Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

KTA Hille regt an, die Bedeutung des Wolfes für den Landkreis als Thema für den ALNU aufzugreifen und durch die Verwaltung aufbereiten zu lassen.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen schränkt ein, dass dem Landkreis hinsichtlich der Population und dem Umgang mit dem Wolf die Entscheidungskompetenzen fehlten. Diese lägen beim Land bzw. den Landesjägerschaften.

Der Landkreis sei lediglich dann in der Entscheidung gefordert, wenn ein Wolf aus dem Öko-System zu entfernen sei. Dies wäre tendenziell zwar möglich, in Praxis aber bisher nicht eingetreten.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Eickhoff berichtet über 3 Wolfsberater im Landkreis, die Beratungen durchführen und Unfälle aufnehmen. Herr Reling von der Landesjägerschaft Rehburg führe zudem ein Wolfs-Monitoring durch. In der Gemarkung Rodewald sei 1 Wolf territorial im Kreisgebiet bekannt.

Er lädt alle Interessierten und Anwesenden zur Teilnahme an der Jägerversammlung am 28.04.2018 in der „Schweizerlust“ in Liebenau ein.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Göckeritz erklärt, dass im Falle eines Verkehrs-Unfalls mit einem Wolf der Landkreis in Form des Fachbereichs Veterinärwesen bzw. des  Fachdienstes Naturschutz sehr schnell in die Pflicht geraten könne.

Überregional gelte grundsätzlich, dass das Tier zur Untersuchung zunächst zu betäuben, d. h. zu „immobilisieren“ sei. Müsse es getötet werden, so werde es aus dem Öko-System „letal entnommen“. 

 


Beratungsergebnis:

 

ohne