Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.


Beratungsgang:

 

Erster Kreisrat Klein führt aus, der Übergang der Förderschu­len Lernen in die inklusive Regelbeschulung sei nach dem bisherigem Schulgesetz bis spätestens 2022 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund existierten im Landkreis noch drei Förderschulen LE, wobei die Fröbelschule in Nienburg nur noch die Jahrgänge 9 und 10 beschule, sodass mit ihrem Auslaufen zum Ende dieses Schuljahres zu rechnen sei. Die neue Landesregierung habe die Regelungen zum Auslaufen der Förderschulen LE durch eine Novelle des Schulgesetzes in­soweit gelockert, als unter Beibehaltung der Inklusion als Regelbeschulung die Schulträger die Fortführung der Förder­schulen beantragen könnten, wenn die Entwicklung der Schüler­zahlen ihre Fortführung rechtfertigte. Laut den inzwischen vorliegenden Hinweisen des Kultusmi­nisteriums richteten sich die Schülerzahlen nach den entspre­chenden Regelungen der Schulorganisationsverordnung, wonach für Förderschulen LE mindestens 13 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang prognostiziert werden müssten. Eine derartige Prognose halte er angesichts der von den Schulen zur Verfü­gung gestellten Zahlen für ausgeschlossen. Im Einzugsbereich der Förderschule Hoya gebe es derzeit nachgewiesen sechs Schüle­rinnen und Schüler aus der 4. Klasse mit entsprechendem För­derbedarf, in Rehburg seien es zehn. Diese würden sich aber nicht alle für die Förderschule entscheiden, sondern erwart­bar mit einem beachtlichen Prozentsatz für die inklusive Be­schulung. Im derzeitigen Einzugsbereich von Nienburg gebe es in den 4. Klassen 26 Schülerinnen und Schüler mit entspre­chendem Förderbedarf. Schon jetzt würden im Sek-I-Bereich dort 90 % der Schüler inklusiv beschult. Ginge man – und das sei unrealistisch - kreisweit von einer Quote von 50 % aus, blieben für die beiden Förderschulen 21 Schüler(innen), die nicht ausreichen würden.
Im Übrigen seien die gegenwärtigen Schülerzahlen in den Klas­senstufen 7 bis 9 in den beiden Förderschulen eine belastbare Prognosegrundlage: In Rehburg gebe es im Schnitt 6 Schülerin­nen und Schüler pro Jahrgang, in Hoya gut 9. Es spreche alles dafür, dass die zukünftige Schulwahl sich nicht wesentlich anders gestalten werde, weil die Rahmenbedingungen für die El­tern vergleichbar seien. Die Schule laufe weiterhin absehbar aus und hinsichtlich der jetzt bereits beschulten Klassenstu­fen sei das Potential aus dem Bereich Nienburg mangels Be­schulung in der Fröbelschule ebenso vorhanden. Wie angesichts dieser feststehenden Zahlen und der bisher nachweisbaren Verteilung auf die beiden Beschulungsformen nun plötzlich die vorgelegte Liste von Schülerinnen und Schülern für die Förderschule Lernen zustande komme, erschließe sich nicht. Angesichts der Tatsache, dass sich die Schülerzahlprognose von 13 pro Jahrgang auf die anstehenden fünf Jahrgänge bezie­hen müsse, könne dieser Liste, bei der nicht einmal feststehe, ob der Förderbedarf verbindlich festgestellt worden sei, keine entscheidende Bedeutung zukommen.  Er bitte daher entsprechend der mehrheitlichen Empfeh­lungen des AAS und des Kreisausschusses, mangels Vor­liegen der rechtlichen Voraussetzungen zu beschließen, den Fortführungsantrag für die FöS LE nicht zu stellen.

 

KTA Werner erklärt, sein Dank gelte den Eltern, die sich einsetzen und versuchten auch für ihre Kinder das Beste zu erreichen. Er wolle anderen Kollegen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichteten nicht absprechen, dass sie einen guten Unterricht machen. Angesichts von Klassengrößen bis zu 30 Kindern mit ganz unterschiedlichen Bedarfen müsse ein viel differenzierterer Unterricht stattfinden, was vor dem Hintergrund der schlechten Rahmenbedingungen nicht immer möglich sei. Bei der heutigen Entscheidung gehe es um unsere Schülerinnen und Schüler und den Elternwillen. Seiner Fraktion gehe es um die Wahlmöglichkeit. Die Zahl 13 halte er für eine Prognose, nicht für eine tatsächlich benötigte Anzahl von Anmeldungen. Auch bei der IGS habe man sich erfolgreich auf Prognosen verlassen. Je mehr Kinder merkten, wie gut Förderschulen arbeiteten, je mehr gute Qualität dort auch gezeigt werde, desto eher sei die Zukunft beider Schulen gesichert.

 

Erster Kreisrat Klein zitiert aus dem Nds. Schulgesetz. Der Antrag des Schulträgers sei bis 30.04.2018 bei der zuständigen Regionalabteilung der Nds. Landesschulbehörde  zu stellen. Mit der Antragstellung solle der Bedarf anhand einer Prognose der Schülerzahlen entsprechend § 6 Abs. 1 der Verordnung für die Schulorganisation dargestellt werden, in diesem Falle erfolge die Prognose der Schülerzahlen aber nicht für zehn Jahre, sondern nur für die Erstbeschulung der ersten fünf Schuljahre für die Schuljahre 2018, 2019 bis 2022. Danach erfolge keine Einschulung im fünften Jahrgang mehr und die Förderschule laufe spätestens zum 31.03.2028 aus. Bei der Prognose sei die Mindestzügigkeit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 zur Organisationsverordnung in Verbindung mit der Mindestschülerzahl der Förderschulen im Förderstätten Lernen gemäß § 4 Abs. 2 Organisationsverordnung zu berücksichtigen. Das bedeute, mit der Prognose von mindestens 13 Schülerinnen und Schülern für eine Lerngruppe/Klasse pro Jahrgang müsse angegeben werden, wie der Schulträger die Prognosezahlen ermittelt hat. 

 

KTA Linderkamp versteht, dass Schuldebatten in der Regel recht emotional geführt werden würden. Die jetzigen Schülerinnen und Schüler seien nicht mehr betroffen. Sie könnten Ihre Abschlüsse noch erwerben. Es müssten zwei Kriterien erfüllt sein, um den Antrag stellen zu können. Es scheitere jedoch bereits daran, dass eben keine 13 Schülerinnen und Schüler prognostiziert werden könnten. Es wäre daher unseriös, den Antrag überhaupt noch zu stellen.

 

KTA Hille ist der Auffassung, die jetzigen Schülerinnen und Schüler der Förderschulen seien sehr wohl betroffen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Schulen sogar vorzeitig geschlossen werden würden. Damit nehme man ihnen die Zukunft. Im Übrigen hätten andere Landkreise wie Verden und Diepholz die Anträge gestellt. Er könne sich nicht vorstellen, dass die dortige Situation so viel anders sei. Er plädiere dafür, den Antrag zunächst zu stellen.

 

KTA Heineking erklärt, grundsätzlich habe die CDU-Kreistagsfraktion ein großes Interesse daran, die Förderschulen zu erhalten. Die CDU-Landtagsfraktion setze sich für das Wahlrecht der Schülerinnen und Schüler aber eben auch der Eltern ein. Solange er Kreistagsabgeordneter sei, habe er die Verwaltung in juristischen und fachlichen Fragestellungen immer als guten Ratgeber empfunden. Vor diesem Hintergrund könne er sich nicht guten Glaubens dazu entschließen, den Antrag zu stellen. Seine Fraktion werde sich dafür aussprechen, den Antrag nicht zu stellen.

 

Erster Kreisrat Klein erklärt, sein Kredo sei immer gewesen, die Entscheidungen des Kreistags loyal zu vertreten. Er wisse jedoch nicht, wie er die geforderte Prognose gegenüber der Landesschulbehörde begründen solle. Sollte der Kreistag dem FDP-Antrag folgen, dann würde im Grunde genommen etwas Unmögliches von der Kreisverwaltung verlangt werden.

 

KTA Kretschmer legt dar, die Entscheidung falle ihr sehr schwer. Die Fronten seien verhärtet. Was jetzt nicht in die richtigen Bahnen gelenkt werde, sei später kaum zu korrigieren. Die Inklusion sei zwar richtig, werde jedoch von Land und Bund falsch umgesetzt. Es sei vieles versäumt worden. Daher unterstütze sie den Antrag der FDP-Fraktion.

 

KTA Ó Toráin ist der Auffassung, Gesetzgeber seien die Eltern und die Erzieher. Seine Fraktion unterstütze den FDP-Antrag ebenfalls.

 

KTA Podehl führt aus, die Inklusion an den Regelschulen sei nicht so weit gediehen, als dass bereits heute auf die Förderschulen verzichtet werden könne. Er plädiere ebenfalls dafür, den Antrag zunächst zu stellen.

 

KTA Sommerfeld erklärt, die Unterrichtsqualität an den Förderschulen sei ohne Zweifel hoch. Mit der heutigen Entscheidung dürfe nicht etwas vorgetäuscht werden, was in der Realität nicht möglich sei. Er werde den Antrag der FDP-Fraktion ablehnen.

 

KTA Harms-Hentschel führt aus, sie könne nicht verstehen, dass es immer um Zahlen gehe. Inklusion sei das gemeinsame Ziel, aber der Weg dorthin sei entscheidend. Daher halte sie die Abschaffung der Förderschulen zum jetzigen Zeitpunkt für falsch.

 

KTA Altmann führt aus, wenn Prognosen aussagten, dass es die notwendige Zahl von Schülerinnen und Schülern nicht geben werde, dürfe der Kreistag den Antrag nicht stellen. Sie wundere sich, wie eine Debatte so sehr an der Gesetzeslage vorbeigehen könne.  

 

KTA Podehl stellt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung, um dem Schulelternratsvorsitzenden der Gutenberg-Schule das Wort zu erteilen.

 

Der Kreistag stimmt dem Antrag über die Sitzungsunterbrechung einstimmig zu.

 

 

Herr Volksbeck erklärt, die Vorgehensweise sei sicherlich nicht alltäglich. Er habe lediglich neun Tage Zeit gehabt, sich um das Thema zu kümmern. Frau Brase habe bereits mehrere Förderschulen abgewickelt und er habe es trotz ihrer Gegenwehr geschafft, Zahlen zu liefern. Er schlage vor, die Zahlen gemeinsam zu besprechen. 

 

 

KTA Iraki stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

Der Kreistag stimmt dem Antrag auf namentliche Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen zu.

           

Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.

/    Namentliche Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen (Anlage1).

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Stimmenmehrheit beschlossen.

/    Namentliche Abstimmung: 19 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen (Anlage 2).

 

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    19 Ja-Stimmen     14 Nein-Stimmen     6 Enthaltungen