Sitzung: 01.03.2018 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KTA
Hille regt an, die Bedeutung des
Wolfes für den Landkreis als Thema für den ALNU aufzugreifen und durch die
Verwaltung aufbereiten zu lassen.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen schränkt ein, dass dem
Landkreis hinsichtlich der Population und dem Umgang mit dem Wolf die
Entscheidungskompetenzen fehlten. Diese lägen beim Land bzw. den
Landesjägerschaften.
Der
Landkreis sei lediglich dann in der Entscheidung gefordert, wenn ein Wolf aus
dem Öko-System zu entfernen sei. Dies wäre tendenziell zwar möglich, in Praxis
aber bisher nicht eingetreten.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Eickhoff berichtet über 3 Wolfsberater im
Landkreis, die Beratungen durchführen und Unfälle aufnehmen. Herr Reling von
der Landesjägerschaft Rehburg führe zudem ein Wolfs-Monitoring durch. In der
Gemarkung Rodewald sei 1 Wolf territorial im Kreisgebiet bekannt.
Er
lädt alle Interessierten und Anwesenden zur Teilnahme an der Jägerversammlung
am 28.04.2018 in der „Schweizerlust“ in Liebenau ein.
Das
Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz erklärt, dass im Falle eines
Verkehrs-Unfalls mit einem Wolf der Landkreis in Form des Fachbereichs
Veterinärwesen bzw. des Fachdienstes
Naturschutz sehr schnell in die Pflicht geraten könne.
Überregional
gelte grundsätzlich, dass das Tier zur Untersuchung zunächst zu betäuben, d. h.
zu „immobilisieren“ sei. Müsse es getötet werden, so werde es aus dem
Öko-System „letal entnommen“.
Beratungsergebnis:
ohne