Beratungsgang:

 

KTA Hille führt aus, dass er am 11.11.2017 in der Kreiszeitung einen Artikel über Pfähle im Straßenseitenraum der L 351 gelesen hätte. Diese Pfähle müssten nach Schwengelrecht in einem Abstand von 60 cm zum Nachbargrundstück stehen. Er möchte wissen, ob solche Pfähle auch im Zuge von Kreisstraßen vorhanden wären.

 

Ltd. BD Schindler ist der Ansicht, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handeln würde. Es würde sich um keine Einfriedung, sondern um eine Kenntlichmachung der Grenzen handeln.

 

Solche Pfähle würde es auch im Zuge von Kreisstraßen geben. Sofern jemand eine fremde Fläche in Anspruch nehmen würde, erhielte er ein Anschreiben dazu. Teilweise würden die Ackergrenzen auch für Anpflanzungen genutzt werden.