Sitzung: 28.11.2017 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/238
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen fasst zusammen, dass man aus
Anlass der Anpassung und der angestrebten Erweiterung des NSG HA 176 um ein
weiteres durch den Kiesabbau entstandenes Gebietsteil der Verpflichtung zur Sicherung nachkomme. Aktuelle
Kartierungen belegten das Vorkommen von für das NSG maßgeblichen Gast- und
Brutvogelarten sowie des Fischotters. Mit der Aufnahme des beruhigten Bereiches
diene man dem Natur- und Artenschutz, sowie einem besseren Schutz für die durch
den Kiesabbau entstandenen und hergerichteten Flächen.
Wertbestimmende
Vogelarten sind die Schwarzkopfmöwe (aktuell nicht mehr im Gebiet vorkommend,
daher aber aktive Maßnahmen zur Lebensraumwiederherstellung erforderlich), der
Weißstorch und der Singschwan sowie wertbestimmende Zugvogelarten, wie der Kormoran
und der Gänsesäger.
Als
spezielle Erhaltungsziele sind weiter die Erhaltung störungsarmer Brut-, Ruhe-,
und Nahrungsflächen für Nordische Gänse und Schwäne sowie Enten, Säger, Taucher
der Binnengewässer, Möwen und Seeschwalben und Limikolen des Wattenmeeres und
weiterer Vogelarten wie z.B. Rohrweihe und Turteltaube zu sichern bzw. zu entwickeln.
Die
natürlichen und naturnahen eutrophen Stillgewässer und deren begleitende
Strukturen, wie strukturreiche Ufer, Verlandungsbereiche und Röhrichte oder
Schwimmblatt- und Froschbiss-Gesellschaften, Relikte von Auwäldern, Gehölzstrukturen
und Grünländer sind als Lebensraum für die Teichfledermaus und den Fischotter
zu sichern und zu entwickeln.
In
der Verordnung habe man die Freistellung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis auf der in der Verordnungskarte als
„Acker“ gekennzeichneten Fläche vorgesehen.
Freigestellt
sei zudem die ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung außerhalb der in der
Verordnungskarte als für die fischereiliche Nutzung gesperrt dargestellten Bereiche.
Ausgenommen sei die Ausübung der Angelnutzung innerhalb des in der Verordnungskarte
gekennzeichneten Bereiches für die Berufsfischerei und das Betreten des
Weserufers zur Ausübung der Angelnutzung in den in der Karte mit „b-c“ gekennzeichneten
Bereichen. Die Nutzung von Reusen sei nur erlaubt, wenn diese mit
Otterschutzgittern (mit Öffnungsweiten bis 8 x 8 cm) ausgestattet sind oder sie
dem Fischotter eine naturschutzfachlich anerkannte gute Möglichkeit zur
unversehrten Flucht bieten.
Freigestellt
sei weiter die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd, soweit sie sich auf das Recht
zum Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen sowie zur Aneignung von Wild,
auf die Hege, den Jagdschutz sowie die Fütterung in Notzeiten gem. § 32 Abs. 1
NJagdG beziehe.
Der
ordnungsgemäße Bodenabbau werde aufgrund bestehender Abbaugenehmigungen (einschließlich
der Benutzung der dazu notwendigen Anlagen und Betriebsstätten) und den damit
verbundenen Rekultivierungsmaßnahmen freigestellt. Soweit die Betriebsstätten
für den fortschreitenden Bodenabbau erforderlich sind, ist auch deren Weiternutzung
freigestellt.
Seitens
der Verwaltung wurden vorab bereits Informations- und Abstimmungsgespräche mit
der Firma Renne, dem Eigentümer der Domäne, der ÖSSM, den Jagdausübungsberechtigten
(inkl. dem FD 172), dem Kreisjägermeister und dem 1. Vorsitzenden der Jägerschaft
im Landkreis Nienburg, dem NABU und dem BUND, dem Angler-Verein Nienburg e.V.
und dem Berufsfischer geführt. Die sich aus den Terminen ergebenen Anregungen
und Bedenken fanden größtenteils Einzug in den VO-Entwurf. Die Eigentümer,
Nutzungsberechtigten und Interessenvertreter wurden über die Ausweisung und den
VO-Entwurf informiert.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen betont den erbrachten
Nachweis des Fischottervorkommens in der Domäne Stolzenau/Leese. Im Bereich der
„Einspülfläche“ wurden Kot und Trittsiegel durch 2 Mitglieder des NABU Nienburg,
unabhängig voneinander, festgestellt. Einen aktuellen Nachweis (Kot) gab es
auch durch Herrn Dr. Markus Richter (NABU Nds.) am 07.11.17 im Bereich der
geplanten NSG Erweiterung.
Bedenken
des Berufsfischers gegenüber den zum Schutz des Fischotters nötigen Maßnahmen
in Bezug auf die Reusenfischerei wurden dahingehend geäußert, als dass die berufliche
Reusenfischerei den Schutzzielen nicht entgegenstünde.
Das
„Gefahrenszenario“ für den Fischotter werde überbewertet. Abschließende Versuche
im Fischotterzentrum hätten alternative Ausstiegsvarianten für Fischotter, allerdings
zu erheblichem finanziellen Mehraufwand, bestätigt. Trotz des Mehraufwands
erklärte sich der Berufsfischer damit einverstanden.
KTA
Höper berichtet als Vertreter von KTA
Engelking darüber, dass dieser von verschiedenen Landwirten hinsichtlich der
durch Gänse auf den im September/Oktober frisch eingesäten Flächen
hervorgerufenen Fressschäden mit der Bitte angesprochen wurde, nach
Hilfestellung für die Landwirte zu ersuchen. Weder Schussapparate noch Vogelscheuchen
hätten Ernteeinbußen von rd. 75% vermeiden können. In der Folge wechselten
viele Landwirte die Fruchtfolge hin zu Mais.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen räumt ein, dass diese
Problematik bekannt sei und verweist auf die seit rd. 10 Jahren angewandte
Rahmenvereinbarung, die auch finanzielle Entschädigungen für Fressschäden
berücksichtige. Das finanzielle Budget reiche sicher nicht für eine 100%ige
Entschädigung, verfüge aber über ein Jahresvolumen von rd. 20.000 €.
Ggf.
könne man zudem auf dem Wege einer Untersaat auf „Lockflächen“ eine entschärfende
Situation schaffen.
Der
Vorsitzende stellv. Landrat Dr. Schmädeke teilt mit, dass bereits festgestellt
werden konnte, dass Gänse zunehmend nicht mehr zum Sommer hin in die
traditionellen Brutgebiete in Skandinavien und Russland abwanderten. Die
Zeiträume der erheblichen Fressschäden würden sich daher künftig vermutlich nicht
mehr auf die Monate September und Oktober beschränken lassen.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Eickhoff weist angesichts der sich
zunehmend ausbreitenden Ruhezonen und Inselflächen rund um die Kiesabbaustätten
auf die Notwendigkeit hin, dass sich die Landespolitik mit Neuregulierungen
u.a. zum Jagdrecht auseinandersetzen müsste. Die Kiesabbaufirmen verwiesen auf
die auflagenrechtliche Verpflichtung zur Kompensation.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen bestätigt, dass man sich mit
dem Thema auseinander setze. So habe man mit der Verwendung von Hackschnitzeln
und mit Zwischensaaten in der Übergangszeit von Mais zu Sommergetreide erste
Erfolge erzielen können. Lösungsansätze müssten aber individuell erarbeitet
werden. Ein Eingreifen in die rechtlichen Genehmigungsverfahren der Kiesabbauunternehmen
sei dagegen eher schwierig.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Rösler teilt mit, dass aus der
Beschreibung der für das Schutzgebiet maßgebenden Vogelarten der
„Goldregenpfeifer“ zu entfernen sei. Mit aufzunehmen sei aber der „Eisvogel“, der
im Schutzgebiet nun wieder angetroffen werden konnte.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
ohne Enthaltungen.