Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung der Zuständigkeit für die Sicherung der grenzübergreifenden Natura 2000-Gebiete „Kuppendorfer Böhrde“ und „Hohes Moor bei Kirchdorf“ auf den Landkreis Diepholz wird zugestimmt.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt anhand der Übersichtskarte das Vorhaben zur Übertragung der Zuständigkeiten für die Sicherung des FFH-Gebietes „Hohes Moor bei Kirchdorf“ und des Vogelschutzgebietes „Kuppendorfer Böhrde“ zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht an den LK Diepholz.

 

Die „Kuppendorfer Böhrde“ (V 41) ist ein bisher ungesichertes Vogelschutzgebiet, von dem rd. 6,4 ha im LK Nienburg und rd. 680 ha im LK Diepholz liegen.

Die Sicherung durch nur eine grenzübergreifende Verordnung ist aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll. Die Zustimmung des LK Diepholz zur Zuständigkeitsüber-tragung hierzu liegt vor.

 

Vogelschutzgebiete werden durch den LK Diepholz erst ab 2018 gesichert, da die Zielvereinbarung zwischen NLT und MU sich nur auf FFH-Gebiete bezieht.

Enge Absprachen zwischen LK Diepholz und LK Nienburg während der Ausweisung sind gewährleistet. Die Übertragung erfolgt durch Einzelerlass des MU.

 

Das „Hohe Moor bei Kirchdorf“ (FFH 431) wird zwar durch die NSG-VO „Hohes Moor“ von 1993 bereits gesichert, eine Anpassung an die EU-Vorgaben ist jedoch erforderlich.

Rd. 102 ha des Gebietes liegen im LK Nienburg, rd. 527,5 ha im LK Diepholz.

 

Mit einem Erlass des MU von 2009 wurde der LK Diepholz bereits für die marginale Änderung und die Aufhebung der VO als zuständige Behörde bestätigt.

Anpassungen der VO an das EU-Recht fallen jedoch nicht unter den Erlass von 2009. So ist ein Einzelerlass des MU erforderlich.

 

Der LK Diepholz ist mit der Zuständigkeitsübertragung einverstanden und möchte zeitnah mit der Ausweisung beginnen.

Auch hier erfolgt eine enge Rückkopplung zum LK Nienburg während der Ausweisung.

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.