Da die rechtlichen Voraussetzungen nach § 183 c Abs. 5 NSchG nicht vorliegen, wird ein Antrag auf Fortführung der Förderschulen LE Gutenbergschule Hoya und Wilhelm-Busch-Schule Rehburg nicht gestellt.


Beratungsgang:

 

EKR Klein erläutert die Hintergründe der Beschlussvorlage. Die Beschlussvorlage 2018/051 basiere dabei auf den Entwürfen zu den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits auf Grund dieser Entwürfe bestünden seitens der Verwaltung deutliche Zweifel an einer Antragsstellung zur Weiterführung der FÖS LE, jedoch war die Angelegenheit aus Sicht der Verwaltung beim Versand der Unterlagen noch nicht entscheidungsreif. Erst in der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages in der vergangenen Woche sei das Gesetz verabschiedet worden und seitdem bestehe Klarheit über die gesetzlichen Regelungen. Nach Prüfung der Vorschriften durch die Verwaltung sei mit der nun vorliegenden Beschlussvorlage 2018/051/1 eine Beschlussempfehlung dahingehend abgegeben worden, dass kein Antrag zur Verlängerung der FÖS LE gestellt werden solle. EKR Klein betont dabei besonders, dass dieser Beschlussvorschlag keine Bewertung der Arbeit der Pädagogik und keine mangelnde Wertschätzung der FÖS LE darstelle. In der Historie nennt EKR Klein die Novelle des NSchG von 2012, in der die Einführung der Inklusion in den Regelschulen verankert worden sei und der Primarbereich der FÖS LE auslaufend abgeschafft worden sei. Mit der Novelle des NSchG im Jahr 2015 sei dann folgerichtig auch das Auslaufen des Sekundarbereichs der FÖS LE gesetzlich verankert worden. Für den Landkreis Nienburg sei in der Zeit die Zahl der FÖS LE von fünf auf nunmehr drei gesunken. Es bestünden aktuell die Gutenbergschule in Hoya, die Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg und die Wilhelm-Busch-Schule in Rehburg. Dabei sei festzuhalten, dass die Inklusion in den betroffenen Schulbereichen unterschiedlich weit gediehen ist. In Nienburg sei in den letzten Jahren bereits zielorientiert auf die Inklusion hingearbeitet worden, so dass bereits in diesem Jahr ggf. die Schule ausläuft, weil ab Sommer keine Schülerinnen und Schüler mehr die Friedrich-Fröbel-Schule besuchen. Jedoch würden die Gutenbergschule und die Wilhelm-Busch-Schule noch fortbestehen. Seit letzter Woche bestehe folgende Rechtslage:

 

  • Die Inklusion bleibe die Regel
  • Die Möglichkeit der Bestandsverlängerung ist den Schulträgern seitens des Landes eingeräumt worden. Dabei sei jedoch die Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten Jahren entscheidend. Einschlägig sei hier die Schulorganisationsverordnung. Demnach müssten 13 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang für jede Schule prognostiziert werden. Dies bedeute eine Entscheidung in zwei Stufen:

 

  1. Es müsse beurteilt werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.
  2. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann müsse die Frage politisch diskutiert werden, ob der Fortbestand der FÖS LE beantragt werden sollte.

In der Vorlage sei dargelegt worden, dass die Zahl von 13 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang pro Schule nicht prognostiziert werden könnten. Daher seien aus Sicht der Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, so EKR Klein abschließend.

 

KTA Werner verliest den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion und fragt an, warum dieser nicht entsprechend an die Mitglieder des Schulausschusses verteilt worden sei. Er ergänzt weiter, dass eine Befragung von Eltern im Bereich der Gutenbergschule durchgeführt wurde und dort 15 Eltern signalisiert hätten, ihr Kind in die FÖS LE in Klasse 5 einzuschulen, wenn der entsprechende Antrag auf Weiterführung gestellt würde. Er ergänzt den Antrag darum, dass die Eltern befragt werde sollten, bei deren Kindern der Förderbedarf Lernen festgestellt wurde, um belastbare Zahlen zu erhalten.

 

KTA Sievers führt aus, dass sie das Gefühl habe, einen Schritt zurück zu machen, wenn der Antrag der FDP umgesetzt werde. Sie habe gute Erfahrungen mit der Inklusion in Uchte gemacht. Der erste inklusiv beschulte Jahrgang habe bereits die Schule verlassen und eine Kooperation mit der Helen-Keller-Schule werde angestrebt. Kleine Lerngruppen gebe es auch in der Inklusion, jedoch nicht in jedem Fach. Ziel der Inklusion sei, Stärken auszubauen und Schwächen zu fördern. Ferner gebe die Inklusion allen die Möglichkeit, sich nicht ausgegrenzt zu fühlen und sich mit allen anfreunden zu können. Ferner seien da noch die Kinder, die einen Förderbedarf Lernen hätten, der jedoch nicht festgestellt sei. Auch für diese Kinder werden die Förderschullehrer an den Regelschulen benötigt. KTA Sievers hebt hervor, dass der Stundenschlüssel der Förderschullehrer an der Regelschulen zu gering sei, jedoch einen guten Anfang darstelle.

 

EKR Klein entgegnet auf die Nachfrage von KTA Werner, dass der Antrag mit der Kreistagspost am letzten Wochenende allen Kreistagsabgeordneten zugegangen sei. EKR Klein verweist nochmals auf die rechtliche Ausgestaltung im Rahmen der Anfrage zu den notwendigen Schülerzahlen. Ferner halte er es auch nicht für sinnvoll, dass die vorhandenen Förderschullehrer sich auf zwei Systeme aufteilen müssten. Er bekräftigt nochmals, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Landkreis Nienburg/Weser nicht vorlägen und der Antrag auf Fortführung daher nicht gestellt werden sollte.

 

KTA Werner führt aus, dass der Antrag seiner Meinung nach genehmigt werde, wenn die Zahl der zu erwartenden 15 Kinder stimme. Daher fordere er die offizielle Elternbefragung. Er finde es grotesk, wenn die Versäumnisse des Land- und Bundestages auf dem Rücken der Lehrer ausgetragen werde und die Förderschullehrer herangezogen würden zur Verbesserung der Lehrerversorgung. Er gibt jedoch zu, dass es Schülerinnen und Schüler gebe, die inklusiv beschult werden können und andere, die den geschützten Raum der FÖS LE benötigten.

 

EKR Klein bittet darum, die Diskussion aus dem Jahre 2012 nicht erneut zu eröffnen, indem die Inklusion infrage gestellt werde. Die Inklusion sei nach den NSchG verbindlich. Die Verlängerung der FÖS LE bis 2028 sei nur möglich, wenn die erforderlichen Zahlen erreicht würden.

 

KVOR Immel führt aus, dass ihr die Zahlen der Schüler mit Förderbedarf auch für den Bereich des Förderzentrums Nienburg vorlägen. Danach sei bei 74 Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 ein Förderbedarf in einem der 7 Förderbedarfe festgestellt. In der 4. Klasse gebe es 28 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen. Allerdings seien 2 Kinder der Grundschule Eystrup auch von der Gutenbergschule gezählt worden, so dass sie für Nienburg von 26 Schülern ausgehe. Aus dem Einzugsbereich der FÖS Hoya kämen 6 Schülerinnen und Schüler aus der 4. Klasse dazu, aus dem Einzugsbereich der Wilhelm-Busch-Schule 10. Zusammen ergebe dies 42 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen. Im Bereich des Förderzentrums Nienburg würden weit mehr als 90 % der Schüler im SEK I Bereich inklusiv an Regelschulen beschult. Gehe man jedoch für das gesamte Kreisgebiet von einer Quote von 50 % aus, blieben für die beiden Förderschulen 21 Schüler. Diese reichten nicht, für beide Schulen die Verlängerung zu beantragen.

 

KTA Kopp bedauert, dass eine festgelegte Schülerzahl die Grundlage der Entscheidung bilde. Gleichwohl gehe er davon aus, dass die ermittelten Zahlen der Verwaltung stimmen. Daher werde die CDU Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen. Abschließend bittet KTA Kopp jedoch die Möglichkeit der Lerngruppen an den Oberschulen zu prüfen.

 

EKR Klein entgegnet, dass für die Einrichtung von Lerngruppen die gleichen Voraussetzungen wie für den Antrag auf Weiterführung der FÖS LE bis 2028 gelten.

 

KTA Höper ergänzt, dass bei den Lerngruppen die bereits inkludierten Kinder mit Berücksichtigung finden müssten.

 

EKR Klein erwidert, dass zunächst die Handreichungen abgewartet werden müssten und dann die Einrichtung von Lerngruppen geprüft werden könne.

 

KTA Leseberg bitte darüber nachzudenken, ob eine Zusammenlegung der Schulen an einem Standort eine Alternative sei, um die notwendige Zahl von 13 zu erreichen und zumindest eine Schule weiterführen zu können. Ein gemeinsamer Standort müsste zu finden und die Frage der Schülerbeförderung müsste umsetzbar sein.

 

EKR Klein geht darauf ein, dass dieser Weg in der Schulentwicklungsplanung vorgesehen war. 2016 sei der Beschluss des Kreistages ausgesetzt worden. Dieser Weg werde nun seitens der Verwaltung als nicht mehr möglich eingestuft, da lediglich ein Bestandsschutz der beiden Schulen gegeben sei. Eine Auflösung der beiden FÖS LE und Neugründung einer FÖS LE sei nicht mehr genehmigungsfähig.

 

KTA Altmann äußert ihr Erstaunen über diese Diskussion, die durch den Antrag der FDP Kreistagsfraktion sehr emotional geführt werde. Sie führt weiter aus, dass solche Situationen durch die Inklusion vermieden werden sollen. Bereits heute seien die Kinder in den Kindergärten inkludiert. Die Zusammenlegung der Schulen sei rechtlich nicht zulässig und die sich dann ergebenden Wege seien zudem unverhältnismäßig. Die geforderte Elternbefragung eigne sich aus den bereits gemachten Erfahrungen nicht zum Erhalt von belastbaren Zahlen. Zudem werden bereits schon jetzt 77 % der Schülerinnen und Schüler in Regelschulen unterrichtet. Lediglich 23 % würden in anderen Schulformen unterrichtet. KTA Altmann wünscht sich, dass über die 77 % genauso intensiv beraten würde. Sie verweist darauf, dass die Zahlen nun fest stünden und äußert ihr Unverständnis, dass Einzelne Hoffnungen gesät hätten und nun Enttäuschung bei den Betroffenen vorherrsche. Die SPD Kreistagsfraktion werde daher dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, so KTA Altmann abschließend.

 

KTA Werner kontert, dass er für die Wahlfreiheit der Eltern kämpfe und wirbt nochmals für eine Elternbefragung.

 

EKR Klein macht deutlich, dass die vorgestellten 15 Schülerinnen und Schüler anzuzweifeln seien, da in dem Einzugsbereich der Gutenbergschule lediglich bei 6 Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen einen Förderbedarf Lernen festgestellt worden sei. Er bekräftigt, dass die Zahlen der Verwaltung belastbar seien, da die Verteilung auf die Schulen bekannt sei.

 

KTA Leseberg bittet darum, die demokratische Entscheidung zu akzeptieren, die heute getroffen werde.

 

Herr Pfleger hofft, dass die FÖS LE bestehen bleiben könnten und heute der Beschluss gefasst werde, den entsprechenden Antrag zu stellen. Er persönlich sei grundsätzlich ein Freund der Inklusion, jedoch müsste diese seiner Meinung nach kontinuierlich wachsen. Deshalb befürworte er die Verlängerung der FÖS LE. Abschließend macht er deutlich, dass seiner Meinung nach der Feind der Bürger die Verwaltung und das Finanzamt sei und beantragt die geheime Abstimmung.

 

KTA Kretschmer führt aus, dass sie ein Freund der Inklusion sei. Dies sei in vielen Ländern in Europa bereits normal. Sie müsse aber auch feststellen, dass hier bisher wenig für die Inklusion gemacht worden sei. Ihrer Auffassung nach laufe die Inklusion nicht so reibungslos ab. Es gäbe Fehler im System der Stundenzuteilung der FÖS-Lehrer. Sie wünsche sich dennoch eine Förderschule für alle Kinder. KTA Kretschmer unterstütze daher den Antrag der FDP Kreistagsfraktion.

 

Es wird der Antrag gestellt, die Sitzung zu unterbrechen, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beziehen.

 

Der Antrag wird einstimmig genehmigt.

 

Die Sitzung wurde um 16:30 Uhr unterbrochen.

 

Die Elternvertreterin der Wilhelm-Busch-Schule und der Elternvertreter der Gutenbergschule forderten in ihrer jeweiligen Rede den Erhalt der beiden FÖS LE.

 

Die Sitzung wurde um 16:37 Uhr wieder fortgesetzt.

 

Herr Pfleger zieht den Antrag auf geheime Abstimmung zurück.

 

Vors. Höltke stellt den Antrag der FDP Kreistagsfraktion zur Abstimmung.

 

Der Antrag wurde mit 6 Stimmen für den Antrag und 7 Stimmen gegen den Antrag abgelehnt.

 

Vors. Hölkte verliest den Beschlussvorschlag.


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    6 Ja-Stimmen       5 Nein-Stimmen       2 Enthaltungen