Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Prof. Dr. Rudolph führt aus, dass er einige Eltern aus dem Bereich Haßbergen und Rohrsen vertrete wegen der Kosten für die Schülerbeförderung zur Oberschule Hoya. Er hinterfragt, wie zufrieden die Politik mit der Entscheidung über die Schülerbeförderungssatzung seien, obwohl im Bereich der Gymnasien die Fahrtkosten nach Hoya übernommen werden würden, wenngleich die Gymnasien in Nienburg in der Entfernung ebenfalls näher sei. Er verweist darauf, dass seiner Meinung nach, wie im Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover, die OBS-Z eine andere Schulform sei als die OBS. Weiter stellt er die Frage, ob der Politik bewusst sei, dass für die Berechnung der Entfernung Haßbergen – Steimbke der Weg über Sonnenborstel zugrunde gelegt werde, obwohl die Busse tatsächlich über Nienburg fahren würden und diese Strecke somit weiter wäre als nach Hoya.

 

EKR Klein entgegnet, dass er etwas überrascht sei, hier ähnliche Fragen zu hören, wie in der letzten Sitzung des Kreistages und weist daraufhin, dass nach der Geschäftsordnung lediglich die Verwaltung antworten könne.

Die Politik habe erbeten, die Entscheidung Anfang 2018 zu evaluieren. Inhaltlich könne auf Grund der anhängigen Klagen keine konkretere Antwort erwartet werden. Jedoch sei die OBS-Z seiner Auffassung nach keine andere Schulform, wenn das zusätzliche Angebot der gymnasialen Kurse nicht nachgefragt werde. Dann biete die OBS-Z genau dasselbe wie die OBS an und sei gleichwertig. Zu den aufgeführten Entfernungen sei hinreichend Stellung genommen worden. Aus Sicht des Landkreises werde die geltende Rechtslage angewandt. Eine Änderung im laufenden Schuljahr halte er für wenig sinnvoll. Daher plädiere EKR Klein dafür, dass die Evaluation abgewartet werden müsse und im nächsten Jahr erneut entschieden werde.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig