Sitzung: 01.03.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/018
Beratungsgang:
Dr.
vet. Schimansky trägt zur Evaluierung
des Konzepts zur Eindämmung der Katzenpopulation vor. Angestrebt wird eine Verlängerung
des Projektes um weitere 3 Jahre.
Das
Konzept beruhe auf 4 Säulen, deren Inhalt er erläuternd zusammenfasst.
Die
1. Säule beschreibt die Öffentlichkeitsarbeit, die in enger Abstimmung mit den
Beteiligten in dem Projektzeitraum intensiviert wurde.
Aus
Sicht der Kommunen (2. Säule) wurden durchweg positive Äußerungen gegeben und
das Projekt als gelungen angesehen. Die Stadt Nienburg habe mitgeteilt, dass
eine Teilnahme an dem Projekt nun auch geprüft werde.
Auch
aus Sicht der teilnehmenden Tierarztpraxen werde das Projekt als gelungen angesehen.
Für eine Weiterführung des Projektes stehe man zur Verfügung. Es wurde
mehrheitlich die unkomplizierte Zusammenarbeit und Abrechnung mit den Kommunen
gelobt.
Die
Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) habe sich geändert, was im Ergebnis zu
einer Kostensteigerung von etwa 10 % der tierärztlichen Leistungen führt. Damit
erhöht sich der Kastrationspreis einer weibliche Katze auf 132,- € bzw. für
eine männliche Katze auf 82,50 €.
Mit
der 3. Säule, der finanziellen Unterstützung für Tierschutzverbände zur
Kastration verwilderter Katzen durch den Landkreis, wurden jährlich 3.000,00 €
für Katzenkastrationsprojekte in den Haushalt eingestellt. Nach dreijähriger
Laufzeit habe sich aus hiesiger Sicht das Konzept bewährt.
Es
konnten einige Projekte in dieser Zeit seitens des Landkreises finanziell unterstützt
werden. In 2015 wurden die Haushaltsmittel zu 100 %, in 2016 zu 67 % (= 2.010,-
€) und in 2017 zu 76,05 % (= 2.281,47 €) in Anspruch genommen.
Insofern
wird weiterer Bedarf zur Fortsetzung dieses Projektes gesehen und eine Fortführung
für weitere 3 Jahre mit einem jährlichen Budget von 3.000,00 € beantragt.
Mit
der 4. Säule, der unentgeltlichen Kennzeichnung und Registrierung durch die
Tierärzte sowie Abrechnung der tierärztlichen Leistung für die Kastration zum
einfachen Satz nach der Gebührenordnung, werde sicher gestellt, dass für
Tierarzt und Tierhalter die zu erbringenden Leistungen und deren Kostenfolge
klar definiert sind. Die Gutscheine dienen gleichzeitig als
Abrechnungsgrundlage mit den Kommunen.
Der
Vorsitzende KTA Prüfer ruft sodann, da keine weiteren Fragen gestellt
werden, zur Abstimmung auf.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen.