Sitzung: 13.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2018/043
Der
Landkreis Nienburg/Weser Fachbereich Jugend richtet zum 01.08.2018 mit dem Ziel
der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz U3 an den Standorten
Nienburg, Liebenau und Warmsen Großtagespflegestellen ein.
Beratungsgang:
Herr KVOR Barthel verweist zur
Erläuterung der Vorlage auf die mit den Kommunen geschlossene Vereinbarung zur
Umsetzung der Kinderbetreuung im Landkreis. Hiernach steht der Landkreis in der
Gestellungspflicht von 30 % der Betreuungsplätze für Unterdreijährige; dieser
Anteil wird am lokalen Bedarfsaufkommen in der Gemeinde gemessen und orientiert
sich nicht ausschließlich an einem statischen Wert.
Unter Hinweis auf die jüngsten Berichte in der
Lokalpresse und die dort benannten Defizite verweist Herr KVOR Barthel
auf die tagesaktuelle Zusammenstellung der Bedarfe, die Frau Friedel
nach seiner Einleitung vorstellen wird.
Im Ergebnis ergäbe sich aus tagesaktueller
Betrachtung die Notwendigkeit, am Standort Nienburg zwei sowie den
Standorten Liebenau und Warmsen jeweils eine Großtagespflegestelle
einzurichten.
Frau Friedel hinterlegt mit einer
aktuellen Übersicht der gemeindlichen Zahlen und den daraus ersichtlichen
Defiziten die Notwendigkeit für diese Großtagespflege-stellen, die sich
wesentlich an den – mit den Kommunen intensiv erörterten – lokalen
Gegebenheiten orientieren.
Herr KVOR Barthel informiert
weiter, dass sich der Fachbereich bereits um ent-sprechende Immobilien bemühe
und für den Standort Liebenau bereits konkret eine Immobilie (die Königsberger
Str. 19, als „Nr. 19“ in den neunziger Jahren bereits Ausgangspunkt und
Anlaufstelle für die Jugendarbeit im Rahmen der damaligen Asylbewerberaufnahme
und –integration) ins Auge gefasst worden sei, die es nun
in Absprache mit dem Eigentümer herzustellen gelte.
Für den Standort Warmsen stehe die Samtgemeinde
Uchte im Bemühen, eine passende Immobilie zu finden, allein für Nienburg stelle
sich die Akquise schwieriger dar. Hier wird der Fachbereich gemeinsam mit dem
Fachdienst Liegenschaften nach passenden Immobilien suchen.
Herr KTA Sommerfeld
bestätigt die Notwendigkeit, die lokalen Bedarfe anzupassen, da eine reine
Abwicklung der Quote bezogen auf die Kommune nicht gewinnbringend sei, da sie
an den Bedarfen der Eltern vorbeigehe. So seien bspw. – wie in der SG Steimbke
gegeben – die zwei Krippengruppen in Steimbke aufgrund der Entfernung keine
Entlastung für das Krippenproblem in Rodewald.
Frau KTA Trampe begrüßt
ausdrücklich das Vorhaben, in Warmsen eine GTP in Aufstellung zu bringen.
Mit Blick auf die eklatanten Defizite in der Stadt
Nienburg/Weser erfragen Frau KTAFeske und nachfolgend auch die Herren KTA
Podehl und Altheruthemeyer die Situation in Nienburg und was den nachfragenden
Eltern zur Bedarfsdeckung gesagt
werden könne.
Herr KVOR Barthel erläutert, dass
die Auskunft über das Bemühen des Landkreises, rechtzeitig zum 01.08.2018
zunächst 20 Plätze in Großtagespflege bereitzustellen, gegeben werden könne,
die Stadt Nienburg/Weser aber gleichfalls aufgerufen sei,
ihr Bemühen um weitere Plätze voranzutreiben.
Letztlich seien auch die weiteren bekannt großen
Defizite im Bereich der Alters-gruppe Ü 3 nicht erst jetzt entstanden; hier
hätte eine frühere Planung und Vorsorge stattfinden können und müssen.
Auf Nachfrage von Frau KTA Kurowski zur
Vergabe der Betreuungsplätze an sich führt Herr KVOR Barthel aus, dass
die aktuellen Vergabeverfahren in den Gemeinden (zur Erläuterung: die Vergabe
erfolgt in einer großen Zahl der Gemeinden durch die Einrichtungsleitungen)
rechtlich teils bedenklich seien. Klagegegner sei ggf. der Landkreis und man
müsse dann als Beklagter auf Grundlage der Vereinbarung mit den Gemeinden ggf.
die Ansprüche gegenüber den Gemeinden zur
Erstattung geltend machen.
Der Fachbereich arbeite daher an einer Empfehlung
für die Gemeinden, an der
orientiert die Vergabe der Plätze künftig erfolgen
solle. Aufgrund der aktuellen
Belastungssituation könne aber noch keine Prognose
zur Fertigstellung dieser
Empfehlung gegeben werden, da der aktuelle
Schwerpunkt vorrangig die
zeitgerechte Gestellung der Betreuungsplätze sei.
Im Weiteren weist Herr KVOR Barthel auch auf
die Schwierigkeiten bei der Aus-stattungsbeschaffung hin. Neben der Personal-
und Zeitnot, entstanden durch das sehr große Arbeitsvolumen bei der Gestellung
der Betreuungsplätze, seien die
extrem langen Lieferzeiten der Hersteller eine der
größten Schwierigkeiten im
Rahmen des Platzausbaus.
Ein Mehr als die jetzt aufgrund der Bedarfslegung
der Gemeinden festgelegten
vier Großtagespflegestellen lässt sich unter
realistischer Betrachtung nicht
realisieren.
Der Ausschussvorsitzende Herr KTA Iraki ruft
die Mitglieder des Ausschusses zur Abstimmung über die Festlegung der Standorte
für die Großtagespflegestellen auf. Der Ausschuss beschließt daraufhin
einstimmig die Festlegung entsprechend dem Vorschlag des Fachbereichs Jugend
(zwei Nienburg, eine Liebenau, eine
Warmsen).
Beratungsergebnis:
einstimmig