Beratungsgang:
Erster
Kreisrat Klein führt aus, der Übergang der Förderschulen Lernen in die inklusive
Regelbeschulung sei nach dem bisherigem Schulgesetz bis spätestens 2022 vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund existierten im Landkreis noch drei Förderschulen LE,
wobei die Fröbelschule in Nienburg nur noch die Jahrgänge 9 und 10 beschule,
sodass mit ihrem Auslaufen zum Ende dieses Schuljahres zu rechnen sei. Die neue
Landesregierung habe die Regelungen zum Auslaufen der Förderschulen LE durch
eine Novelle des Schulgesetzes insoweit gelockert, als unter Beibehaltung der
Inklusion als Regelbeschulung die Schulträger die Fortführung der Förderschulen
beantragen könnten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen ihre Fortführung
rechtfertigte. Laut den inzwischen vorliegenden Hinweisen des Kultusministeriums
richteten sich die Schülerzahlen nach den entsprechenden Regelungen der
Schulorganisationsverordnung, wonach für Förderschulen LE mindestens 13
Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang prognostiziert werden müssten. Eine
derartige Prognose halte er angesichts der von den Schulen zur Verfügung
gestellten Zahlen für ausgeschlossen. Im Einzugsbereich der Förderschule Hoya
gebe es derzeit nachgewiesen sechs Schülerinnen und Schüler aus der 4. Klasse
mit entsprechendem Förderbedarf, in Rehburg seien es zehn. Diese würden sich
aber nicht alle für die Förderschule entscheiden, sondern erwartbar mit einem
beachtlichen Prozentsatz für die inklusive Beschulung. Im derzeitigen
Einzugsbereich von Nienburg gebe es in den 4. Klassen 26 Schülerinnen und
Schüler mit entsprechendem Förderbedarf. Schon jetzt würden im Sek-I-Bereich
dort 90 % der Schüler inklusiv beschult. Ginge man – und das sei unrealistisch
- kreisweit von einer Quote von 50 % aus, blieben für die beiden Förderschulen
21 Schüler(innen), die nicht ausreichen würden.
Im Übrigen seien die gegenwärtigen Schülerzahlen in den Klassenstufen 7 bis 9
in den beiden Förderschulen eine belastbare Prognosegrundlage: In Rehburg gebe
es im Schnitt 6 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang, in Hoya gut 9. Es
spreche alles dafür, dass die zukünftige Schulwahl sich nicht wesentlich anders
gestalten werde, weil die Rahmenbedingungen für die Eltern vergleichbar seien.
Die Schule laufe weiterhin absehbar aus und hinsichtlich der jetzt bereits
beschulten Klassenstufen sei das Potential aus dem Bereich Nienburg mangels Beschulung
in der Fröbelschule ebenso vorhanden. Wie angesichts dieser feststehenden
Zahlen und der bisher nachweisbaren Verteilung auf die beiden Beschulungsformen
nun plötzlich die vorgelegte Liste von Schülerinnen und Schülern für die
Förderschule Lernen zustande komme, erschließe sich nicht. Angesichts der
Tatsache, dass sich die Schülerzahlprognose von 13 pro Jahrgang auf die
anstehenden fünf Jahrgänge beziehen müsse, könne dieser Liste, bei der nicht
einmal feststehe, ob der Förderbedarf verbindlich festgestellt worden sei,
keine entscheidende Bedeutung zukommen.
Er bitte daher entsprechend der mehrheitlichen Empfehlungen des AAS und
des Kreisausschusses, mangels Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zu
beschließen, den Fortführungsantrag für die FöS LE nicht zu stellen.
KTA
Werner
erklärt, sein Dank gelte den Eltern, die sich einsetzen und versuchten auch für
ihre Kinder das Beste zu erreichen. Er wolle anderen Kollegen, die an allgemeinbildenden
Schulen unterrichteten nicht absprechen, dass sie einen guten Unterricht
machen. Angesichts von Klassengrößen bis zu 30 Kindern mit ganz unterschiedlichen
Bedarfen müsse ein viel differenzierterer Unterricht stattfinden, was vor dem
Hintergrund der schlechten Rahmenbedingungen nicht immer möglich sei. Bei der
heutigen Entscheidung gehe es um unsere Schülerinnen und Schüler und den
Elternwillen. Seiner Fraktion gehe es um die Wahlmöglichkeit. Die Zahl 13 halte
er für eine Prognose, nicht für eine tatsächlich benötigte Anzahl von
Anmeldungen. Auch bei der IGS habe man sich erfolgreich auf Prognosen
verlassen. Je mehr Kinder merkten, wie gut Förderschulen arbeiteten, je mehr
gute Qualität dort auch gezeigt werde, desto eher sei die Zukunft beider
Schulen gesichert.
Erster
Kreisrat Klein zitiert aus dem Nds. Schulgesetz. Der Antrag des Schulträgers sei bis
30.04.2018 bei der zuständigen Regionalabteilung der Nds. Landesschulbehörde zu stellen. Mit der Antragstellung solle der
Bedarf anhand einer Prognose der Schülerzahlen entsprechend § 6 Abs. 1 der
Verordnung für die Schulorganisation dargestellt werden, in diesem Falle
erfolge die Prognose der Schülerzahlen aber nicht für zehn Jahre, sondern nur
für die Erstbeschulung der ersten fünf Schuljahre für die Schuljahre 2018, 2019
bis 2022. Danach erfolge keine Einschulung im fünften Jahrgang mehr und die Förderschule
laufe spätestens zum 31.03.2028 aus. Bei der Prognose sei die Mindestzügigkeit
gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 zur Organisationsverordnung in Verbindung mit der
Mindestschülerzahl der Förderschulen im Förderstätten Lernen gemäß § 4 Abs. 2
Organisationsverordnung zu berücksichtigen. Das bedeute, mit der Prognose von
mindestens 13 Schülerinnen und Schülern für eine Lerngruppe/Klasse pro Jahrgang
müsse angegeben werden, wie der Schulträger die Prognosezahlen ermittelt
hat.
KTA
Linderkamp
versteht, dass Schuldebatten in der Regel recht emotional geführt werden
würden. Die jetzigen Schülerinnen und Schüler seien nicht mehr betroffen. Sie
könnten Ihre Abschlüsse noch erwerben. Es müssten zwei Kriterien erfüllt sein,
um den Antrag stellen zu können. Es scheitere jedoch bereits daran, dass eben
keine 13 Schülerinnen und Schüler prognostiziert werden könnten. Es wäre daher
unseriös, den Antrag überhaupt noch zu stellen.
KTA
Hille ist
der Auffassung, die jetzigen Schülerinnen und Schüler der Förderschulen seien
sehr wohl betroffen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Schulen sogar vorzeitig
geschlossen werden würden. Damit nehme man ihnen die Zukunft. Im Übrigen hätten
andere Landkreise wie Verden und Diepholz die Anträge gestellt. Er könne sich
nicht vorstellen, dass die dortige Situation so viel anders sei. Er plädiere dafür,
den Antrag zunächst zu stellen.
KTA
Heineking
erklärt, grundsätzlich habe die CDU-Kreistagsfraktion ein großes Interesse
daran, die Förderschulen zu erhalten. Die CDU-Landtagsfraktion setze sich für
das Wahlrecht der Schülerinnen und Schüler aber eben auch der Eltern ein.
Solange er Kreistagsabgeordneter sei, habe er die Verwaltung in juristischen
und fachlichen Fragestellungen immer als guten Ratgeber empfunden. Vor diesem
Hintergrund könne er sich nicht guten Glaubens dazu entschließen, den Antrag zu
stellen. Seine Fraktion werde sich dafür aussprechen, den Antrag nicht zu
stellen.
Erster
Kreisrat Klein erklärt, sein Kredo sei immer gewesen, die Entscheidungen des Kreistags
loyal zu vertreten. Er wisse jedoch nicht, wie er die geforderte Prognose
gegenüber der Landesschulbehörde begründen solle. Sollte der Kreistag dem
FDP-Antrag folgen, dann würde im Grunde genommen etwas Unmögliches von der Kreisverwaltung
verlangt werden.
KTA
Kretschmer
legt dar, die Entscheidung falle ihr sehr schwer. Die Fronten seien verhärtet.
Was jetzt nicht in die richtigen Bahnen gelenkt werde, sei später kaum zu korrigieren.
Die Inklusion sei zwar richtig, werde jedoch von Land und Bund falsch
umgesetzt. Es sei vieles versäumt worden. Daher unterstütze sie den Antrag der
FDP-Fraktion.
KTA
Ó Toráin
ist der Auffassung, Gesetzgeber seien die Eltern und die Erzieher. Seine Fraktion
unterstütze den FDP-Antrag ebenfalls.
KTA
Podehl
führt aus, die Inklusion an den Regelschulen sei nicht so weit gediehen, als
dass bereits heute auf die Förderschulen verzichtet werden könne. Er plädiere
ebenfalls dafür, den Antrag zunächst zu stellen.
KTA
Sommerfeld
erklärt, die Unterrichtsqualität an den Förderschulen sei ohne Zweifel hoch.
Mit der heutigen Entscheidung dürfe nicht etwas vorgetäuscht werden, was in der
Realität nicht möglich sei. Er werde den Antrag der FDP-Fraktion ablehnen.
KTA
Harms-Hentschel führt aus, sie könne nicht verstehen, dass es immer um Zahlen gehe.
Inklusion sei das gemeinsame Ziel, aber der Weg dorthin sei entscheidend. Daher
halte sie die Abschaffung der Förderschulen zum jetzigen Zeitpunkt für falsch.
KTA
Altmann
führt aus, wenn Prognosen aussagten, dass es die notwendige Zahl von
Schülerinnen und Schülern nicht geben werde, dürfe der Kreistag den Antrag
nicht stellen. Sie wundere sich, wie eine Debatte so sehr an der Gesetzeslage
vorbeigehen könne.
KTA
Podehl
stellt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung, um dem Schulelternratsvorsitzenden
der Gutenberg-Schule das Wort zu erteilen.
Der
Kreistag stimmt dem Antrag über die Sitzungsunterbrechung einstimmig zu.
Herr
Volksbeck
erklärt, die Vorgehensweise sei sicherlich nicht alltäglich. Er habe lediglich
neun Tage Zeit gehabt, sich um das Thema zu kümmern. Frau Brase habe bereits
mehrere Förderschulen abgewickelt und er habe es trotz ihrer Gegenwehr
geschafft, Zahlen zu liefern. Er schlage vor, die Zahlen gemeinsam zu besprechen.
KTA
Iraki
stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.
Der
Kreistag stimmt dem Antrag auf namentliche Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen zu.
Der
Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.
/ Namentliche
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen (Anlage1).
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Stimmenmehrheit beschlossen.
/ Namentliche
Abstimmung: 19 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen (Anlage 2).
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 19 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 6 Enthaltungen