Sitzung: 06.03.2018 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2018/051/1
Da die rechtlichen Voraussetzungen nach § 183 c Abs. 5 NSchG nicht vorliegen, wird ein Antrag auf Fortführung der Förderschulen LE Gutenbergschule Hoya und Wilhelm-Busch-Schule Rehburg nicht gestellt.
Beratungsgang:
EKR
Klein
erläutert die Hintergründe der Beschlussvorlage. Die Beschlussvorlage 2018/051
basiere dabei auf den Entwürfen zu den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits auf
Grund dieser Entwürfe bestünden seitens der Verwaltung deutliche Zweifel an
einer Antragsstellung zur Weiterführung der FÖS LE, jedoch war die Angelegenheit
aus Sicht der Verwaltung beim Versand der Unterlagen noch nicht entscheidungsreif.
Erst in der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages in der vergangenen
Woche sei das Gesetz verabschiedet worden und seitdem bestehe Klarheit über die
gesetzlichen Regelungen. Nach Prüfung der Vorschriften durch die Verwaltung sei
mit der nun vorliegenden Beschlussvorlage 2018/051/1 eine Beschlussempfehlung
dahingehend abgegeben worden, dass kein Antrag zur Verlängerung der FÖS LE
gestellt werden solle. EKR Klein betont dabei besonders, dass dieser
Beschlussvorschlag keine Bewertung der Arbeit der Pädagogik und keine mangelnde
Wertschätzung der FÖS LE darstelle. In der Historie nennt EKR Klein die Novelle
des NSchG von 2012, in der die Einführung der Inklusion in den Regelschulen
verankert worden sei und der Primarbereich der FÖS LE auslaufend abgeschafft
worden sei. Mit der Novelle des NSchG im Jahr 2015 sei dann folgerichtig auch
das Auslaufen des Sekundarbereichs der FÖS LE gesetzlich verankert worden. Für
den Landkreis Nienburg sei in der Zeit die Zahl der FÖS LE von fünf auf nunmehr
drei gesunken. Es bestünden aktuell die Gutenbergschule in Hoya, die
Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg und die Wilhelm-Busch-Schule in Rehburg.
Dabei sei festzuhalten, dass die Inklusion in den betroffenen Schulbereichen
unterschiedlich weit gediehen ist. In Nienburg sei in den letzten Jahren
bereits zielorientiert auf die Inklusion hingearbeitet worden, so dass bereits
in diesem Jahr ggf. die Schule ausläuft, weil ab Sommer keine Schülerinnen und
Schüler mehr die Friedrich-Fröbel-Schule besuchen. Jedoch würden die
Gutenbergschule und die Wilhelm-Busch-Schule noch fortbestehen. Seit letzter
Woche bestehe folgende Rechtslage:
- Die Inklusion bleibe die Regel
- Die Möglichkeit der
Bestandsverlängerung ist den Schulträgern seitens des Landes eingeräumt
worden. Dabei sei jedoch die Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten
Jahren entscheidend. Einschlägig sei hier die Schulorganisationsverordnung.
Demnach müssten 13 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang für jede Schule
prognostiziert werden. Dies bedeute eine Entscheidung in zwei Stufen:
- Es müsse beurteilt werden, ob die
rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.
- Wenn die rechtlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, dann müsse die Frage politisch diskutiert werden, ob der
Fortbestand der FÖS LE beantragt werden sollte.
In
der Vorlage sei dargelegt worden, dass die Zahl von 13 Schülerinnen und Schüler
pro Jahrgang pro Schule nicht prognostiziert werden könnten. Daher seien aus
Sicht der Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, so EKR
Klein abschließend.
KTA
Werner
verliest den Antrag der
FDP-Kreistagsfraktion und fragt an, warum dieser nicht entsprechend an die
Mitglieder des Schulausschusses verteilt worden sei. Er ergänzt weiter, dass
eine Befragung von Eltern im Bereich der Gutenbergschule durchgeführt wurde und
dort 15 Eltern signalisiert hätten, ihr Kind in die FÖS LE in Klasse 5
einzuschulen, wenn der entsprechende Antrag auf Weiterführung gestellt würde.
Er ergänzt den Antrag darum, dass die Eltern befragt werde sollten, bei deren
Kindern der Förderbedarf Lernen festgestellt wurde, um belastbare Zahlen zu
erhalten.
KTA
Sievers
führt aus, dass sie das Gefühl habe, einen Schritt zurück zu machen, wenn der
Antrag der FDP umgesetzt werde. Sie habe gute Erfahrungen mit der Inklusion in
Uchte gemacht. Der erste inklusiv beschulte Jahrgang habe bereits die Schule
verlassen und eine Kooperation mit der Helen-Keller-Schule werde angestrebt.
Kleine Lerngruppen gebe es auch in der Inklusion, jedoch nicht in jedem Fach.
Ziel der Inklusion sei, Stärken auszubauen und Schwächen zu fördern. Ferner
gebe die Inklusion allen die Möglichkeit, sich nicht ausgegrenzt zu fühlen und
sich mit allen anfreunden zu können. Ferner seien da noch die Kinder, die einen
Förderbedarf Lernen hätten, der jedoch nicht festgestellt sei. Auch für diese
Kinder werden die Förderschullehrer an den Regelschulen benötigt. KTA Sievers
hebt hervor, dass der Stundenschlüssel der Förderschullehrer an der
Regelschulen zu gering sei, jedoch einen guten Anfang darstelle.
EKR
Klein
entgegnet auf die Nachfrage von KTA Werner, dass der Antrag mit der
Kreistagspost am letzten Wochenende allen Kreistagsabgeordneten zugegangen sei.
EKR Klein verweist nochmals auf die rechtliche Ausgestaltung im Rahmen
der Anfrage zu den notwendigen Schülerzahlen. Ferner halte er es auch nicht für
sinnvoll, dass die vorhandenen Förderschullehrer sich auf zwei Systeme
aufteilen müssten. Er bekräftigt nochmals, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen im Landkreis Nienburg/Weser nicht vorlägen und der Antrag auf
Fortführung daher nicht gestellt werden sollte.
KTA
Werner führt
aus, dass der Antrag seiner Meinung nach genehmigt werde, wenn die Zahl der zu
erwartenden 15 Kinder stimme. Daher fordere er die offizielle Elternbefragung.
Er finde es grotesk, wenn die Versäumnisse des Land- und Bundestages auf dem
Rücken der Lehrer ausgetragen werde und die Förderschullehrer herangezogen
würden zur Verbesserung der Lehrerversorgung. Er gibt jedoch zu, dass es
Schülerinnen und Schüler gebe, die inklusiv beschult werden können und andere,
die den geschützten Raum der FÖS LE benötigten.
EKR
Klein
bittet darum, die Diskussion aus dem Jahre 2012 nicht erneut zu eröffnen, indem
die Inklusion infrage gestellt werde. Die Inklusion sei nach den NSchG verbindlich.
Die Verlängerung der FÖS LE bis 2028 sei nur möglich, wenn die erforderlichen Zahlen
erreicht würden.
KVOR
Immel
führt aus, dass ihr die Zahlen der Schüler mit Förderbedarf auch für den
Bereich des Förderzentrums Nienburg vorlägen. Danach sei bei 74 Schülerinnen
und Schülern der Klassen 1 bis 4 ein Förderbedarf in einem der 7 Förderbedarfe
festgestellt. In der 4. Klasse gebe es 28 Schülerinnen und Schüler mit dem
Förderbedarf Lernen. Allerdings seien 2 Kinder der Grundschule Eystrup auch von
der Gutenbergschule gezählt worden, so dass sie für Nienburg von 26 Schülern
ausgehe. Aus dem Einzugsbereich der FÖS Hoya kämen 6 Schülerinnen und Schüler
aus der 4. Klasse dazu, aus dem Einzugsbereich der Wilhelm-Busch-Schule 10.
Zusammen ergebe dies 42 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen. Im
Bereich des Förderzentrums Nienburg würden weit mehr als 90 % der Schüler im
SEK I Bereich inklusiv an Regelschulen beschult. Gehe man jedoch für das
gesamte Kreisgebiet von einer Quote von 50 % aus, blieben für die beiden
Förderschulen 21 Schüler. Diese reichten nicht, für beide Schulen die Verlängerung
zu beantragen.
KTA
Kopp
bedauert, dass eine festgelegte Schülerzahl die Grundlage der Entscheidung
bilde. Gleichwohl gehe er davon aus, dass die ermittelten Zahlen der Verwaltung
stimmen. Daher werde die CDU Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zustimmen. Abschließend bittet KTA Kopp jedoch die Möglichkeit der
Lerngruppen an den Oberschulen zu prüfen.
EKR
Klein
entgegnet, dass für die Einrichtung von Lerngruppen die gleichen Voraussetzungen
wie für den Antrag auf Weiterführung der FÖS LE bis 2028 gelten.
KTA
Höper
ergänzt, dass bei den Lerngruppen die bereits inkludierten Kinder mit
Berücksichtigung finden müssten.
EKR
Klein
erwidert, dass zunächst die Handreichungen abgewartet werden müssten und dann
die Einrichtung von Lerngruppen geprüft werden könne.
KTA
Leseberg
bitte darüber nachzudenken, ob eine Zusammenlegung der Schulen an einem
Standort eine Alternative sei, um die notwendige Zahl von 13 zu erreichen und
zumindest eine Schule weiterführen zu können. Ein gemeinsamer Standort müsste
zu finden und die Frage der Schülerbeförderung müsste umsetzbar sein.
EKR
Klein geht
darauf ein, dass dieser Weg in der Schulentwicklungsplanung vorgesehen war.
2016 sei der Beschluss des Kreistages ausgesetzt worden. Dieser Weg werde nun
seitens der Verwaltung als nicht mehr möglich eingestuft, da lediglich ein
Bestandsschutz der beiden Schulen gegeben sei. Eine Auflösung der beiden FÖS LE
und Neugründung einer FÖS LE sei nicht mehr genehmigungsfähig.
KTA
Altmann
äußert ihr Erstaunen über diese Diskussion, die durch den Antrag der FDP
Kreistagsfraktion sehr emotional geführt werde. Sie führt weiter aus, dass solche
Situationen durch die Inklusion vermieden werden sollen. Bereits heute seien
die Kinder in den Kindergärten inkludiert. Die Zusammenlegung der Schulen sei
rechtlich nicht zulässig und die sich dann ergebenden Wege seien zudem
unverhältnismäßig. Die geforderte Elternbefragung eigne sich aus den bereits
gemachten Erfahrungen nicht zum Erhalt von belastbaren Zahlen. Zudem werden
bereits schon jetzt 77 % der Schülerinnen und Schüler in Regelschulen
unterrichtet. Lediglich 23 % würden in anderen Schulformen unterrichtet. KTA
Altmann wünscht sich, dass über die 77 % genauso intensiv beraten
würde. Sie verweist darauf, dass die Zahlen nun fest stünden und äußert ihr
Unverständnis, dass Einzelne Hoffnungen gesät hätten und nun Enttäuschung bei
den Betroffenen vorherrsche. Die SPD Kreistagsfraktion werde daher dem
Verwaltungsvorschlag zustimmen, so KTA Altmann abschließend.
KTA
Werner
kontert, dass er für die Wahlfreiheit der Eltern kämpfe und wirbt nochmals für
eine Elternbefragung.
EKR
Klein macht
deutlich, dass die vorgestellten 15 Schülerinnen und Schüler anzuzweifeln
seien, da in dem Einzugsbereich der Gutenbergschule lediglich bei 6 Schülerinnen
und Schüler der 4. Klassen einen Förderbedarf Lernen festgestellt worden sei.
Er bekräftigt, dass die Zahlen der Verwaltung belastbar seien, da die
Verteilung auf die Schulen bekannt sei.
KTA
Leseberg
bittet darum, die demokratische Entscheidung zu akzeptieren, die heute
getroffen werde.
Herr
Pfleger
hofft, dass die FÖS LE bestehen bleiben könnten und heute der Beschluss gefasst
werde, den entsprechenden Antrag zu stellen. Er persönlich sei grundsätzlich
ein Freund der Inklusion, jedoch müsste diese seiner Meinung nach
kontinuierlich wachsen. Deshalb befürworte er die Verlängerung der FÖS LE. Abschließend
macht er deutlich, dass seiner Meinung nach der Feind der Bürger die Verwaltung
und das Finanzamt sei und beantragt die geheime Abstimmung.
KTA
Kretschmer
führt aus, dass sie ein Freund der Inklusion sei. Dies sei in vielen Ländern in
Europa bereits normal. Sie müsse aber auch feststellen, dass hier bisher wenig
für die Inklusion gemacht worden sei. Ihrer Auffassung nach laufe die Inklusion
nicht so reibungslos ab. Es gäbe Fehler im System der Stundenzuteilung der
FÖS-Lehrer. Sie wünsche sich dennoch eine Förderschule für alle Kinder. KTA
Kretschmer unterstütze daher den Antrag der FDP Kreistagsfraktion.
Es
wird der Antrag gestellt, die
Sitzung zu unterbrechen, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, Stellung zu
beziehen.
Der
Antrag wird einstimmig genehmigt.
Die
Sitzung wurde um 16:30 Uhr unterbrochen.
Die
Elternvertreterin der Wilhelm-Busch-Schule und der Elternvertreter der Gutenbergschule
forderten in ihrer jeweiligen Rede den Erhalt der beiden FÖS LE.
Die
Sitzung wurde um 16:37 Uhr wieder fortgesetzt.
Herr
Pfleger
zieht den Antrag auf geheime Abstimmung zurück.
Vors.
Höltke
stellt den Antrag der FDP Kreistagsfraktion zur Abstimmung.
Der
Antrag wurde mit 6 Stimmen für den Antrag und 7 Stimmen gegen den Antrag abgelehnt.
Vors. Hölkte verliest den Beschlussvorschlag.
Beratungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit: 6 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen