Das Gremium nimmt Kenntnis. 


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt berichtet von einem Antrag der SG Grafschaft Hoya  auf Prüfung der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens. In diesem Fall handelt es sich um eine Flächennutzungsplanänderung für den landwirtschaftlichen Betrieb Derboven, die  6 unterschiedliche Maßnahmen im Raum Warpe (Rinderstall, Kälberstall, Erweiterung Biogasanlage, Käserei, Wohnsiedlung und Ferienwohnungen) umfasst.

Er teilt weiter mit, dass die Verwaltung im  Zuge einer Ermessensentscheidung Stellungnahmen relevanter Fachdienststellen und der Landwirtschaftskammer eingeholt hat. Sämtliche Stellen halten eine Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für entbehrlich.

Der Landkreis ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist, weil

·       die Maßnahmen z. T. bereits eindeutig den Zielen der Raumordnung widersprechen

·       sich nur für die Stallbau-Maßnahmen eine Verpflichtung aus der RoV ableiten lässt,

·       gem. § 15 Abs. 1 ROG i.V. mit § 9 Abs. 2 NROG sichergestellt erscheint, dass die Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit für diese beiden Maßnahmen im laufenden FPN-Änderungsverfahren sowie ggf. im nachfolgenden BImschG-Verfahren in ausreichender Weise erfolgt.