Sitzung: 20.10.2017 Kreistag
Beratungsgang:
Anja Grefe,
Haßbergen, möchte wissen, warum Eltern aus Haßbergen für die Busfahrkarte
ihrer Kinder zur OBS Hoya eine Differenz selbst zahlen müssten. Insbesondere
frage sie sich, warum das Verfahren so intransparent sei. Es seien kaum
konkrete Informationen – auch auf Nachfrage – erfolgt.
Erster Kreisrat Klein entgegnet, der Kreistag habe eine
Schulentwicklungsplanung vorgenommen. Der Landkreis wolle durch Aufhebung der
Schulbezirke eine gewisse Freiheit ermöglichen. Andererseits dürfe die zugrunde
gelegte Planung durch eine erhebliche Abweichung von den planerischen
Einzugsbereichen nicht konterkariert werden. Deswegen werde der Besuch der
nicht vorgesehenen Schule nur mit dem gesetzlichen Minimum bezuschusst. Der
Beschluss der Satzung sei außerdem unter dem Vorbehalt getroffen worden, dass
Anfang nächsten Jahres eine Evaluierung vorgesehen sei.
Anja Grefe,
Haßbergen, fragt weiter nach der Möglichkeit, das Erstattungsmodell zu
überdenken. Die Betroffenen müssten 200 Euro verauslagen, die erst nach drei Monaten
durch den Landkreis erstattet werden würden. Das könnten sich manche Familien
einfach nicht leisten.
Erster Kreisrat Klein erklärt, die Verwaltung beschäftige
sich derzeit mit einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens. Dies gestalte
sich jedoch schwieriger als es zunächst den Anschein habe.
Torsten Kobsch, Haßbergen, fragt, ob sich der Aufwand, den der
Landkreis mit dem komplizierten Abrechnungsverfahren betreibe, angesichts der
geschätzt 3.500 Euro Mehrkosten überhaupt lohne.
Erster Kreisrat Klein erklärt, es gehe weniger um einen
Ertrag, sondern vielmehr um eine Steuerungsfunktion im Sinne der
Schulentwicklungsplanung des Kreistages.
Torsten Kobsch, Haßbergen, stellt die Frage, ob diese Maßnahme
nicht die Wiedereinführung von Schulbezirken durch die Hintertür sei.
Erster Kreisrat Klein entgegnet, durch die größere Freiheit
der Bürgerinnen und Bürger, ihre Kinder auf andere Schulen zu schicken, könne
davon nicht die Rede sein. Er räume zwar ein, diese Freiheit werde in gewisser
Weise eingeschränkt. Jedoch sei es ein fundamentaler Unterschied, ob
Schülerinnen und Schüler überhaupt keine Möglichkeit hätten, andere als die
festgelegte Schule zu besuchen oder möglicherweise gewisse Erschwernisse auf
dem Schulweg in Kauf nehmen zu müssen.
Ursula Nenstedt, Haßbergen, fragt, wo eigentlich die Gerechtigkeit
bliebe. Insbesondere Kinder von Flüchtlingen könnten sich die Mehrkosten nicht
leisten.
Erster Kreisrat Klein erwidert, die Größenordnung der
finanziellen Beteiligung sei bekannt. Es gebe größere Gerechtigkeitslücken als
sechs Euro im Monat.