafür aus, dass man bei Gefährdung der
Erlangung einer Förderung dem Vorschlag der Verwaltung folgen sollte, der gut
und überzeugend wäre. Hinzu käme, dass nicht sicher sei, ob Rehburg-Loccum
aufgrund der Haushaltslage den erforderlichen Kostenanteil für Variante II
tragen könnte.
KTA Kopp schlägt vor, dass man der Stadt Rehburg-Loccum Gelegenheit
zur Entscheidung bis zum 31.12.2017 geben könnte.
KTA Hille empfiehlt, die Ausführung der Variante I zu
beschließen.
Vorsitzender KTA Hustedt lässt über folgenden geänderten Beschluss abstimmen:
„Der Umsetzung der Variante I wird zugestimmt.“