Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9

Der Landkreis Nienburg/Weser Fachbereich Jugend richtet zum 01.08.2018 mit dem Ziel der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz U3 an den Standorten Nienburg, Liebenau und Warmsen Großtagespflegestellen ein. 


Beratungsgang:

 

Herr KVOR Barthel verweist zur Erläuterung der Vorlage auf die mit den Kommunen geschlossene Vereinbarung zur Umsetzung der Kinderbetreuung im Landkreis. Hiernach steht der Landkreis in der Gestellungspflicht von 30 % der Betreuungsplätze für Unterdreijährige; dieser Anteil wird am lokalen Bedarfsaufkommen in der Gemeinde gemessen und orientiert sich nicht ausschließlich an einem statischen Wert.

Unter Hinweis auf die jüngsten Berichte in der Lokalpresse und die dort benannten Defizite verweist Herr KVOR Barthel auf die tagesaktuelle Zusammenstellung der Bedarfe, die Frau Friedel nach seiner Einleitung vorstellen wird.

Im Ergebnis ergäbe sich aus tagesaktueller Betrachtung die Notwendigkeit, am Standort Nienburg zwei sowie den Standorten Liebenau und Warmsen jeweils eine Großtagespflegestelle einzurichten.

Frau Friedel hinterlegt mit einer aktuellen Übersicht der gemeindlichen Zahlen und den daraus ersichtlichen Defiziten die Notwendigkeit für diese Großtagespflege-stellen, die sich wesentlich an den – mit den Kommunen intensiv erörterten – lokalen Gegebenheiten orientieren.

Herr KVOR Barthel informiert weiter, dass sich der Fachbereich bereits um ent-sprechende Immobilien bemühe und für den Standort Liebenau bereits konkret eine Immobilie (die Königsberger Str. 19,  als „Nr. 19“ in den neunziger Jahren bereits Ausgangspunkt und Anlaufstelle für die Jugendarbeit im Rahmen der damaligen Asylbewerberaufnahme und –integration) ins Auge gefasst worden sei, die es nun

in Absprache mit dem Eigentümer herzustellen gelte.

Für den Standort Warmsen stehe die Samtgemeinde Uchte im Bemühen, eine passende Immobilie zu finden, allein für Nienburg stelle sich die Akquise schwieriger dar. Hier wird der Fachbereich gemeinsam mit dem Fachdienst Liegenschaften nach passenden Immobilien suchen.

Herr KTA Sommerfeld bestätigt die Notwendigkeit, die lokalen Bedarfe anzupassen, da eine reine Abwicklung der Quote bezogen auf die Kommune nicht gewinnbringend sei, da sie an den Bedarfen der Eltern vorbeigehe. So seien bspw. – wie in der SG Steimbke gegeben – die zwei Krippengruppen in Steimbke aufgrund der Entfernung keine Entlastung für das Krippenproblem in Rodewald.

Frau KTA Trampe begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, in Warmsen eine GTP in Aufstellung zu bringen.

Mit Blick auf die eklatanten Defizite in der Stadt Nienburg/Weser erfragen Frau KTAFeske und nachfolgend auch die Herren KTA Podehl und Altheruthemeyer die Situation in Nienburg und was den nachfragenden Eltern zur Bedarfsdeckung gesagt

werden könne.

Herr KVOR Barthel erläutert, dass die Auskunft über das Bemühen des Landkreises, rechtzeitig zum 01.08.2018 zunächst 20 Plätze in Großtagespflege bereitzustellen, gegeben werden könne, die Stadt Nienburg/Weser aber gleichfalls aufgerufen sei,

ihr Bemühen um weitere Plätze voranzutreiben.

Letztlich seien auch die weiteren bekannt großen Defizite im Bereich der Alters-gruppe Ü 3 nicht erst jetzt entstanden; hier hätte eine frühere Planung und Vorsorge stattfinden können und müssen.

Auf Nachfrage von Frau KTA Kurowski zur Vergabe der Betreuungsplätze an sich führt Herr KVOR Barthel aus, dass die aktuellen Vergabeverfahren in den Gemeinden (zur Erläuterung: die Vergabe erfolgt in einer großen Zahl der Gemeinden durch die Einrichtungsleitungen) rechtlich teils bedenklich seien. Klagegegner sei ggf. der Landkreis und man müsse dann als Beklagter auf Grundlage der Vereinbarung mit den Gemeinden ggf. die Ansprüche gegenüber den Gemeinden zur

Erstattung geltend machen.

Der Fachbereich arbeite daher an einer Empfehlung für die Gemeinden, an der

orientiert die Vergabe der Plätze künftig erfolgen solle. Aufgrund der aktuellen

Belastungssituation könne aber noch keine Prognose zur Fertigstellung dieser

Empfehlung gegeben werden, da der aktuelle Schwerpunkt vorrangig die

zeitgerechte Gestellung der Betreuungsplätze sei.

Im Weiteren weist Herr KVOR Barthel auch auf die Schwierigkeiten bei der Aus-stattungsbeschaffung hin. Neben der Personal- und Zeitnot, entstanden durch das sehr große Arbeitsvolumen bei der Gestellung der Betreuungsplätze, seien die

extrem langen Lieferzeiten der Hersteller eine der größten Schwierigkeiten im

Rahmen des Platzausbaus.

Ein Mehr als die jetzt aufgrund der Bedarfslegung der Gemeinden festgelegten

vier Großtagespflegestellen lässt sich unter realistischer Betrachtung nicht

realisieren.

Der Ausschussvorsitzende Herr KTA Iraki ruft die Mitglieder des Ausschusses zur Abstimmung über die Festlegung der Standorte für die Großtagespflegestellen auf. Der Ausschuss beschließt daraufhin einstimmig die Festlegung entsprechend dem Vorschlag des Fachbereichs Jugend (zwei Nienburg, eine Liebenau, eine

 Warmsen).

 

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

                                                               einstimmig