Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Ergebnisse der Evaluierung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2018-2020 wird mit dem gleichbleibenden Ansatz von 3.000,00 € pro Jahr zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Dr. vet. Schimansky trägt zur Evaluierung des Konzepts zur Eindämmung der Katzenpopulation vor. Angestrebt wird eine Verlängerung des Projektes um weitere 3 Jahre.

 

Das Konzept beruhe auf 4 Säulen, deren Inhalt er erläuternd zusammenfasst.

 

Die 1. Säule beschreibt die Öffentlichkeitsarbeit, die in enger Abstimmung mit den Beteiligten in dem Projektzeitraum intensiviert wurde.

 

Aus Sicht der Kommunen (2. Säule) wurden durchweg positive Äußerungen gegeben und das Projekt als gelungen angesehen. Die Stadt Nienburg habe mitgeteilt, dass eine Teilnahme an dem Projekt nun auch geprüft werde.

Auch aus Sicht der teilnehmenden Tierarztpraxen werde das Projekt als gelungen angesehen. Für eine Weiterführung des Projektes stehe man zur Verfügung. Es wurde mehrheitlich die unkomplizierte Zusammenarbeit und Abrechnung mit den Kommunen gelobt.

 

Die Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) habe sich geändert, was im Ergebnis zu einer Kostensteigerung von etwa 10 % der tierärztlichen Leistungen führt. Damit erhöht sich der Kastrationspreis einer weibliche Katze auf 132,- € bzw. für eine männliche Katze auf 82,50 €.

 

Mit der 3. Säule, der finanziellen Unterstützung für Tierschutzverbände zur Kastration verwilderter Katzen durch den Landkreis, wurden jährlich 3.000,00 € für Katzenkastrationsprojekte in den Haushalt eingestellt. Nach dreijähriger Laufzeit habe sich aus hiesiger Sicht das Konzept bewährt.

Es konnten einige Projekte in dieser Zeit seitens des Landkreises finanziell unterstützt werden. In 2015 wurden die Haushaltsmittel zu 100 %, in 2016 zu 67 % (= 2.010,- €) und in 2017 zu 76,05 % (= 2.281,47 €) in Anspruch genommen.

Insofern wird weiterer Bedarf zur Fortsetzung dieses Projektes gesehen und eine Fortführung für weitere 3 Jahre mit einem jährlichen Budget von 3.000,00 € beantragt.

 

Mit der 4. Säule, der unentgeltlichen Kennzeichnung und Registrierung durch die Tierärzte sowie Abrechnung der tierärztlichen Leistung für die Kastration zum einfachen Satz nach der Gebührenordnung, werde sicher gestellt, dass für Tierarzt und Tierhalter die zu erbringenden Leistungen und deren Kostenfolge klar definiert sind. Die Gutscheine dienen gleichzeitig als Abrechnungsgrundlage mit den Kommunen.

 

Der Vorsitzende KTA Prüfer ruft sodann, da keine weiteren Fragen gestellt werden, zur Abstimmung auf.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen.