Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner berichtet über das Konzept der BUND-Kreisgruppe Nienburg über die Untersuchungen der Fließgewässer im Landkreis Nienburg zur Ermittlung deren chemisch-physikalischen Zustands als Qualitätsindikator.

/         Eine stichwortartige Zusammenfassung der von ihm namens der BUND-Kreisgruppe Nienburg vorgetragenen Punkte ist in der Anlage zum TOP dem Protokoll beigefügt.

 

KTA Höper betont, dass an qualifizierte Probenahmen zahlreiche rechtliche Anforderungen gestellt werden. Insbesondere bei der Auswertung der Proben und Interpretation der Ergebnisse bedürfe es eines fachkundigen, zertifizierten Labors.

Ggf. sind die vorgenommenen Interpretationen aufgrund eventueller fehlerhafter Probenahmen und Analysen nicht verwertbar bzw. falsch. Er regt eine vergleichende Probenahme durch das kreiseigenen Labor und einen anschließenden Abgleich der Ergebnisse an.

 

Baudirektor Wehr stimmt KTA Höper insofern zu, als dass eine rechtlich verwertbare Probenahme und Analyse an zahlreiche einzuhaltende Bedingungen geknüpft ist. Grundlage hierfür bildet die „Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser“ (LAWA).

Das kreiseigene Labor prüfe lediglich einzelfallbezogen im Rahmen der Einleiterüberwachung und im Zuge von Gewässerunfällen.

Die Erhebung und Vorlage der Daten durch die BUND-Kreisgruppe Nienburg werte er als positiv. Eine solche Datenerhebung biete einen ersten Ansatz, auf dessen Grundlage eine fachliche Diskussion – auch mit Betroffenen- stattfinden könne. Die Ergebnisse sollen nicht dazu dienen, ordnungsbehördliche Verfahren einleiten zu können.

 

Auf die Frage von KTA Kruse, ob in rechtlicher Hinsicht die Ergebnisse verwertbar seien, um sie der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können, antwortet Baudirektor Wehr, dass die Ergebnisse nicht gerichtsfest seien. Vielmehr spiegeln sie einen Anhalt bzw. eine Tendenz als Gesprächsgrundlage wider.  

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz berichtet darüber, dass für einen Stall mit Dusche, der einen Brunnen nutzt, rd. 1.000,- € Gebühren jährlich für die Wasserbeprobung anfallen. Er stellt die Belastbarkeit der Ergebnisse, die Ursachenforschung und die Einhaltung von Probeintervallen bzw. wiederkehrenden Probestellen bei der Untersuchungsreihe der BUND-Kreisgruppe Nienburg in Frage.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner betont, dass, auch wenn man sich keines zertifizierten Labors bedient, die einheitliche Probenahme und Analyse durch ehrenamtliche Fachkräfte unter Leitung einer promovierten Wasseranalytikerin sichergestellt wird.

 

Nachdem sich KTA Höper für die Hinweisgabe im ALNU bedankt und das Mitglied mit beratender Stimme Gerner die Wichtigkeit sauberer Gewässer betont, spricht sich der Vorsitzende KTA Prüfer dafür aus, dass alle Akteure im Gespräch bleiben sollten. Vor einer Bekanntmachung in der Öffentlichkeit sind Erklärungen und ggf. Richtigstellungen im engeren Kreis noch möglich. In der Sache solle man vernünftig und miteinander voranschreiten.


Beratungsergebnis:

 

ohne