Beratungsgang:

 

Anja Grefe, Haßbergen, möchte wissen, warum Eltern aus Haßbergen für die Busfahrkarte ihrer Kinder zur OBS Hoya eine Differenz selbst zahlen müssten. Insbesondere frage sie sich, warum das Verfahren so intransparent sei. Es seien kaum konkrete Informationen – auch auf Nachfrage – erfolgt.

 

Erster Kreisrat Klein entgegnet, der Kreistag habe eine Schulentwicklungsplanung vorgenommen. Der Landkreis wolle durch Aufhebung der Schulbezirke eine gewisse Freiheit ermöglichen. Andererseits dürfe die zugrunde gelegte Planung durch eine erhebliche Abweichung von den planerischen Einzugsbereichen nicht konterkariert werden. Deswegen werde der Besuch der nicht vorgesehenen Schule nur mit dem gesetzlichen Minimum bezuschusst. Der Beschluss der Satzung sei außerdem unter dem Vorbehalt getroffen worden, dass Anfang nächsten Jahres eine Evaluierung vorgesehen sei.

 

Anja Grefe, Haßbergen, fragt weiter nach der Möglichkeit, das Erstattungsmodell zu überdenken. Die Betroffenen müssten 200 Euro verauslagen, die erst nach drei Monaten durch den Landkreis erstattet werden würden. Das könnten sich manche Familien einfach nicht leisten.

 

Erster Kreisrat Klein erklärt, die Verwaltung beschäftige sich derzeit mit einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens. Dies gestalte sich jedoch schwieriger als es zunächst den Anschein habe.

 

Torsten Kobsch, Haßbergen, fragt, ob sich der Aufwand, den der Landkreis mit dem komplizierten Abrechnungsverfahren betreibe, angesichts der geschätzt 3.500 Euro Mehrkosten überhaupt lohne.

 

Erster Kreisrat Klein erklärt, es gehe weniger um einen Ertrag, sondern vielmehr um eine Steuerungsfunktion im Sinne der Schulentwicklungsplanung des Kreistages.

 

Torsten Kobsch, Haßbergen, stellt die Frage, ob diese Maßnahme nicht die Wiedereinführung von Schulbezirken durch die Hintertür sei.

 

Erster Kreisrat Klein entgegnet, durch die größere Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, ihre Kinder auf andere Schulen zu schicken, könne davon nicht die Rede sein. Er räume zwar ein, diese Freiheit werde in gewisser Weise eingeschränkt. Jedoch sei es ein fundamentaler Unterschied, ob Schülerinnen und Schüler überhaupt keine Möglichkeit hätten, andere als die festgelegte Schule zu besuchen oder möglicherweise gewisse Erschwernisse auf dem Schulweg in Kauf nehmen zu müssen.

 

Ursula Nenstedt, Haßbergen, fragt, wo eigentlich die Gerechtigkeit bliebe. Insbesondere Kinder von Flüchtlingen könnten sich die Mehrkosten nicht leisten.

 

Erster Kreisrat Klein erwidert, die Größenordnung der finanziellen Beteiligung sei bekannt. Es gebe größere Gerechtigkeitslücken als sechs Euro im Monat.