Sitzung: 15.11.2017 Ausschuss für Kreisstraßen
Beratungsgang:
KTA Hille führt aus, dass er am 11.11.2017 in der Kreiszeitung
einen Artikel über Pfähle im Straßenseitenraum der L 351 gelesen hätte. Diese
Pfähle müssten nach Schwengelrecht in einem Abstand von 60 cm zum
Nachbargrundstück stehen. Er möchte wissen, ob solche Pfähle auch im Zuge von
Kreisstraßen vorhanden wären.
Ltd. BD Schindler ist der Ansicht, dass es sich hier um eine
Einzelfallentscheidung handeln würde. Es würde sich um keine Einfriedung,
sondern um eine Kenntlichmachung der Grenzen handeln.
Solche Pfähle würde es auch
im Zuge von Kreisstraßen geben. Sofern jemand eine fremde Fläche in Anspruch
nehmen würde, erhielte er ein Anschreiben dazu. Teilweise würden die
Ackergrenzen auch für Anpflanzungen genutzt werden.