Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Umsetzung der Variante I wird zugestimmt.


Beratungsgang:

 

FDL Witt trägt vor, dass die K 10 in einem ersten Abschnitt zunächst in der OD Rehburg ausgebaut worden sei, derzeit werde als zweiter Abschnitt die freie Strecke zwischen Rehburg und Winzlar ausgebaut und als dritter Abschnitt sei in den Jahren 2019/2020 die OD Winzlar vorgesehen.

 

Unter der Voraussetzung einer Förderung mit Zuwendungsmitteln des Landes solle im dritten Abschnitt die Fahrbahn in der Ortslage Winzlar auf einer Gesamtlänge von rd. 1,4 km auf vorhandener Fahrbahnbreite einschließlich der vorhandenen Rinnen im Tiefeinbau ausgebaut werden.

 

Die für das Mehrjahresprogramm (MJP) im Jahr 2016 angemeldete und im Dezember 2016 in das MJP aufgenommene Variante I würde den Fahrbahnausbau auf vorhandener Breite von 6,50 m beinhalten, wobei die Nebenanlagen beidseitig unverändert erhalten bleiben sollten. Auf der Fahrbahnostseite sei die Herstellung eines

1,50 m breiten Schutzstreifens für Radfahrer vorgesehen.

 

Von Nachteil für den Kfz-Verkehr sei bei dieser Variante, dass der Radfahrer im Begegnungsverkehr unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht überholt werden könne. Diese Variante würde jedoch, auch unter Berücksichtigung des v. g. Aspektes, den Förderrichtlinien entsprechen.

 

Die Variante II beinhalte den Fahrbahnausbau und eine Verbreiterung der Fahrbahn einschließlich der Rinnen auf 7,00 m, die Anlage von beidseitigen Schutzstreifen (je 1,25 m) und den Rückbau des kombinierten Geh-/Radweges an der Westseite zu einem 1,50 m breiten Gehweg sowie den Erhalt der Nebenanlage auf der Ostseite.

 

Die Variante II sei erarbeitet worden, um dem Wunsch der Stadt Rehburg-Loccum Rechnung tragen zu können, dass – wie auch in der OD Rehburg – ein beidseitiger Schutzstreifen angelegt werden könnte. Die Entscheidung über die Zuwendungsfähigkeit für diese Variante durch den Zuwendungsgeber würde aber noch ausstehen.

 

Bei Variante II müsse die Stadt Rehburg-Loccum unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit die Mehrkosten in Höhe von rd. 495.000 € tragen. Dieser Anteil sei im bisherigen Schriftverkehr mit der Stadt Rehburg-Loccum falsch mit 330.000 € beziffert worden. Die Stadt Rehburg-Loccum habe signalisiert, dass die Angelegenheit in den örtlichen Gremien beraten werden müsste und eine Entscheidung erst im Februar/März 2018 getroffen werden könnte.

 

Die Varianten sollten heute vorgestellt werden und entsprechend dem Beschlussvorschlag sollte unter der Voraussetzung, dass die Mehrkosten von der Stadt übernommen würden und dass eine Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit erfolge, in der heutigen Sitzung der geänderten Variante zugestimmt werden. Ansonsten sollte die Variante I beibehalten werden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Förderfähigkeit bei Variante I gesicherter sei, würde die Verwaltung den Bau der Variante I empfehlen.

 

KTA Hille würde sich für Variante I entscheiden, zumal diese Variante wirtschaftlicher wäre, da weniger Flächen zu unterhalten seien. Eine „Verkehrsberuhigung“ durch die notwendige Rücksichtnahme auf die Radfahrer auf dem Schutzstreifen sei ebenfalls zu begrüßen.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister erklärt, dass die Variante I bis Oktober 2018 baureif sei für eine Ausführung in 2019. Bei Variante II müsste die planungsrechtliche Absicherung bzw. ein Verzicht auf Planfeststellung durchgeführt werden, die einen Bau frühestens in 2020 ermöglichen würde.

 

KTA Heineking hält es für gut, die Stadt Rehburg-Loccum zu beteiligen, würde sich aber wegen der aufgezeigten Verzögerungen für die Variante I aussprechen.

 

KTA Linderkamp bemerkt, dass erfahrungsgemäß eine Förderung nur erfolgen würde, wenn die technischen Vorgaben erfüllt seien und fragt, ob diese Voraussetzungen bei Variante II nicht vorliegen würden.

 

Kreisstraßenmanager Sangmeister entgegnet, dass nur der Fahrbahnausbau nach Variante I zum MJP angemeldet worden wäre. Diese Variante würde hier aufgrund der Verkehrsmenge auch zugelassen sein. Es seien bisher keine Unfälle mit Radfahren bekannt geworden. Sollte Variante II zur Ausführung gelangen, könne nach Entscheidung durch die Gremien der Stadt Rehburg-Loccum erst ab März/April 2018 mit den Planungen begonnen werden, eine Ausführung in 2019/2020 sei dann nicht möglich.

 

KTA Linderkamp spricht sich dafür aus, dass man bei Gefährdung der Erlangung einer Förderung dem Vorschlag der Verwaltung folgen sollte, der gut und überzeugend wäre. Hinzu käme, dass nicht sicher sei, ob Rehburg-Loccum aufgrund der Haushaltslage den erforderlichen Kostenanteil für Variante II tragen könnte.

 

KTA Kopp schlägt vor, dass man der Stadt Rehburg-Loccum Gelegenheit zur Entscheidung bis zum 31.12.2017 geben könnte.

 

KTA Hille empfiehlt, die Ausführung der Variante I zu beschließen.

 

Vorsitzender KTA Hustedt lässt über folgenden geänderten Beschluss abstimmen:

 

„Der Umsetzung der Variante I wird zugestimmt.“