Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr bietet dem Gremium angesichts der fortgeschrittenen Tagungszeit an, nur auf die wichtigsten Abweichungen ggü. dem Vorjahreshaushalt inhaltlich einzugehen und diese auch nur mit wenigen Sätzen zu erläutern.

 

Das Gremium erhebt keine Einwände.

 

Baudirektor Wehr erläutert zunächst, dass im Fachdienst 551 Umweltrecht und Kreisstraßen beim Produkt 55110 Bodenschutz und Altlasten der Ansatz für die Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie Gefährdungsabschätzungen (Produktkonto 427100) ggü. dem Ansatz 2017 von 180.000,- € auf 200.000,- € angehoben werde. Geplant sind u.a. die Fortführung des Programms zur Erfassung der im Landkreis Nienburg gemeldeten Bohrschlammgruben (140.000,- €), die Fortsetzung des Untersuchungsprogramms für erforderliche Sanierungen von Standorten aus dem Altlastenkataster (50.000,- €) sowie kleinere Untersuchungsmaßnahmen ohne finanzielle Erstattung (10.000,- €). Die entsprechenden Zuweisungen durch das Land (Kto. 314100) werden in Höhe von 147.000,- € geplant, so dass die Netto-Belastung des Haushalts lediglich bei 53.000,- € liegt.

 

Im Produkt 55130 Umweltrecht, Produktkonto 781800 werden die Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche, hier die Fortführung der Förderung von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung mit dem Ansatz 2018 i.H.v. 50.000,- € auf Grundlage der „Rahmenrichtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung (FGE) durch den Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2017 bis 2019" fortgeführt.

 

Im Fachdienst 552 Wasserwirtschaft, Produkt 55211 Gewässerbenutzungen und -schutz reduziert sich der Planwert 2018 für Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten und Verwaltungsgebühren (Produktkonto  331100) auf 50.000,- € ggü. 90.000,- € im Vorjahr. Im Jahr 2017 wurden größere Zulassungsverfahren durchgeführt. Dies wird im Jahr 2018 voraussichtlich nicht der Fall sein.

 

Im Fachdienst 554 Naturschutz ergeben sich im Produkt 55410 Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung Aufwendungen für Natur- und Landschaftspflege (Produktkonto 424100) i.H.v. 55.100,- € ggü. einem Ansatz in 2017 von 73.500,- €. Zunächst geplant waren Aufwendungen i.H.v. 137.100,- €. 82.000,- € davon konnten aber kurzfristig in den Gesamthaushalt zurückgegeben werden. Hintergrund ist ein durch das Land zu spät bewilligter Fördermittelantrag für einen Flächenankauf im NSG „Randbereiche Lichtenmoor“. Entsprechende Zuweisungen durch das Land in Höhe von 32.600,- € werden ertragsseitig eingeplant (Kto. 314100).

Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (Produktkonto 429100) wird mit 10.000,- € geplant.

Im Produktkonto 429101 werden die Aufwendungen für Erhaltungs- und Entwicklungsplanung für Natura 2000 – Gebiete gleichbleibend mit 110.000,- € geplant. Hier werden für die Erstellung von Managementplänen 90.000,- € und ein Drittmittelbeitrag zum Projekt „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ in der Diepholzer Moorniederung i.H.v. 20.000,- € berücksichtigt. Die entsprechenden Zuweisungen durch das Land (Kto. 314100 - 2019) werden mit 65.000,- € eingeplant.

 

 

 

 

Für das geplante NSG im Kernbereich Lichtenmoor (Kto. 429102) werden in 2018 Aufwendungen von insgesamt 240.000,- € eingeplant. Eigenleistungen im Gewässerausbau Flurbereinigung Lichtenmoor werden mit 40.000,- € berücksichtigt (in den Folgenjahren bis 2021 ebenfalls 40.000,- €/a) und der KliMo-Antrag mit 200.000,- €. Die entsprechenden Zuweisungen durch das Land werden nach Abrechnung zeitversetzt mit 150.000,- € auf dem Kto. 314100 in 2019 eingeplant.

 

Investitionen für den Erwerb von Grundstücken werden in 2018 gleichbleibend mit 25.000,- € geplant. Hieraus werden Ankäufe von Restflächen in Naturschutzgebieten (16.000,- €) und Flächenankäufe für den Gewässerausbau in der künftigen Flurbereinigung Lichtenmoor (9.000,- €; auch in den Folgenjahren bis 2021 9.000,- €/a) bestritten.



 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung.