Sitzung: 16.11.2017 Ausschuss für Regionalentwicklung
Das
Gremium nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Arndt berichtet von einem Antrag der SG Grafschaft
Hoya auf Prüfung der Erforderlichkeit
eines Raumordnungsverfahrens. In diesem Fall handelt es sich um eine
Flächennutzungsplanänderung für den landwirtschaftlichen Betrieb Derboven, die 6 unterschiedliche Maßnahmen im Raum Warpe (Rinderstall,
Kälberstall, Erweiterung Biogasanlage, Käserei, Wohnsiedlung und
Ferienwohnungen) umfasst.
Er teilt weiter mit, dass die
Verwaltung im Zuge einer Ermessensentscheidung
Stellungnahmen relevanter Fachdienststellen und der Landwirtschaftskammer eingeholt
hat. Sämtliche Stellen halten eine Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
für entbehrlich.
Der Landkreis ist zu dem
Ergebnis gekommen, dass ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich ist, weil
· die Maßnahmen z. T. bereits eindeutig den Zielen der
Raumordnung widersprechen
· sich nur für die Stallbau-Maßnahmen eine Verpflichtung
aus der RoV ableiten lässt,
· gem. § 15 Abs. 1 ROG i.V. mit § 9 Abs. 2 NROG
sichergestellt erscheint, dass die Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit
für diese beiden Maßnahmen im laufenden FPN-Änderungsverfahren sowie ggf. im
nachfolgenden BImschG-Verfahren in ausreichender Weise erfolgt.