Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen fasst zusammen, dass man aus Anlass der Anpassung und der angestrebten Erweiterung des NSG HA 176 um ein weiteres durch den Kiesabbau entstandenes Gebietsteil der Verpflichtung zur Sicherung nachkomme. Aktuelle Kartierungen belegten das Vorkommen von für das NSG maßgeblichen Gast- und Brutvogelarten sowie des Fischotters. Mit der Aufnahme des beruhigten Bereiches diene man dem Natur- und Artenschutz, sowie einem besseren Schutz für die durch den Kiesabbau entstandenen und hergerichteten Flächen.

 

Wertbestimmende Vogelarten sind die Schwarzkopfmöwe (aktuell nicht mehr im Gebiet vorkommend, daher aber aktive Maßnahmen zur Lebensraumwiederherstellung erforderlich), der Weißstorch und der Singschwan sowie wertbestimmende Zugvogelarten, wie der Kormoran und der Gänsesäger.

Als spezielle Erhaltungsziele sind weiter die Erhaltung störungsarmer Brut-, Ruhe-, und Nahrungsflächen für Nordische Gänse und Schwäne sowie Enten, Säger, Taucher der Binnengewässer, Möwen und Seeschwalben und Limikolen des Wattenmeeres und weiterer Vogelarten wie z.B. Rohrweihe und Turteltaube zu sichern bzw. zu entwickeln.

Die natürlichen und naturnahen eutrophen Stillgewässer und deren begleitende Strukturen, wie strukturreiche Ufer, Verlandungsbereiche und Röhrichte oder Schwimmblatt- und Froschbiss-Gesellschaften, Relikte von Auwäldern, Gehölzstrukturen und Grünländer sind als Lebensraum für die Teichfledermaus und den Fischotter zu sichern und zu entwickeln.

 

In der Verordnung habe man die Freistellung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis auf der in der Verordnungskarte als „Acker“ gekennzeichneten Fläche vorgesehen.

Freigestellt sei zudem die ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung außerhalb der in der Verordnungskarte als für die fischereiliche Nutzung gesperrt dargestellten Bereiche. Ausgenommen sei die Ausübung der Angelnutzung innerhalb des in der Verordnungskarte gekennzeichneten Bereiches für die Berufsfischerei und das Betreten des Weserufers zur Ausübung der Angelnutzung in den in der Karte mit „b-c“ gekennzeichneten Bereichen. Die Nutzung von Reusen sei nur erlaubt, wenn diese mit Otterschutzgittern (mit Öffnungsweiten bis 8 x 8 cm) ausgestattet sind oder sie dem Fischotter eine naturschutzfachlich anerkannte gute Möglichkeit zur unversehrten Flucht bieten.

Freigestellt sei weiter die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd, soweit sie sich auf das Recht zum Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen sowie zur Aneignung von Wild, auf die Hege, den Jagdschutz sowie die Fütterung in Notzeiten gem. § 32 Abs. 1 NJagdG beziehe.

Der ordnungsgemäße Bodenabbau werde aufgrund bestehender Abbaugenehmigungen (einschließlich der Benutzung der dazu notwendigen Anlagen und Betriebsstätten) und den damit verbundenen Rekultivierungsmaßnahmen freigestellt. Soweit die Betriebsstätten für den fortschreitenden Bodenabbau erforderlich sind, ist auch deren Weiternutzung freigestellt.

 

 

 

 

 

 

Seitens der Verwaltung wurden vorab bereits Informations- und Abstimmungsgespräche mit der Firma Renne, dem Eigentümer der Domäne, der ÖSSM, den Jagdausübungsberechtigten (inkl. dem FD 172), dem Kreisjägermeister und dem 1. Vorsitzenden der Jägerschaft im Landkreis Nienburg, dem NABU und dem BUND, dem Angler-Verein Nienburg e.V. und dem Berufsfischer geführt. Die sich aus den Terminen ergebenen Anregungen und Bedenken fanden größtenteils Einzug in den VO-Entwurf. Die Eigentümer, Nutzungsberechtigten und Interessenvertreter wurden über die Ausweisung und den VO-Entwurf informiert.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen betont den erbrachten Nachweis des Fischottervorkommens in der Domäne Stolzenau/Leese. Im Bereich der „Einspülfläche“ wurden Kot und Trittsiegel durch 2 Mitglieder des NABU Nienburg, unabhängig voneinander, festgestellt. Einen aktuellen Nachweis (Kot) gab es auch durch Herrn Dr. Markus Richter (NABU Nds.) am 07.11.17 im Bereich der geplanten NSG Erweiterung.

 

Bedenken des Berufsfischers gegenüber den zum Schutz des Fischotters nötigen Maßnahmen in Bezug auf die Reusenfischerei wurden dahingehend geäußert, als dass die berufliche Reusenfischerei den Schutzzielen nicht entgegenstünde.

Das „Gefahrenszenario“ für den Fischotter werde überbewertet. Abschließende Versuche im Fischotterzentrum hätten alternative Ausstiegsvarianten für Fischotter, allerdings zu erheblichem finanziellen Mehraufwand, bestätigt. Trotz des Mehraufwands erklärte sich der Berufsfischer damit einverstanden.

 

KTA Höper berichtet als Vertreter von KTA Engelking darüber, dass dieser von verschiedenen Landwirten hinsichtlich der durch Gänse auf den im September/Oktober frisch eingesäten Flächen hervorgerufenen Fressschäden mit der Bitte angesprochen wurde, nach Hilfestellung für die Landwirte zu ersuchen. Weder Schussapparate noch Vogelscheuchen hätten Ernteeinbußen von rd. 75% vermeiden können. In der Folge wechselten viele Landwirte die Fruchtfolge hin zu Mais.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen räumt ein, dass diese Problematik bekannt sei und verweist auf die seit rd. 10 Jahren angewandte Rahmenvereinbarung, die auch finanzielle Entschädigungen für Fressschäden berücksichtige. Das finanzielle Budget reiche sicher nicht für eine 100%ige Entschädigung, verfüge aber über ein Jahresvolumen von rd. 20.000 €.

Ggf. könne man zudem auf dem Wege einer Untersaat auf „Lockflächen“ eine entschärfende Situation schaffen.

 

Der Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke teilt mit, dass bereits festgestellt werden konnte, dass Gänse zunehmend nicht mehr zum Sommer hin in die traditionellen Brutgebiete in Skandinavien und Russland abwanderten. Die Zeiträume der erheblichen Fressschäden würden sich daher künftig vermutlich nicht mehr auf die Monate September und Oktober beschränken lassen.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Eickhoff weist angesichts der sich zunehmend ausbreitenden Ruhezonen und Inselflächen rund um die Kiesabbaustätten auf die Notwendigkeit hin, dass sich die Landespolitik mit Neuregulierungen u.a. zum Jagdrecht auseinandersetzen müsste. Die Kiesabbaufirmen verwiesen auf die auflagenrechtliche Verpflichtung zur Kompensation.

 

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen bestätigt, dass man sich mit dem Thema auseinander setze. So habe man mit der Verwendung von Hackschnitzeln und mit Zwischensaaten in der Übergangszeit von Mais zu Sommergetreide erste Erfolge erzielen können. Lösungsansätze müssten aber individuell erarbeitet werden. Ein Eingreifen in die rechtlichen Genehmigungsverfahren der Kiesabbauunternehmen sei dagegen eher schwierig.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Rösler teilt mit, dass aus der Beschreibung der für das Schutzgebiet maßgebenden Vogelarten der „Goldregenpfeifer“ zu entfernen sei. Mit aufzunehmen sei aber der „Eisvogel“, der im Schutzgebiet nun wieder angetroffen werden konnte.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen.