Sitzung: 01.03.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2018/021
Beschlussvorschlag:
Der
Übertragung der Zuständigkeit für die Sicherung der grenzübergreifenden Natura
2000-Gebiete „Kuppendorfer Böhrde“ und „Hohes Moor bei Kirchdorf“ auf den Landkreis
Diepholz wird zugestimmt.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erklärt anhand der
Übersichtskarte das Vorhaben zur Übertragung der Zuständigkeiten für die
Sicherung des FFH-Gebietes „Hohes Moor bei Kirchdorf“ und des
Vogelschutzgebietes „Kuppendorfer Böhrde“ zur Umsetzung europarechtlicher
Vorgaben in nationales Recht an den LK Diepholz.
Die
„Kuppendorfer Böhrde“ (V 41) ist ein bisher ungesichertes Vogelschutzgebiet,
von dem rd. 6,4 ha im LK Nienburg und rd. 680 ha im LK Diepholz liegen.
Die
Sicherung durch nur eine grenzübergreifende Verordnung ist aus naturschutzfachlicher
Sicht sinnvoll. Die Zustimmung des LK Diepholz zur Zuständigkeitsüber-tragung
hierzu liegt vor.
Vogelschutzgebiete
werden durch den LK Diepholz erst ab 2018 gesichert, da die Zielvereinbarung
zwischen NLT und MU sich nur auf FFH-Gebiete bezieht.
Enge
Absprachen zwischen LK Diepholz und LK Nienburg während der Ausweisung sind gewährleistet.
Die Übertragung erfolgt durch Einzelerlass des MU.
Das
„Hohe Moor bei Kirchdorf“ (FFH 431) wird zwar durch die NSG-VO „Hohes Moor“ von
1993 bereits gesichert, eine Anpassung an die EU-Vorgaben ist jedoch erforderlich.
Rd.
102 ha des Gebietes liegen im LK Nienburg, rd. 527,5 ha im LK Diepholz.
Mit
einem Erlass des MU von 2009 wurde der LK Diepholz bereits für die marginale
Änderung und die Aufhebung der VO als zuständige Behörde bestätigt.
Anpassungen
der VO an das EU-Recht fallen jedoch nicht unter den Erlass von 2009. So ist
ein Einzelerlass des MU erforderlich.
Der
LK Diepholz ist mit der Zuständigkeitsübertragung einverstanden und möchte zeitnah
mit der Ausweisung beginnen.
Auch
hier erfolgt eine enge Rückkopplung zum LK Nienburg während der Ausweisung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.